HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!

Antworten: 10
  06-11-2012 14:20  milkmann
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Agrarausgleichszahlungen werden lt. AK über der Höchstbemessungsgrunlage WEGFALLEN!!

  06-11-2012 15:33  beatl
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Die AK hat schon viel gefordert!
Man muss nicht auf jeden Blödsinn der aus Unwissenheit irgendwo hingeschrieben wird reagieren.

mfg

  06-11-2012 15:40  Berschl
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Höchsteinkommensgrenze für alle!
Schließlich sind wir alle gleich.
Aber ist das nicht ein alter Hut?
Die Diskussion haten wir schon letztes Jahr.

  06-11-2012 16:09  milkmann
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Beatl ist doch eine gerechte Forderung der Ak !! Betriebe über der HÖCHSTBEMESSUNGSGRUNDLAGE Sparen sich doch die Sozialversicherungsausgaben ! Diese betriebe Zahlen dadurch ünmögliche Pachtpreise und machen den normal wirtschafteten Bauern das leben schwer!! Ist doch eine super Forderung der AK!


  06-11-2012 17:56  6629930
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Ist in Ordnung, aber Gerechtigkeit muss sein: dann muss auch für jeden Arbeiter und Angestellten gelten, wer in der Höchstbeitragsgrundlage ist bekommt keine Wohnbauförderung oder andere Förderungen mehr.

  06-11-2012 18:13  mostkeks
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Über der Höchstbemessungsgrundlage werden kein Gehälter, Löhne, Pensionen, ....
mehr ausbezahlt. Ist doch mehr als gerecht.

Ist auch nichts neues, man findet dieses Gedankengut, so weit ich weiß, auch in den Ideen von Karl Marx.
Jedem das Gleiche - ist doch gerecht oder?

LG

Der Storch hat zwei gleich lange Beine, besonders das Linke.

  06-11-2012 18:17  dealer
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Genau,
und beim Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Kuren und sonstige Leistungen da bleib ma oba schon beim jetzigen System auch man das 2-bis 3 fache zahlt!!

  06-11-2012 20:13  tristan
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Habt ihr schon mal was von der Beitragsgrundlagenoption gehört?
Jeder der glaubt, er zahlt zuviel SVB-Beiträge kann freiwillig Buchführung machen und dann nach tatsächlichem Einkommen die SV zahlen.
@Woodster
wie hoch ist der Mindestbeitrag?

  07-11-2012 06:41  JD6230
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Durch die NEUE EHW-Berechnung werden sich die Einheitswerte ja erhöhen. Somit bekommt die SV zwangsläufig mehr!!!!!!

  07-11-2012 09:53  Halb06
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Also stellt euch vor!
mein Sohn hat vor 3 Jahren einen Betrieb gepachtet, der wurde vorher 2 Jahre nicht bewirtschaftet (Erbschaftsstreit).
gepachtet hat er im Juni 2009, er ist sofort in Bio eingestiegen ,auf Grund seiner schulischen Ausbildung
war er davon überzeugt.
Ew des Betriebes ca 1500€ /ha x 20,37ha ergibt einen SVAdB Beitrag von 8.800 €uronen/ Jahr.
1. Ernte 2010 1. Einahmen Sept.2010 Umstellerware, bis dahin Maschinenkosten +SV Beiträge vorfinanziert.
Okt. Pacht gezahlt (400€ /ha = 8.150€) Einkommen -2500€
2. Ernte 2011 in etwa Gleich

3.Ente 2012 anerkannt als Bio, Winterweizenertrag 1650Kg/ha, Durum 1500Kg/ha ,Soja steht noch,Buchweizen auch , 4ha Luzerne= 0,0 Fazit er wirft das Handtuch, Schon vor der nächsten Erhöhung des Einheitswertes.


ich schreib das, weil ich des öfteren lesen muss, dass im Weinviertel die reichen Ackerbauern zu hause sind

Gruß Elfi

  07-11-2012 15:44  AnimalFarmHipples
HÖCHSTBEMESSUNSGRUNDLAGE IN DER SOZIALVERSICHERUNG!
Elfi, "reich" sind bei uns höchstens die, die verpachten; angeblich erkennt man sie an ihren dunkelgrünen Traktoren (das kann aber auch nur ein Gerücht sein, das andere, regional beschränkte und mir als Zuagroastem noch nicht offenbar gewordene Gründe hat).
Mich hat letztlich die Sozialversicherungspflicht davon abgehalten, Landwirtschaft als Erwerb zu betreiben (und selbst wenn ich das wirklich wollte, sie wäre ein verläßlicher Hemmschuh, um eine erwerbsrelevante Größe erreichen zu können).

Aber trotzdem :
Ich finde daß Wettbewerb nur herrschen kann, wenn ALLE, egal ob ganz klein oder ganz groß, zu denselben Rahmenbedingungen produzieren können. Deshalb muß der Kleine eben schlucken, daß er mit den Bedingungen nicht klarkommt (und eine davon ist eben im gesamten Sozialversicherungswesen die Mindestbemessungsgrundlage), und wenn ab einer bestimmten Größe weder Sozialversicherung zu zahlen noch Förderungen lukrierbar wären, wärs auch wieder unfair.

Das Landschaftspflege- und Öko-Argument zieht meines Erachtens auch nicht. Gepflegt wird ohnehin nur, wenn es dafür zumindest irgendwelche Förderungen gibt, und auch ökologisch gesehen ist ein Großbetrieb allemal besser unterwegs, alleine schon weil er mit derselben Menge Diesel trotz des Mehrverbrauchs seiner Geräte mehr ausrichten kann als zB ich, der ich für 10 Tonnen Mist 5 x aufs Feld fahren muß, und weil sich aus den größeren Strukturen ganz andere Nebennutzen ergeben (zB Biogaserzeugung oäm.).

Insofern ist mE der Erhalt einer kleinstrukturierten Landwirtschaft ohnehin nur ein Etikettenschwindel, es geht in Wahrheit ohnehin nur darum, eine globalisierungsbedingt eigentlich unrentable Landwirtschaft überhaupt zu erhalten (und nicht irgendwelche Nebenerwerbler, die ohnehin auch noch das ASVG-Netz unter sich haben). Nur dazu müssen dann halt auch für alle gleiche Rahmenbedingungen herrschen.
(Ob das momentan so ist, weiß ich nicht, da hab ich zuwenig Einblick.)



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