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ab-Hof-Verkauf: bäuerliche Urproduktion
hallo kollegen,
habe eine frage bzgl. ab hof verkauf in einem konkreten fall:
der verkauf von speck fällt unter bäuerliche urproduktion bei pauschalierten landwirten und muss nicht extra versteuert werden, so meine annahme. was tun, wenn der betrieb viehlos ist und das fleisch vom partnerbetrieb zukauft? auch bäuerliche urproduktion?
betrifft jetzt nicht mich, haben das gestern unter freunde diskutiert und hätte gerne weitere auskünfte von den ab hof profis erhalten ;-)
mahlzeit, richard
ab-Hof-Verkauf: bäuerliche Urproduktion
Wenn alles zugekauft wird, bist du ein Gewerbebetrieb. Gewerbeberechtigung Lebensmittelerzeugung und handel wird von nöten sein.
ab-Hof-Verkauf: bäuerliche Urproduktion
beatl wird recht haben. Aber es geht bei nichtlandwirtschafttlicher Urproduktion bei pauschalierten Betrieben nicht um Steuern, sondern um die Sozialversicherung. Dem Finanzminister müsste noch jemand darauf aufmerksam machen, das da noch was (ev. für die Hypo) zu holen ist.
florian
ab-Hof-Verkauf: bäuerliche Urproduktion
mM geht es um beides --> sv-beiträge und steuern in der folge eines gewerbes (ekst)
was passiert wenn ein teil zugekauft wird? grenze?
ab-Hof-Verkauf: bäuerliche Urproduktion
@Vierkanter
Deine Fragen sind so vielfältig, dass sie in so einem Forum wahrscheinlich nicht umfassend geklärt werden können.
Wo siehst Du einen Unterschied bei Be- und Verarbeitung ohne eigene Produktion und einen Fleischer Gewerbebetrieb? Die Hintertür ohne eine Betriebsstättengenehmigung ist geschlossen.
Der Verkauf von Speck ist keine Urproduktion!
Die Urproduktion ist im Link beschrieben. Beim Fleischverkauf gilt der Verkauf von einer Schweinehälfte oder einem Rind als gefünftelt noch als Urproduktion.
Zukauf geht grundsätzlich nur, wenn er untergeordnet ist ( unter 25%).
Bei der Be- und Verarbeitung gibt es auch Umsatzgrenzen die Du schnell erreichen wirst.
Und ohne entsprechende Umsätze werden sich die Investitionen nicht rechnen.
Nächster Punkt aus dem Link kopiert:
5003
Die Vermarktung fremder land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Ein- und Verkauf von
Urprodukten, be- und/oder verarbeiteten Produkten) ohne eigene Produktionsmöglichkeit ist
keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit (VwGH 19.3.1985, 84/14/0139), sondern eine gewerbliche.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006095&ShowPrintPreview=True
http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/15_einkuenfte_land_forstwirtschaft_01.html
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