Antworten: 14
  14-04-2014 13:14  dorni
Kaufrücktritt
Hallo
da mein neuer Streuer von Amazone Mängel hat möchte ich vom Kauf zurücktretten!
Da ich schon einmal damit in der Werkstatt war, und letzte Woche sogar ein Mechaniker bei mir zu Hause war und trotzdem noch immer nicht alle Mängel behoben sind möchte ich ihn zurückgeben!
Auf was muß ich achten??
mfg

  14-04-2014 15:23  G007
Kaufrücktritt
Wenn die Mängel in angemessener Zeit nicht behoben werden können. Ist natürlich eine Frage, was ist angemessen?
Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung) ist in so einer Sache immer gut.

  15-04-2014 12:48  ZMureck
Kaufrücktritt
Hallo ,

Als Erstes würde ich empfehlen, daß Du einmal die Betriebsanleitung ordentlich studierst.
Dann wird er laufen

Ja , mit den Dummen machen die Rechtsverdreher die besten Geschäfte.


  15-04-2014 13:08  dorni
Kaufrücktritt
tolle Antwort!!
das mit den Dummen trifft doch eher auf dich zu!!!



  15-04-2014 13:18  textad4091
Kaufrücktritt
Wieso denn gleich einen Rechtsanwalt konsultieren?? Wie schon gesagt, zuerst Betriebsanleitung, dann Mechaniker bzw, Vertreter/Händler (wurde ja schon gemacht) und dann nicht Rechtsanwalt, sondern zuerst einmal Konsumentenschutz, also VKI- Die geben dir die Infos auch kostenlos ;)

Zwecks vom Kaufvertrag zurücktreten kenn ich bisweilen nur eine Variant bzw, ein Beispiel: Bestellung wurde gemacht aber die Ware wird nicht und nicht geliefert- Auf Anfrage beim Händler heißt es, sie würde bald geliefert werden; Nachdem aber mittlerweile ein verlässlicherer Händler gefunden wurde, der die Ware auch lagernd hat bzw. sicher liefert, muss ma dem ersten Händler schriftlich, damals noch per Einschreiber, eine Lieferfrist nennen die er mehr oder minder gar nicht einhalten kann, wenn die Ware innerhalb der Frist nicht geliefert wird tritt man vom Kaufvertrag zurück ... So kenn ich das zumindest, is zwar nicht uuuunbedingt fein, bei so manchem Unternehmen aber notwendig

  15-04-2014 13:26  walterst
Kaufrücktritt
@Zmureck

Welche Anhaltspunkte hast Du dafür, dass sich die angeblichen Maschinenmängel durch Studium der Betriebsanleitung beseitigen lassen?

  15-04-2014 13:28  mfj
Kaufrücktritt

Hallo dorni,

das ist nicht so einfach. Von einem Kauf kann man schon garnicht zurücktreten, wenn die Ware geliefert und benützt wurde.
Ab dann braucht es ein gütliche oder gesetzliche Einigung.

Jede Firma hat auf ihr Produkt ein "Nachbesserungsrecht". Ob jetzt einmal oder zehnmal nachgebessert wird - ist nicht relevant. Im Gewährleistungszeitraum ist es für dich in der Regel kostenfrei...über einen nachgewiesenen Mehr/kostenaufwand - deinerseits - kann aber verhandelt werden.

Reklamation aber unbedingt schriftlich verfassen und beim Händler bzw. Hersteller nachgewiesen deponieren.

Übrigens stehen diese Regelungen auf dem Kaufvertrag bzw. in den gültigen AGB´s.

P.S.
Bei Neumaschinen ist die Verhandlungsbereitschaft aller Beteiligten in der Regel hoch - eine gütliche Regelung zu finden...wenn man nicht mit dem Vorschlaghammer daherkommt....

P.S. 2
Bei solchen Problemen haltet man in der Regel einen angemessen Teil vom Kaufpreis zurück...

...die Betonung liegt auf angemessen und Teil...alles andere ist kontraproduktiv !!





  15-04-2014 19:27  DJ111
Kaufrücktritt
Solang keiner weiß welchen Mangel die Maschine genau hat, wird dir wohl kaum wer was raten können ...

  16-04-2014 18:34  ALADIN
Kaufrücktritt
Der VKI berät oder vertritt keine Landwirte. Dafür wäre die LWK zuständig. Der VKI ist wie der Name schon sagt für Konsumenten da. Ein Landwirt ist ein Unternehmer. (Oder sollte es zumindest sein)

  17-04-2014 10:26  chr20
Kaufrücktritt
Hallo!
@dorni: Es wäre hilfreich wenn du die Art des Mangels bekannt gibst.
Ist es ein technischer Mangel oder ist die Streuqualität das Problem?
Wenn es sich um die Streuqualität handelt wird du da dir schwer tun einen wirklichen Mangel zu reklamieren da du sicher keine relevanten Messungen durchführen kannst.
Bei technischen Mängeln in der Ausführung kannst du da schon dem Händler bzw. den Hersteller die Hölle heiß machen.


  17-04-2014 12:52  AnimalFarmHipples
Kaufrücktritt
Natürlich kann auch vom Kauf einer bereits übernommenen und verwendeten Sache zurückgetreten werden, der Rücktritt heißt dann "Wandlung" :

ABGB § 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

Weiters gibt es auch noch die Vertragsaufhebung wegen Verkürzung über die Hälfte :

ABGB § 934. Hat bey zweyseitig verbindlichen Geschäften ein Theil nicht einmahl die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werthe erhalten, so räumt das Gesetz dem verletzten Theile das Recht ein, die Aufhebung, und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Theile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum gemeinen Werthe zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältniß des Werthes wird nach dem Zeitpuncte des geschlossenen Geschäftes bestimmt.

(Originalwortlaut aus 1812, nach wie vor in Kraft)

Schließlich gibt es auch noch die Vertragsaufhebung wegen Irrtums, wenn entweder der Übernehmer vom Verkäufer arglistig in die Irre geführt wurde oder beide Parteien über eine wesentliche Eigenschaft der Sache geirrt haben.

Bei Unternehmergeschäften können Irrtum, Wandlung und Verkürzung über die Hälfte zwar vertraglich ausgeschlossen werden (auch mündlich, nur dann halt schwerer nachweisbar), allerdings darf dies für den Übernehmer nicht gröblich benachteiligend sein und es darf auch keine zugesicherte bzw. nach der Verkehrserwartung vorausgesetzte Eigenschaft betreffen.

  17-04-2014 19:53  dorni
Kaufrücktritt
Das Problem liegt beim Limiter, wen ich ihn hochklappe schlägt er immer irgendwo am Streuer an.


  17-04-2014 20:32  Mick
Kaufrücktritt
Wie das? Den Limiter kann man doch normalerweise fast nicht falsch montieren, lediglich ein paar Stellungen für verschiede Dünger gibt's. In der Höhe ist eigentlich mit dem Ausfahren des Zylinders alles erledigt.

Oder schlägt er wo am Kunststoffrahmen, der rund um den Streuer geht, an?

  22-04-2014 09:40  mfj
Kaufrücktritt

@Animal

...Du bist praxisfremd !

P.S.
Aber davon lebt ja deine Standesvertretung ;-)))

  22-04-2014 15:44  AnimalFarmHipples
Kaufrücktritt
@mfj:
Ich hab nur Deine Gefühlsjurisprudenz an die objektive Rechtslage angeglichen.
Und nein, wir leben primär von Leuten, die ihre Rechtsunkenntnis durch Streiten kompensieren (bei mir sind das meistens die Gegner, manchmal auch ihre Vertreter ... ;-)



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