Öpul Spritzenüberprüfung

Antworten: 6
  25-04-2014 19:39  Steira
Öpul Spritzenüberprüfung
Hallo,
Wie oft muss man eine Spritze überprüfen bzw. über welchen Zeitraum muss man die Spritze nicht überprüfen???

MFG A STEIRA

  25-04-2014 20:57  palme
Öpul Spritzenüberprüfung

Hallo, hier wird dir geholfen, vielleicht, ????????


  25-04-2014 21:36  ludwig1
Öpul Spritzenüberprüfung
Im Weinbau alle 3 Jahre

  26-04-2014 07:07  Interessierter
Öpul Spritzenüberprüfung
wenn die letzte Überprüfung 2011 war muss die Spritze heuer noch überprüft werden, war die Überprüfung 2012 kannst die neuen Anweisungen die da einmal kommen werden abwarten.


  26-04-2014 14:25  ReJo
Öpul Spritzenüberprüfung
Weiß man schon welche Änderungen im Bezug auf die Feldspritze auf uns zu kommen? Habe in letzter Zeit öfter gehört, dass Reinwassertank, Handwaschbehälter und Einspülschleuse zur Pflicht werden. Kommt das nur bei einem Neukauf zu tragen oder müssen alle Geräte umgebaut werden?
Nachdem ja noch einige ältere Modelle genutzt werden, müssten viele LW investieren ( Händler werden den Preis erhöhen), für die alte wird man aber nicht mehr viel bekommen, weil sie nicht mehr den Anforderungen entspricht.
Würde mich interessieren ob da jemand etwas näheres weiß.

  26-04-2014 20:24  G007
Öpul Spritzenüberprüfung
Es wird im nächsten Jahr kein Öpul IP geben.
CC wird der geforderte Standard sein.
Ich würde nicht zu lange fragen, was könnte vielleicht eventuell Pflicht werden.
Auch unsere übereifrigen Bürokraten lesen mit,
zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

  27-04-2014 08:57  321
Öpul Spritzenüberprüfung
@rejo
Nicht nur dass Reinwassertank, Handwaschbehälter und Einspülschleuse zur Pflicht werden,
dazu kommt noch Düsenanfahr- Schutz, die Möglichkeit (Dreiwegehahn !) vom Reinwasserbehälter direkt die Leitungen und die Düsen zu reinigen.
Es werden nur mehr Abtrift mindernde, Luft unterstützte Düsen erlaubt sein.
Es müssen logischerweise auch alte Spritzen adaptiert werden.
Ich habe vor einer Woche mit meiner Hardi Master das Pickerl für die nächsten
3 Jahre erhalten, aber wenn man heuer nicht mehr zur Prüfung kommt, so geltem
obige Auflagen schon ab 2015!!! (lt.Prüfer!)
MfG 321



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