Ungleichbehandlung von Klärschlamm/Kompost und Handelsdüngern

Antworten: 6
  31-10-2013 12:47  ducjosi
Ungleichbehandlung von Klärschlamm/Kompost und Handelsdüngern
Klärschlamm und Kompost müssen vor der Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen untersucht werden. Ebenso der Boden der beaufschlagten Flächen.
Handelsdünger unterliegen diesen Anforderungen nicht obwohl je nach Art beträchtliche Schwermetallfrachten in den Boden eingetragen werden.
Teilweise überschreiten die Handelsdünger die erlaubten Grenzwerte.
Kennzeichnungspflicht und Grenzwerte gelten in Deutschland nur für nationale Düngemittel. Mit einer Inverkehrbringung als EG-Düngemittel sind sie im europäischen Wirtschaftsraum verkehrsfähig und es gibt keine Kennzeichnungspflicht oder Grenzwerte.
Im Link steht mehr darüber:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14898/documents/17816‎


  31-10-2013 12:51  ducjosi

fehlpost

  01-11-2013 04:05  Darki
Ungleichbehandlung von Klärschlamm/Kompost und Handelsdüngern
Und jetzt?


  01-11-2013 07:43  textad4091
Ungleichbehandlung von Klärschlamm/Kompost und Handelsdüngern
Zumindest bei Klärschlamm gilt es das "Problem" dass er nach dem Abfallwirtschaftsgesetz behandelt wird, deswegen auch die Handhabung zwecks Untersuchung- Kann gut sein dass es bei Kompost nicht anders is;
Es würd schließlich nix dagegen sprechen den Klärschlamm einer häuslichen Kleinkläranlage als Dünger zu verwenden- in AUT nix da, entsorgen!
Aber jo mei, wofür werden denn Politiker und Experten so toll bezahlt xD


  01-11-2013 09:00  Der_Franz
Ungleichbehandlung von Klärschlamm/Kompost und Handelsdüngern
Die Schwermetallbelastung von Klärschlämmen ist nicht zu unterschätzen. Ich würde jedenfalls auf meinen Feldern keinen ausbringen.
Kompost ist da schon ein anderes Thema - allerdings muss man da auch auch keine Bodenuntersuchung machen lassen, nur der Kompost muss ein zertifiziertes Untersuchungsergebnis vorweisen und wird dann in 3 Kategorien eingeteilt von denen zwei (A, A+ für biol. Landbau) für die Landwirtschaft unbedenklich einsetzbar sind.
Die Erstinformation in diesem Zusammenhang ist also so nicht richtig.
Warum Handelsdünger nicht auch mit einem Datenblatt ausgeliefert werden ist mir allerdings auch schleierhaft.
Bringen würds aber eh wenig, nur noch ein Papierl mehr dass man aufheben muss und ob tatsächlich dass drinnen ist was draufsteht mag ich dann doch ein bisserl in Frage stellen.

  05-11-2013 09:44  ducjosi
Ungleichbehandlung von Klärschlamm/Kompost und Handelsdüngern
Nährstoffpreise haben langfristig steigende Tendenz, sind jedoch in Klärschlamm und Kompost ganz gut enthalten.
Über kurz oder lang sollte sich der Kreislauf schließen um auch Nährstoffe aus Klärschlamm rückführen zu können. Versuche diese rein zu bekommen gibt es schon einige.
Schwermetalle sind sowohl in Klärschlamm und Handelsdünger enthalten, das ist eben fakt. Aufgrund der notwendigen Untersuchungen ist der Umgang damit bei Klärschlamm für den Anwender besser abzuschätzen. Beim Handelsdünger ist dass ein Blindflug sozusagen.
Interessiert es keinen was auf die Böden aufgebracht wird?
Bei Klärschlamm und Kompost wird drauf geschaut, Handelsdünger hat es scheinbar nicht notwendig.


  05-11-2013 12:54  muku8
Ungleichbehandlung von Klärschlamm/Kompost und Handelsdüngern
@ducjosi

die Chemieindustrie braucht eben die Billigentsorgung über die LW, NAC = 27% N, ......
was bitte ist der Rest??????
wird doch nicht Sondermüll entsorgt werden?????......
NIEEmals,... wird doch alles kontrolliert, von der
chemieindustrie,.........





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