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Abschwemmung
Hallo,
ein Berufskollege baut seit Jahren Mais auf Mais dazwischen pflügt er, auf einen relativ steilen Pachtgrund. Heuer war wegen der Erde breits 4 mal der Kanal verlegt.
Nach Anfrage ist er der Meinung das ist das Problem der öffentl. Hand und keinesfalls seines. Man kann ihn nicht vorschreiben Erosionsminderne Maßnahmen zu setzen.
Was ist eure Meinung ?
Abschwemmung
Verantwortungslos. Er zerstört den Boden, der über Jahrhunderte entstanden ist und uns ernährt.
Ein Pachtgrund? Dem Verpächter wird es HOFFENTLICH nicht freuen, was der dort tut.
Es gehört sowieso verboten, so mit dem Boden umzugehen. Für die Unverbesserlichen, die wohl nichts lernen wollen.
Abschwemmung
Hallo!
Ganz einfach mit Geld erzieht man die Leute, dem Unbelehrbarem Landwirt einfach die Reinigung und Entsorgung des Ackerbodens bezahlen lassen.
Abschwemmung
fgh....oder der Grundeigentümer ... vielleicht will ja der mal einen neune Pächter?
Abschwemmung
Wie heißt's so schön "Die volkswirtschaftlichen Kosten bei Wassererosionsschäden an landwirtschaftlichen Flächen sind am größten">> Und genau sowas is damit gemeint ... Und wehe es schwemmt auch noch die armen Maispflanzen ab, dann is gach wieder groß Jammern bei der Vertretung wie arm dass ma ned san ba dem depperten Wetter ...
Ich würd's ähnlich handhaben wie die Vorschreiber, "Geld erzieht", also wenn's eindeutig is dass diese falsch bewirtschaftete Fläche bzw. die abgeschwemmte Erde für das versetzen des Durchlasses schuld is, dann mal einen zuvorkommenden Brief aufsetzen und die Rechnung beilegen^^ Probieren geht immer, und nachdem das Verhältnis derzeit scheinbar schon so toll is, is ah scho wurscht- So einem Berufskollegen würd ich gleich viel weiterhelfen wie jenen, der wegen 1,2 Promille mal seinen schein abgeben musste oder noch muss
Abschwemmung
Ja, genau durch solche Aktionen wird bald wieder nach einem Gesetz gerufen, das das verhindern soll und wo natürlich allerlei "Experten" ihre Ideen einbringen.
In D gibt es schon Bestimmungen, die dann für die LW natürlich nicht angenehm sind und sehr teuer werden können.
In Ö geht´s (leider nur meistens) noch mit Hausverstand.
Ich kenne aber auch einen positiven Fall in der Nähe, wo ich nicht geglaubt habe, dass der Maisanbau auf diesem Hang ohne Abschwemmungen (auch heuer) funktioniert - d.H. es geht doch, wenn man will
Abschwemmung
@may
"Ja, genau durch solche Aktionen wird bald wieder nach einem Gesetz gerufen, das das verhindern soll und wo natürlich allerlei "Experten" ihre Ideen einbringen."
---> Zustimmung
im übrigen verstösst er gegen die Maiswurzelbohrer-Verordnung wenn er länger als 3 Jahre in Folge Mais anbaut
Abschwemmung
maisanbau ohne abschwemmungen sind keinerlei problem und noch dazu weit kostengünstiger und gewinnbringender als herkömmlicher maisanbau.
Abschwemmung
Da hast du ein bisserl recht MF. Ich würde halt die Worte "keinerlei Problem" etwas vorsichtiger formulieren.
Wieviel Erfahrung hast du übrigens mit Maisanbau auf schweren Böden, in Hanglage mit um die 1000 mm Jahresniederschlag? Unter diesen Bedingungen scheiden sich nämlich meist die Könner von den Sprücheklopfern.
Gottfried
Abschwemmung
Auf 1.000 m kommen wir hier nur in nassen Jahren, aber Tonköpfe und sonstige Späße kenne ich sehr gut und wo soll da das Problem liegen, außer bei der Bodenerwärmung?
Abschwemmung
die ganzen beiträge erinnern mich an wahlkampf.
Abschwemmung
@179781
ich hab erfahrung mit maisanbau in allen lagen,
was soll sein bei 1000mm in hanglagen, noch dazu bei schweren böden?
gibt betriebe da regnet es 2000-3000mm mit extrem schweren tonböden und da gibt es beim mais auch keine abschwämmungen, die könnten es sich auch gar nicht erlauben dass es soweit kommt, sonst gibt es 4m tiefe erosionsgräben.
hab erst diese woche wieder mit so einem gesprochen.
ich hab mit abschwämmungen keinerlei probleme, egal welche lage, selbst wenn es 100mm in kurzer zeit regnet.
und der arbeitszeitaufwand liegt bei unter 2stunden/ha inkl. dreschen.
Abschwemmung
mf, du säest um rz 400, gotti rz 200
du erntest körner mit 25% feuchte anfang sept.
gotti erntet silomais ende oktober.
du hast nach o,5m tiefe, boden der wasserdurchlässig ist
gotti sitzt auf einem lehmboden der wahrscheinlich in 20m
tiefe noch immer richtig kein wasser durchläßt, und so tief
sind auch keine rgenwurmröhren zum entwässern.
du hast wäreme summe für mais über 2000
gotti nur 1600
usw
usf.
das hohe haus und ihr beiden habt etwas gemeinsam,
keiner sieht was der andere wirklich meint, und beide
wollen nur RECHT haben.
Abschwemmung
@anders
ich hab es dir schon mal gesagt, erosion sieht überall gleich aus...
die antwort ist sehr einfach und für alle gleich- weltweit.
ob silomais in der schweiz oder körnermais in brasilien...
Abschwemmung
Noch einen kleinen Beitrag zum "Wahlkampf"
Die Probleme mit Ersosion auf unserem Betrieb habe ich gut im Griff. Mit Pfluglosem Ackerbau hab ich an die 20 Jahre Erfahrung und weiß ein wenig, was bei uns geht und was nicht. Und ich bin keineswegs davon überzeugt, dass ich immer recht habe. Im Gegnteil ich freue mich, wenn ich von Leuten, die noch mehr von der Materie verstehen, lernen kann.
Gottfried
Abschwemmung
Meine persönlichen Erfahrungen!
Abschwemmung
Grüß euch,
a so an Bledsinn hob i schon lang nerma glesn... Des kann nur von jenen kommen de ihre Häuser in die größtn Sumpfn einibaun. Wo vorher sie des Wasser gsammlt hat und langsam versickert is. Und jetz schreins wenn amoi as Wasser und da Dreck daherkimmt. Und wer is Schuld? Wie immer wieder die bösen Bauern...
mfg
Steff
Abschwemmung
i hob nur a Fungizidspritzn :-)
Abschwemmung
Zur Ausgangsfrage :
Es besteht ein zivilrechtlicher nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen jegliche unmittelbaren Zuleitungen.
Neben Unterlassung kann auch auf Schadenersatz geklagt werden.
Weiters besteht ein öffentlichrechtlicher Schadenersatzanspruch eines betroffenen Straßenerhalters und können bei Verschulden sowohl die Verschmutzung einer öffentlichen Straße als auch eines Kanals, sofern dieser auch verkehrssichernde Funktion besitzt (Abtransport des Oberflächenwassers/Verhinderung von Aquaplaning), mit Verwaltungsstrafen geahndet werden (Verschulden wäre hier bei regelmäßigen Ausschwemmungen in der Unterlassung entsprechender Vorkehrungen zu sehen, die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit ist ja prinzipiell eine Erfolgshaftung und es ist Sache des Beschuldigten, bei verwirklichtem objektivem Tatbestand -Verschmutzung- seine Unschuld zu beweisen).
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