pachtvertrag - zwei versionen

Antworten: 35
  07-02-2014 11:21  twentysix
pachtvertrag - zwei versionen
hallo

ich hätte eine frage mit der bitte, ob mir hier jemand helfen kann und evt. ein paar erste Meinungen mitteilen kann, ohne dass ich gleich einen Rechtsanwalt brauche.

folgende Situation:

mit dem pächter gibt es einen offiziellen pachtvertrag über eine summe x. tatsächlich bezahlt er aber das doppelte (auch nachweislich so überwiesen) – mündlich vereinbart. nun gibt es probleme mit dem pächter – div. verfehlungen seinerseits, die mich gezwungen sehen, den pachtvertrag (laufzeit 10 jahre) zwei jahre vor dem offiziellen ende am 1.3.2014 zu kündigen. bisher keine reaktion des pächters. und heute dann plötzlich eine überweisung des „offiziellen“ pachtgeldes der summe x. also die inoffizielle summe wurde nicht bezahlt, obwohl mündlich vereinbart.

bitte jetzt keine anmerkungen bzgl. steuern, etc. (das ist mir schon klar ;).

frage ist nur, ob ich irgendeine handhabe gegen den pächter habe? gibt es irgendeine möglichkeit, den pächter wegzubekommen? ich glaube nämlich, er wird die kündigung nicht akzeptieren und kommt mir jetzt so. wobei ich weiß, dass ich, wenn ich damit vors gericht gehe, sicher gewinne, da der pächter sehr viele verfehlungen hat (sogar mit anzeigen über BH), die nicht tragbar sind und grund genug sind, das pachtverhältnis vorzeitig lösen zu können. aber ich möchte Gerichtswege vermeiden (weil dann wahrscheinlich die 2 jahre sowieso um sind).

evt. gibt’s ja wen, der hier eine meinung dazu hat oder erfahrung.

danke euch!

karl dall



  07-02-2014 12:12  bauanbua
pachtvertrag - zwei versionen
hallo
kann dir nicht direkt weiterhelfen, aber das mit 100% sieg vor gericht mußt etwas vorsichtig sehen.
wir haben bei einem Teil eines Pachtgrunds nach verkauf und ende des Pachtes die von uns und vom Vorpächter erworbene Förderung nicht abgegeben, weil nicht auf der ganzen Fläche eine Förderung war und wurden verklagt.
wer glaubt die Förderung behalten zu können der irrt
wir haben vor gericht 2 Instanzen verloren und zahlen müssen!!
weil sich das gericht mit sowas nicht auskennt und einfach irgendwie ein urteil fällt.

  07-02-2014 12:33  321
pachtvertrag - zwei versionen
Warum offizieller Pacht und unter der Hand?
Sieht das nicht im Hinblick zu einer möglichen falschen
Angabe in der Steuererklärung des Verpächters aus?
Der Pächter kann nur den offiziellen Pacht,
aber nur bis zu einer gewissen Grenze
steuerlich absetzen.
321

  07-02-2014 12:34  ducjosi
pachtvertrag - zwei versionen
Sind im Pachtvertrag Klauseln drin mit vorzeitiger Kündigung bei wie von Dir formuliert "Verfehlungen", bzw. Wirtschaftsweise, wenn ja können die greifen.

Betreffend der bezahlten Höhe des Pachtzinses wirst gerichtlich keine Meter machen, der Pächter hat ja laut schriftlichen Vertrag bezahlt, da zählt die schriftlich festgehaltene Höhe sicher mehr. Dass er vorher mehr überweisen hat ist schön aber kein Nachweis. Bei der mündlichen Absprache steht Wort gegen Wort.

Deine Position ist nicht die Beste würd ich sagen.
Gerichtlich musst aufpassen das du dich selbst nicht in die Brennesseln setzt und dich die Finanza genauer befragen
Die haben momentan ohnehin größtes Interesse ein bissl umzurühren






  07-02-2014 12:52  179781
pachtvertrag - zwei versionen
wäre auf jeden Fall sinnvoll, wenn du Selbstanzeige beim FA machst und die "inoffizielle" Pachtzahlung angibst. Sonst kriegst du zu der Steuernachzahlung auch noch eine Strafe wegen Abgabenunterschlagung .

Gottfried

  07-02-2014 12:52  Fallkerbe
pachtvertrag - zwei versionen
Zur Pachthöhe, da hast keinerlei Handhabe,
Der Pächter hat nachweislich die schriftlich vertraglich vereinbarte Pacht bezahlt.
Vor Gericht würde ich das Thema an deiner stelle nicht vorbringen wollen.

Das Landpachtgesetz ist ausgesprochen Pächterfreundlich gehalten. Einen Pächter gegen seinen Willen vor Vertragsende loszuwerden ist gar nicht so einfach.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010330



  07-02-2014 13:00  BreiHu
pachtvertrag - zwei versionen
Hi. Normalerweis gibt es für den Pächter Vertraglichgeregelte Kündigungsgründe.
Z.bsp schlechte Wirtschaftsweise (CC VERSTOSS, etc.), Auslaugung des Bodens usw.
Kommt auch auf den Vertrag an ob du ihn vorher noch abmahnen musst.
Zwecks Geld schaust du durch die Finger, da wenn du den mündlich Vereinbarten Betrag einklagen willst und du nicht ordentlich versteuert hast eher mehr Strafe etc. zahlst als du bekommst.
Mfg

  07-02-2014 13:22  dorni
pachtvertrag - zwei versionen
Geh zu deiner BBK und laß dich beraten!!
Hier vernünftige Tips zu geben ohne den Vertrag zu kennen ist schwierig!
mgf dorni

  07-02-2014 13:22  Josefjosef
pachtvertrag - zwei versionen
Eigentlich muß dir der Pächter gar nichts mehr zahlen, denn er hat dir ja über die ersten Jahre sowieso mehr überwiesen, als im Pachtvertrag vereinbart worden ist.
Das ganze ist für dich eher schief gelaufen, sag ich mal so.
gruß
Josef


  07-02-2014 14:18  meu21
pachtvertrag - zwei versionen
Also ist KARLDALL selbst der Verpächter ?
Wäre auf eine fundierte Auskunft eines Rechtsanwaltes neugierig, denn ich glaube, dass er als Verpächter sich selbst auch schuldig gemacht hat, vll. sogar mehr als der Pächter..

  07-02-2014 14:23  Gigasgagasmann
pachtvertrag - zwei versionen
Wenns blöd hergeht muß der Verpächter die 'zuviel' gezahlte Pacht vielleicht sogar noch zurückzahlen.

  07-02-2014 15:25  rotfeder
pachtvertrag - zwei versionen
Hallo!
Auch wäre interessant, welche "Verfehlungen" sich der Pächter zuschulden kommen hat lassen. Denn wenn er
anbaut und erntet bzw mäht sollte das eine ausreichende bewirtschaftung sein.

  07-02-2014 15:46  golfrabbit
pachtvertrag - zwei versionen
"Pachtvertrag - 2 Versionen" ist ein passender Titel. Deshalb möchte ich auch gern die Version des Pächters zum gegenständlichen Fall hören - vielleicht sieht dann alles klarer/anders aus.
Grundsätzlich hält sich mein Mitleid für steueroptimierende Verpächter aber schon mal in endenwollenden Grenzen.

Hannes

  07-02-2014 15:48  ZMureck
pachtvertrag - zwei versionen
Hallo ,

GEIZ ist GEIL

Du kannst Dir vielleicht etwas an Steuern erspart haben, oder auch nicht.
Das vernünftigste ist, dem Pächter für die mündlich vereinbarte "Überzahlung" zu danken, und
ganz leise zu sein.
Auch würde ich dem Pächter eine Verlängerung des Vertrages in Aussicht stellen, wenn er die
mündlich abgemachte Differenz weiter begleicht. Ob die Verlängerung dann passiert ist nicht so
wichtig, hauptsache Du hast dein Geld.
Auf alle Fälle bist Du in Zukunft erpressbar.!
Die vorzeitige Kündigung war kein kluger Schachzug.

  07-02-2014 16:22  pepbog
pachtvertrag - zwei versionen
Die Betrüger sind also auch unter den Verpächtern ? und was noch dreister ist:
Du glaubst dies sei AUCH NOCH RECHTS ?
So wie Simandl und Co. der glaubt ja auch seine Betrügereien wären Ok gewesen.
Am besten versuchst du um Hilfe beim Finanzamt und bei der Bauernkrankenkasse ! - ev. mit einer eidesstattlichen Erklärung - auch Selbstanzeige genannt und dies ziemlich schnell sonst bekommst du keinen Milderungsgrund mehr.
Ist aber gut möglich und vermutlich Rechtens wenn diese ein vielfaches deines Schadens
VON DIR FORDERN !!
Was mir besonders gefällt: die Tipps von deinen vermutlich Giebelkreuzgenossen wie du weiter den Staat und damit uns Alle betrügen kannst
Geiz mag geil sein - ich glaube eher nicht, an: sondern dumm dümmer am dümmsten.
Geh zu einem Rechtsanwalt am besten zum Aineder der hat schon viel Erfahrung vom Grasser




  07-02-2014 17:09  321
pachtvertrag - zwei versionen
Eine rechtliche Auskunft in diesem Forum zu erhalten ist
sicher nicht der richtige Weg.
Aber Beschimpfungen von dem Einen oder Anderen,
zeigt auch nicht von deren besonderer Intelligenz.
Was hat das mit "Giebelkreuzgenossen" gemein?
Manche haben scheinbar eine Raiffeisen-Allergie.
Weitere gut gemeinte Ratschläge, sind erst nach einer ev. Stellungnahme
v.karldall abzuwarten.
321


  07-02-2014 17:37  walterst
pachtvertrag - zwei versionen
Wie kann Karl Dall nur so einen naiven Pachtvertrag aufsetzen, wo er doch rechtzeitig wusste wohin die Reise geht?
 

  08-02-2014 12:10  Arbeiter
pachtvertrag - zwei versionen
Das ist doch die Steigerung zu den Thema Nutzungsrechte in Ungarn. Zuerst Bauernschlau die Gesetze umgehen und dann auf Rechte bochen. Meinen Erfahrungen mit den Landwirten wird hiermit nur bestättig. Es geht nach dem Motto, wenn’s mir Vorteile bringt ist alles rechtens wehe es ist zu meinem Nachteil dann ist es die große Sauerei. Soviel zu der Rechtssicherheit bei so manchen Bauer

  08-02-2014 13:19  ZMureck
pachtvertrag - zwei versionen
Naja,

Sitzt hinter Karldall ein Finanzbeamter , dann weiß er jetzt , daß es üblich ist,
daß im Pachtvertrag nur 1/3 angeführt ist und 2/3 unter der Hand abgerechnet werden.
Einfacher und billiger gehts wohl nicht mehr.


  08-02-2014 14:08  walterst
pachtvertrag - zwei versionen
@arbeiter
wer sagt denn dass Karl Dall Bauer ist und nicht Arbeiter?

  08-02-2014 16:29  payment
pachtvertrag - zwei versionen
Auch in unserer Gegend ist das von dem "Blitzgneiser" Dall propagierte "Modell" leider Usus.
Cirka 2/3 der Pachtzahlungen werden schwarz bezahlt, 1/3 steht im Pachtvertrag.
Die Bauern sind so dumm und machen bei diesem Spiel mit

Sitzt hinter Karldall ein Finanzbeamter , dann weiß er jetzt , daß es üblich ist,
daß im Pachtvertrag nur 1/3 angeführt ist und 2/3 unter der Hand abgerechnet werden.
Einfacher und billiger gehts wohl nicht mehr

lei lei trallala, aus welcher gegend in der Steiermark bis den





Sitzt hinter Karldall ein Finanzbeamter , dann weiß er jetzt , daß es üblich ist,
daß im Pachtvertrag nur 1/3 angeführt ist und 2/3 unter der Hand abgerechnet werden.
Einfacher und billiger gehts wohl nicht mehr

Sitzt hinter Karldall ein Finanzbeamter , dann weiß er jetzt , daß es üblich ist,
daß im Pachtvertrag nur 1/3 angeführt ist und 2/3 unter der Hand abgerechnet werden.
Einfacher und billiger gehts wohl nicht Sitzt hinter Karldall ein Finanzbeamter , dann weiß er jetzt , daß es üblich ist,
daß im Pachtvertrag nur 1/3 angeführt ist und 2/3 unter der Hand abgerechnet werden.
Einfacher und billiger gehts wohl nicht mehr

  08-02-2014 16:35  321
pachtvertrag - zwei versionen
Eher Arbeiter! Welcher aktiver Bauer
verpachtet schon seine Basis, Grund
und Boden?
Denn ein Landwirt der auf so einen
Deal eingeht, 2/3 zu zahlen und nur 1/3 als
Steuer-Abzug angibt, schadet vor allem sich
selbst. Ich sehe darin keinen Vorteil,
wie der "Arbeiter"
321.

  09-02-2014 02:31  AnimalFarmHipples
pachtvertrag - zwei versionen
Rein vertragsrechtlich betrachtet halte ich den bloß mündlich vereinbarten höheren Pachtzins sehrwohl auch für klagbar, da ja Verträge nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen und auch von schriftlichen Verträgen einvernehmlich abgewichen werden kann.
Allenfalls könnte der Pächter einwenden, daß er irrtümlich stets das Doppelte bezahlt hat, aber ob er damit durchkommt ...?

  09-02-2014 09:09  kst
pachtvertrag - zwei versionen
AFH, wie willst du einen mündlich vereinbarten höheren Pachtzins einklagen, wenn du ihn "schwarz" kassiert hast, abgesehen davon, dass du einen Zeugen brauchst der den mündlichen Pachtvertrag bestätigt.

  09-02-2014 09:48  dorni
pachtvertrag - zwei versionen
Der Pächter kann auch die zuviel bezahlte Pacht zurückforden( klagen ), die Chancen sind meiner Meinung nicht so schlecht!!
mfg

  09-02-2014 10:10  AnimalFarmHipples
pachtvertrag - zwei versionen
@kst:
Laut Threadopener wurde der doppelte Pachtzins ÜBERWIESEN, das beweist eher eine diesbezügliche Vereinbarung als einen Irrtum.

@tria:
Si tacuisses ...

  09-02-2014 10:56  zehentacker
pachtvertrag - zwei versionen
Hallo! Der Pächter ist ein Unternehmer ( Landwirtschaft) und hat wissentlich zur Abgabenhinterziehung das Verpächters beigetragen. Bei jeden Streit übers Gericht werden beide mit Finanz, der Verpächter eventuell mit SVB auch, einige Scherereien bekommen.

  09-02-2014 14:22  321
pachtvertrag - zwei versionen
zehentacker, stimme Dir Inhaltlich zu.
Aber warum SVB?? Der geht es ja nur
um die pflichtgenauen Flächenangaben.
MfG 321

  09-02-2014 15:01  kst
pachtvertrag - zwei versionen
321, eben und diese Angaben haben dann bei beiden nicht gestimmt.Mfg.kst

  09-02-2014 15:02  kst
pachtvertrag - zwei versionen
321, eben und diese Angaben haben dann bei beiden nicht gestimmt.Mfg.kst

  09-02-2014 15:04  kst
pachtvertrag - zwei versionen
Ich wollte meinen Beitrag löschen, war ein Denkfehler
Mfg.kst

  12-02-2014 08:47  twentysix
pachtvertrag - zwei versionen
hallo alle zusammen

danke zuerst einmal für die vielen interessanten beiträge - damit hab ich nicht gerechnet, dass hier so ein großes echo entsteht.
und danke auch für die vielen Anschuldigungen bzgl. betrug, etc. ;) (das war eigentlich genau das, was ich gebeten habe, nicht zu kommentieren, weil ich hier eh selbst weiss, was diesbezüglich Sache ist). meine frage war, ob ich den Pächter irgendwie loswerden kann unter den gegebenen umständen. (wie sag ich immer: wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)
aber keine sorge (für alle gutmenschen hier im Forum): von meiner seite als verpächter ist alles brav versteuert worden...also der inoffizielle betrag. kann man bei der jährlichen Steuererklärung einsehen. somit hab ich ein reines gewissen. und es geht hier nicht um besonders hohe summen (unter 400 euro jährlich als inoffiziellen betrag zusätzlich - um genau zu sein). das ganze mit dem offiziell/inoffiziell war eher ein entgegenkommen an den Pächter (damals noch im guten). frag mich heute selbst täglich, warum wir das gemacht haben.

ich glaub eh auch, dass ich nicht viele Chancen hätte vor gericht. und das mit offiziell/inoffiziell war eine blöde Idee (im nachhinein ist man immer gescheiter - sonst würd ich hier jetzt nicht schreiben müssen ;)

trotzdem noch eine frage: wenn der Pächter jährlich den inoffiziellen betrag auf mein Konto überwiesen hat, dann ist er ja der mündlichen Vereinbarung nachgekommen. jetzt plötzlich das nicht mehr zu machen, geht ja auch nicht einfach so, oder? es gibt ja auch mündliche verträge...

und wegen der Verfehlungen des pächters: es steht leider nichts dazu im Pachtvertrag wg. Kündigung aufgrund schlechter Bewirtschaftung, etc. aber genau darum geht's hauptsächlich. einer der Höhepunkte war, dass ich als verpächter eine anzeige über die BH bekommen habe, weil es einiges hinsichtlich Naturschutz, etc. gab. die BH hat zwar mittlerweile gecheckt, dass hier der Pächter derjenige ist, der mist gebaut hat, aber für mich ist das nicht vertretbar...

danke nochmals für eure beiträge!

liebe grüße
karldall

  12-02-2014 08:49  twentysix
pachtvertrag - zwei versionen
PS: übrigens, beim Pächter handelt es sich ganz offiziell um einen verein, aber eine Person ist eben der Pächter, der für den verein gepachtet hat. (dazu die frage: ist dann nur diese Person bewirtschafter oder sind das dann alle Vereinsmitglieder?)

danke nochmals!

lg
karldall

  12-02-2014 08:49  twentysix





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