Aufstellen von Jagdeinrichtungen

Antworten: 13
  16-02-2014 14:21  agrobertl
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
darf ein Jäger ohne zu Fragen einfach einen Hochstand, Futtertrog, Wildkamera etc. auf fremden Grund (Wald) aufstellen? Soll ja grundsätzlich kein Problem sein, und Fragen gehört meiner Meinung nach auch zum guten Ton. Leider sieht es unser Jäger anders. Wenn man ihn darauf höflich anspricht, bekommt man Antworten wie... bekommst eh an Jagdpacht... Die Sache ist die, dass er voll drauf besteht das man ihn fragt, und einem die Hölle heiß macht, wenn man über seinen Wald zum zu seinem zufährt, ohne Ihn zu fragen. Dies ist in unserer Gegen öfters notwendig, und normalerweise fragt man und man bekommt ein ok, aber er (unser Jäger und Bauer) läßt sich gerne Bitten.
Wie sieht es eigentlich mit der Wildkamera Datenschutz rechtlich gesehen aus? Unser Nachbar hätte ihn fast eine Zerstört, als er einen Baum fällte und ein Ästlein diese fast runter gerissen hätte.


  16-02-2014 15:18  Jophi
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
Hallo agrobertl

Ich kenne mich mit Jagdrecht nur in Deutschland aus, bei uns muß der Jäger fragen, und der Bauer erlauben.
Außer der Bauer hat driftige Gründe, und die gibt es so gut wie gar nicht..
Am besten Du kaufst Dir ein Exemplar des Jagdgesetzes von Deinem Bundesland.
Oder Du fragst bei Deiner Bauernkamer oder so ähnlich an.

  16-02-2014 16:11  melchiorr
Aufstellen von Jagdeinrichtungen

Hallo!
Ich weiss nicht wo du zu Hause bist, aber im OÖ-Jagdrecht ist das so geregelt:

§ 54
Jagdeinrichtungen

(1) Der Grundeigentümer hat die Errichtung, Erhaltung und Benützung der notwendigen jagdlichen Anlagen, wie Futterplätze, Jagdsteige, Jagdhütten, ständigen Ansitze und Jagdschirme, gegen eine angemessene Entschädigung zu dulden, wenn ihm die Duldung mit Rücksicht auf die Bewirtschaftung seines Grundes zugemutet werden kann. Über den Umfang der Verpflichtung und das Ausmaß der Entschädigung hat mangels eines privatrechtlichen Übereinkommens die Bezirksverwaltungsbehörde zu entscheiden; bezüglich des Gegenstandes, des Umfanges und der Ermittlung der Entschädigung gelten sinngemäß die Bestimmungen des Abschnittes II und des Abschnittes III lit. B des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes (EisbEG), BGBl. Nr. 71/1954, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010. Eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bezüglich des Ausmaßes der Entschädigung ist unzulässig. Diesbezüglich steht es jeder der Parteien frei, binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides die gerichtliche Entscheidung im Verfahren außer Streitsachen zu beantragen. Zuständig ist jenes Landesgericht, in dessen Sprengel die jagdliche Anlage gelegen ist. Im gerichtlichen Verfahren ist das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG), BGBl. Nr. 71/1954, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, sinngemäß anzuwenden. Mit der Anrufung des Gerichtes tritt die verwaltungsbehördliche Entscheidung über das Ausmaß der Entschädigung außer Kraft. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nur mit Zustimmung des Gegners zurückgezogen werden. Wird der Antrag zurückgezogen, so gilt mangels anderweitiger Vereinbarungen die ursprünglich von der Bezirksverwaltungsbehörde festgesetzte Entschädigung als vereinbart. (Anm: LGBl.Nr. 2/1990, 138/2007, 32/2012, 90/2013)

(2) Einsprünge, das sind Vorrichtungen, durch die der Wechsel des Wildes derart behindert wird, daß wohl das Einwechseln, nicht aber das Auswechseln möglich ist, dürfen nicht errichtet werden.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000063&ShowPrintPreview=True
lg.

  16-02-2014 19:16  mitmart
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
"darf ein Jäger ohne zu Fragen einfach einen Hochstand, Futtertrog, Wildkamera etc. auf fremden Grund (Wald) aufstellen? "

Nein darf er nicht .


  17-02-2014 07:55  Steira
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
Hallo,
Er braucht sicher mal deine Unterschrift wenn er auf deinem Grund und Boden etwas errichten oder aufhängen will!
Wenn er dich nicht fragt, dann geh zur Gemeinde und lass im deine Pacht entziehen!
Bei uns ist es so das unser "Jäger" sehr oft vorbei kommt und fragt und auch mal plaudert mit dir...
Die Pacht bekommt bei uns die Gemeinde....

MFG A STEIRA

  17-02-2014 09:43  Nitram
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
Hallo!

Ich und meine Jäger haben ein sehr gutes Verhältnis zu den Grundeigentümern, sodaß wir auch ohne Erlaubnis Reviereinrichtungen aufstellen könnten. Trotzdem wird bei uns vor der Errichtung immer gefragt! Bei solchen Kontakten mit den Eigentümern geht ja es nicht nur um die Einholung der Erlaubnis. Es ist ja so, daß man bei solchen Gesprächen auch sehr viele Informationen bezüglich Wild und Jagd bekommt. Wir sehen sehr viel, aber Grundbesitzer, welche mitten im Revier wohnen, sehen und hören noch viel mehr.

@ steira
Was Meinst du mit \"Die Pacht bekommt bei uns die Gemeinde...\"??????

MfG Nitram



  17-02-2014 13:05  Steira
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
Hallo,
@Nitram
Die Jagdpacht wird an die Gemeinde ausbezahlt, war schon immer so!!! Jedenfalls bei uns! Ist ja auch nicht wirklich viel.....

MFG A STEIRA

  17-02-2014 14:19  Fallkerbe
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
Ohne die genehmigung vom Grundeigentümer hat der Jäger GAR NICHTS aufzustellen.

Bei so einer antwort : "bekommst eh an Jagdpacht." würde ich den Jäger höflich aber bestimmt auffordern, das er seinen Krempel von meinem Grund zu entfernen hat. wenn es in einem monat nicht spurlos verschwunden ist, lasse ich es auf seine kosten entfernen.


  17-02-2014 16:04  Gigasgagasmann
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
@Steira: ... und die Gemeinde verteilt den Jagdpachtschilling an die Grundbesitzer weiter. Üblicherweise sollten die Jagdpachtschillingabholungstermine an der Amtstafel angeschlagen sein. Wer sein Geld nicht rechtzeitig abholt, hat Pech gehabt.

Willkürliches Beispiel: http://www.baernbach.at/cms/beitrag/10000730/207057/Jagdpachtschilling.html

  17-02-2014 20:28  Steira
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
Hallo,
@tria
@All
Genau so ist es!!
Gott Sei Dank springt da jetzt noch einer für mich rein, sonst hättens mich dann zerrisssssseeeennnnn......

MFG A STEIRA

  18-02-2014 07:07  agrobertl
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
@ herbyy: danke für den link
@all: ja sollte so sein, dass man gut auskommt. leider ist unserer einer, der glaubt er darf alles und wenn jemand etwas von ihm braucht, soll jeder bitten+betteln kommen. Wenn jeder (alle Bewirtschafter) immer etwas Brache hätte und auch Kulturen die das Wild gerne hat (Soja etc.). Aber unser Jäger baut es nicht an, da ihn sonst das Wild etwas fressen könnte. Leider liegen meine Felder auch ungünstiger (lange Waldränder+schmale Felder). Aber er ist ja sowieso schon mit fast allen im Dorf zerstritten und sieht leider nicht, wo das Problem liegt. Keiner eckt mehr mit ihm an, da eben keiner streiten möchte.
Sonst wird der Jagdpacht bei uns auch so behandelt wie steirer beschrieben hat. Leider ist die Jagdgesellschaft ja auch in sich zerstritten, daher kann der Jagdleiter auch nicht viel machen bzw. möchte sich hier gar nicht einmischen.... alles sehr schwierig und kompliziert.

Wie sieht es mit der Wildkamera und Datenschutz aus? Da wird ja sonst so viel damdam bei den Kameras, Attrappen etc. gemacht.

  19-02-2014 10:53  mukuh_farmer
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
Hallo,

Es gilt, wahrscheinlich wie überall im Leben, folgende Regel: Wiama in woid eineschreit, kummts a zruck (hier besonders treffend ;) )

Ich persönlich habe da mit meinen Grundbesitzern kein Problem, wird ausgeschnitten, aufgestellt oder umgebaut, fragt man und es passt.

Laut Gesetz (NÖ) sind solche Einrichtungen nur mit Zustimmung des Grundbesitzers erlaubt.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Wenn der Jäger darauf besteht und die BH für den Grundbesitzer keine Behinderung feststellen kann, kann sie die Einrichtung gegen eine Entschädigung genehmigen. (§88 Abs.1 NÖJG 1974)
...wie man sieht, reden ist doch einfacher als gleich klagen oder sogar umreissen oder wegräumen (lassen) den dann ist man illegal unterwegs weil die Reviereinrichtung Eigentum des Jagdausübungsberechtigten sind (§88 Abs. 4 NÖJG 1974). Sicher stehen sie auf deinem Grund, aber es ist sein Jagdrevier, da ist ein wenig Vorsicht geboten (Grund- vs.Jagdrecht), besser erkundigen bevor man in der Hitze des Gefechtes einen Blödsinn macht der dann vl auch teuer wird. Find ich selbst als LW/Jäger komisch, laut Gesetz ist das aber so...
Ein schwieriges Thema, besser da den menschlichen Weg gehen als den juristischen.

Zu den Wildkameras:
Sie gelten nicht als Reviereinrichtung (meines Wissens) fallen daher auch nicht in diese Regelung.
Habe da aber etwas nettes (und allgemein bekanntes) gefunden:

http://derstandard.at/1338559413249/Unabsichtlicher-Privatporno-Nach-gefilmtem-Schaeferstuendchen-Debatte-ueber-Wildkameras

Meinen Nachbarn sag ich immer: Wennst mit der Puppe im Wald bist, dort musst aufpassen ;)
Laut dem Artikel sind Wildkameras anscheinend zulässig wenn z.b. darauf in Form eines Schildes oder einer Markierung hingewiesen wird und sie angemeldet ist und überhaupt, geh 3 Schritte in einer Fussgängerzone, in die Bank, Tankstelle, etc. und du wirst aus 5 verschiedenen Winkeln gefilmt, ich glaube seit den "Enthüllungen" eines gewissen Amis wissen wir soundso wie es mit dem Datenschutz in Wirklichkeit aussieht, eine Kamera im Wald die an einem Wechsel hängt ist glaube ich nicht das schlagende Ereignis für einen grünen U-Ausschuss, mM...
Und ich gehör zur "Dunkelziffer"!

lg

  19-02-2014 11:21  Gigasgagasmann
Aufstellen von Jagdeinrichtungen
@Steira: Wenn man zugunsten aller Grundbesitzer darauf verzichtet solls auch recht sein.

Wenn sich nicht die Jäger und Grundbesitzer streiten, tun es die Jäger untereinand. ;-)
http://ooe.orf.at/news/stories/2631845/



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