Schneeräumung auf öffenlichem Weg

Antworten: 9
  03-02-2014 16:29  anderson
Schneeräumung auf öffenlichem Weg
Hallo,
ich hab nun schon seit 10 Jahren ein Problem mit der Gemeinde, weil die bei mir die Strasse nicht räumen und nicht streuen. Hinter meinem Hof gibt es noch 3 Häuser und eine alternative Zufahrt für einen Wohnblock. Eines der Häuser gehört mir und wird vermietet.
Jetzt weigert sich die Gemeinde hartnäckig die Strasse zu räumen. Weil es aber zwischen 20 und 30% Steigung hat, kommt da dann keiner mehr rauf oder runter und meine Mieter haben meinen Hof zugeparkt. Mir wars immer egal, ich hab dann den ganzen Weg selber geräumt und den Schnee mit der Kippschaufel gleich entsorgt.
Heuer hat mich dann zum ersten Mal einer vom Wohnblock angerufen und zur Sau gemacht, weil nicht ordentlich geräumt war und nicht gestreut. Jetzt muss ich herausfinden, ob mir durch meine freiwillige und unentgeltliche Räumung eine Haftung enstehen kann. Hat da jemand Erfahrungen?
mfg
anderson

  03-02-2014 17:21  Fallkerbe
Schneeräumung auf öffenlichem Weg

@anderson
Erstmal wäre zu klären, wem der Weg gehört, bzw. wer hier zur Räumung verpflichtet ist.
Eine Gemeindestrasse scheint es ja nicht zu sein, sonst würde die Gemeinde wohl räumen müssen.




  03-02-2014 17:23  2009
Schneeräumung auf öffenlichem Weg
Hallo anderson
Bevor jetzt Ratschläge erteilt werden ,solltest du uns mitteilen warum sich die Gemeinde weigert zu räumen....bei öffentlichen , eingetragenen Gemeindestraßen ist sie nämlich verpflichtet !

schöne Grüsse 2009

  03-02-2014 17:36  ANDERSgesehn
Schneeräumung auf öffenlichem Weg

zitat: ob mir durch meine freiwillige und unentgeltliche Räumung eine Haftung enstehen kann. -/-

wenn das öffentliche gut ein gehweg an parzellen mit gebäuden
(die dir gehören) liegt eindeutig "ja", - an reinen ldw nfl ist die
öffentliche hand dafür verantwortlich.

ein gehweg in diesen fall (schneeräumung) ist dann auch einer
der nicht ausgewiesen ist, dh der fußweg auf einer straße muß der
grundnachbar auch schneefrei halten auch wenn (zb) die gemeinde
(eigenverpflichtende oder nicht ist hier egal) räumt.

beDENKE der staat hält sich immer von eigenverschulden (§en)
( wenn möglich ) frei von schadensersatzforderungen. dh. im
umkehrschluß, wenn sich auf deinen besagten weg hier sich
verletzt müßte hier die öffentliche hand zahlen .....





  03-02-2014 17:50  anderson
Schneeräumung auf öffenlichem Weg
Hallo,
es handelt sich um einen öffentlichen. asphaltierten Weg. Die Begründung dafür, warum nicht geräumt wird ist einfach: Wirklich betroffen sind 6 Haushalte in einem Ort mit >> 10000 EW und ein Bauerntaliban. Der Gemeindeunimog kommt ohne Kiesstreuer nicht rauf, wenn es mehr als 20cm Schnee hat . UND der Weg ist nur 3,5 m breit, wenn man den Meter an beiden Seiten, den die Anrainer räumen müssen abzieht, bleibt fast nichts übrig.
Aber mir gehts eigentlich um den Punkt: Kann man mich als quasi Verursacher haftbar machen, wenn sich ein Unfall ereignet (weil der Weg durch die Räumung befahrbar/ begehbar aussieht)??
mfg
anderson

  03-02-2014 18:01  Icebreaker
Schneeräumung auf öffenlichem Weg
Recht auf Schadenersatz
Wer sich wegen eines nicht geräumten oder bestreuten Gehsteiges verletzt, hat das Recht auf Schadenersatz. Auf diesen Umstand hat der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) aufgrund der aktuellen Wetterlage am Montag hingewiesen. Grundstückseigentümer seien laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet, ihre Gehwege zwischen 6.00 und 22.00 Uhr frei von Schnee und Glatteis zu halten.
Um den Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen, müsse nachgewiesen werden, dass der Gehsteig nicht geräumt war. \"Am besten ein Foto machen sowie Passantinnen und Passanten für mögliche Zeugeneinnahmen um Name und Adresse ersuchen\", empfahl VCÖ-Experte Markus Gansterer in einer Aussendung. Von Fußgängern erwarte sich das Gesetz jedoch, bei Eis vorsichtig zu gehen. Komme etwa ein Läufer auf Glatteis zu Sturz, so trifft ihn Mitschuld.
Die Räumpflicht für Grundstücks- und Hausbesitzer bestehe unabhängig davon, ob auf dem Grundstück ein Gebäude steht oder nicht, so Gansterer. \"Gibt es keinen Gehsteig, dann ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Bei starkem Schneefall oder bei anhaltendem gefrierendem Regen muss die Räumung mehrmals am Tag erfolgen.\"
Im Unglücksfall haftet der Eigentümer oder das beauftragte Schneeräumungsunternehmen. Werden die Gehsteige nicht vorschriftsmäßig geräumt, sind Geldstrafen von 72 Euro beziehungsweise bei Gefährdung von Fußgängern bis zu 726 Euro möglich, warnte der VCÖ

Anm.: Gilt im Ortsgebiet, das durch die Ortstafeln gem. StVO gekennzeichnet ist


So stehts zum. im Link.

mfg Ice

 

  03-02-2014 18:55  2009
Schneeräumung auf öffenlichem Weg
Hallo anderson
Rechtlich hast du ja jetzt ein paar Tips bekommen . Mich würde noch interessieren warum du dich zu dieser Schneeräumung berufen fühlst . Die ausrede der Gemeinde ist fadenscheinig und meiner Meinung nach hat sie einen willigen und .......... Gehilfen gefunden . Sollte etwas passieren hast du genauso ärger wie die Gemeinde !Also lass es bleiben und leite die Beschwerden an die Gemeinde weiter ! Sie müssen, ob 2 Meter oder 4,ob 6 Häuser oder 10.

schöne Grüße 2009



  03-02-2014 19:04  zehentacker
Schneeräumung auf öffenlichem Weg
Hallo!
Eigentümer von Land,- und Forstwirschaftlichen Grundstücken sind von der Räumpflicht für Gehwege ausgenommen. Daher braucht muss zum Beispiel die Strasse vor der Parzelle auf dem der Bauernhof steht geräumt werden, die daran angrenzende Parzelle Wiese, die auch an der Strasse liegt, nicht.
ferd

  03-02-2014 19:08  melchiorr
Schneeräumung auf öffenlichem Weg
Hallo,
Ich hab bei meiner Traktorhaftpflicht auf der Polizze den Zusatz "Schneeräumung auch ausserhalb der Landwirtschaft" stehen. Kostet nicht mehr und man ist versichert wenn man bei der Rämung mit Schneepflug oder Heckschaufel einen Schaden verursacht.
lg

  03-02-2014 23:33  anderson
Schneeräumung auf öffenlichem Weg
Hallo,
warum ich das mache ist einfach: Meine Mieter gehen mir auf die Nerven, wenn die nicht in ihre Einfahrt kommen, da ist dann schon die halbe Weglänge geräumt. Genauso ist es, wenn ich nur den Streifen auf "meiner" Wegseite räume, um der Verpflichtung zwecks Gehweg nachzukommen. Anschließend bin dann wieder ich mit einem Waldstück bis zum Ende des Weges. Da kipp ich dann den Schnee vom Weg, den Einfahrten des Mietshauses und von meinem Hof rein. Also wär es hinderlich, wenn ich die Strasse bis dahin nicht räumen würde.
Dass mir während meiner Räumung was passiert, davor hab ich keine Angst. Aber davor, dass mir aus der Räumung eine Haftung entsteht. So quasi ich hab die Strasse schneefrei gemacht, einer kommt mit dem Auto ins rutschen und ich häng, weil ich eigenmächtig die Strasse geräumt habe.
Übrigens ist mir schon klar, dass die Gemeinde das machen muss. Das nützt aber wenig, wenn die erst mittags kommen bzw die ganze Nacht gar nicht fahren oder eben überhaupt nicht.
mfg
anderson



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