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Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
Habe heute von Landwirt Agrarmedien UNAUFGEFORDERT einen Kalener bekommen. Kost eh nur 19,9€ (als besonderes Service). Kann ihn kostenlos zurückschicken. Ich soll wegen der unaufgeforderten Zusendung nicht ungehalten sein (steht zumindest im Anschreiben des Kalenders)
NUR: Jetzt kann ich ein Kuvert besorgen und das ganze zum Briefkasten oder Post bringen.
Kann ich jetzt eine Rechnung für meine Arbeitszeit stellen?
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
alles was du unaufgefordert zugesendet bekommst kannst du dir behalten! oder?
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
Soweit ich weiß hat JD6230 recht...
Ich würde jedenfalls nichts bezahlen... und zurückschicken auch nicht, sollen sie sich drum kümmern wenn sie ihn brauchen...
Davon abgesehen ist die Sache aber auch nur ein bissl unverschämt... Hat das der fortschrittliche Landwirt nötig?!?
glg
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
zum zurückschicken bist du nicht verpflichtet
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
In dem Moment wo du ihn "benutzt" hast du den Kaufvertrag zugestimmt durch schlüssiges Handeln.
Du musst der Firma ermöglichen den Kalender zu den (bei dir) üblichen Geschäftszeiten abzuholen. (zB Sonntag 20 - 22 h)
Du bist nicht verpflichtet ihn zurückzuschicken, darfst ihn aber auch nicht benutzen. Ob du eine Lagergebühr bis zur Abholung verrechnen darfst weiß ich nicht (-;
Wir haben letztes Jahr ein Paar Socken bekommen die ich noch immer lagere!
LG
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
…und wenn ihn alle „unfrei“ zurückschicken wird das vermutlich eine schöne Rechnung für den Verlag werden, denke ich mir.
eranz
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
ich weiss schon, 19€ sind nicht nichts, aber den betrag verschustert man hin und wieder anderweitig auch.
ich für meinen teil hab dann aber eine zeitlang keine faden "sitzungen" und - auch wenn man fast alles immer irgendwo im internet herausklauben kann - ich hab das ganz gern, wenn von der rundholztabelle über die maschinenkosten bis zur trächtigkeits- und futterwerttabelle, etc. alles auf einen griff zur hand ist.
und der bauernkalender hat ja letztlich eine lange tradition.
abgesehen davon: wenn das teil irgendwo herumliegt blättern die unterschiedlichsten leute darin und beginnen zu lesen, sprich der kalender wird - wenn man ihn nicht gerade wegräumt - immer leser im haus finden.
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
Bei unverlangt zugesendeter Ware besteht kein Rechtsanspruch auf Bezahlung, daher kannst du mit dem Kalender tun, was du willst; lesen, wegschmeißen, zurückschicken, das ist ganz egal.
Ich verwende diese Sachen, wenn brauchbar (z.B. Telefonbücher für den Bezirk), ansonsten wird es einfach entsorgt.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass der Kalender durch diverse Anzeigen, etc. schon ziemlich durchfinanziert ist, also wird es sicher kein Problem für den Absender sein, wenn du nichts zahlst.
LG, Franz
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
zum altpapier damit
Mit Landwirt Agrarmedien Kalender beglückt
§ 864 Abs.2 ABGB :
"Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten."
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