Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?

Antworten: 14
  04-11-2012 16:03  G007
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
Sollte, dass mit den ab 0,60 ha nur mehr teilpauschallierung stimmen und der Weinbau hat ja zusätzlich einen relativ hohen Einheitswertzuschlag, wäre dass das aus der kleinen Weinbaubtriebe.
Diese Grenze ist ja nicht mehr mit Liebhaberei (steuerrechtlich) sondern nur mehr mit Schrebergarten zu erklären.
Wieviel Kultur und Kulturlandwirtschaft würde da zerstört werden, wieviel österreichische Gemütlichkeit wird damit zu Grabe getragen werden!
Sind unsere sogenannten Interessenvertreter noch zu RETTEN?

  04-11-2012 19:55  G007
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
Durch diese teilweise nicht nachvollziehbaren Neuregelungen wird neuerlich ein massiver Strukturwandel in der österreichischen Landwirtschaft gestartet. Die Obst- und Weinbauern mit einer Teilpauschallierung ab 5 bzw. ab 0,6 ha sehen sich als Bauernopfer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei solchen Betrieben überhaupt eine Steuerlast anfallen wird, aber die Bürokratie schlägt Purzelbäume. Die Einnahmen für die Schottermitzi werden sich in Grenzen halten.
Diese Betriebe mit so einer relativ geringenFlächenausstattung wird es wegputzen, wie den Schnee in der warmen Frühjahrssonne.

  04-11-2012 20:20  G007
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
Ich meinte ja die Bürokratie und den Aufwand werden sich die wenigsten in Zukunft nicht mehr antun.
Und unsere lieben Standes(verräter)vertreter können sich dann die hohlen Phrasen von der flächendeckenden bäuerlichen Landwirtschaft in die Haare schmieren.

  04-11-2012 20:32  soamist2
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
den schrägen gedanken diverser landwirte folgend bedeutet steuer von seinem einkommen zu zahlen automatisch den wirtschaftlichen exodus.

irgendein kluger kopf sollte diesen "leuchten" vielleicht beizeiten den unterschied "steuerliche pauschalierung" vs. steuerpflicht erklären
in diesem licht kann man es der arbeiterkammer nicht verübeln wenn sie die nächste attacke gegen die lw und deren steuermoral reitet.



  04-11-2012 20:35  loess
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
Euch ist schon klar, dass der Weinbau bereits jetzt ab 60 ar teilpauschaliert ist!!!

  04-11-2012 20:48  G007
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
Nebenerwerbsbetriebe sind die grossen Verlierer. Alle Einkünfte werden zusammengezählt.


  04-11-2012 20:55  loess
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
@fgh
Seit ich den Betrieb hab immer:
Machst ja Kellerbuch, wo du die Einnahmen aufzeichnest, und dann gibts ja Zusatzformular bei der EKSt-Erklärung für Weinbaubetriebe.

Die Vollpauschalierung ist für den intensiv wirtschaftenden Landwirt bis zu € 100.000,- Einheitswert meist die günstigste Art der Gewinnermittlung. Es bestehen grundsätzlich keine Aufzeichnungspflichten für die pflanzliche und tierische Urproduktion (ausgenommen Forstwirtschaften über € 11.000,- EW, Weinbau über 60 Ar Weinbaufläche oder Buschenschank oder Bouteillenverkauf sowie bestimmte Gartenbaubetriebe).
Von der Summe der Betriebseinnahmen im Weinbau kann man ebenfalls 70 %, mindestens jedoch € 4.400,00/ha Weinbaufläche abziehen, sodass sich für Trauben- und Fassweinverkäufer im Regelfall kein Gewinn ergibt.

LG

  04-11-2012 21:18  loess
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
@fgh
okay, nur was mich zum nachdenken bringt ist das Wort oder zwischen über 0,6 ha oder Buschenschank oder Bouteillenverkauf.
Hab mich da auch noch nicht so auseinandergesetzt, da ich eh über 0,6 ha und Flaschenwein mache.

LG

  05-11-2012 07:39  bletschi
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
@fgh:
So sehr ich deine Beiträge im Forum schätze und kenne muss ich leider sagen, dass du beim Thema Einkommenssteuer sehr viel verwechselst, vertauscht und falsches verzapfts.

Weinbau ist schon seit über 20 Jahren(!!!) ab 0,6ha teilpauschaliert (70/30) und das egal ob man nun eine 30€ Bouteillle draus macht, Fasswein um 30ct oder Traubenverkauf. Ab 0,6ha bist du dabei. Um aber den Fasswein- und Traubenverkäufern das Leben etwas leichter zu machen gibt es auch seit jeher den Wert von 4.400€/ha der je ha als Aufwand abgezogen werden kann. Somit kleines Rechenbeispiel: 1ha Qualitätstraubenproduzent, 7000kg * (angenommen) 0,70€ = 4900€ Umsatz minus 4.400€ ergibt 500€ Einkommen. Davon noch SVB, Pachtzins, Schuldzins, Ausgedinge abziehen und was wird herauskommen?
Dass du mit 0,8ha nicht teilpauschaliert warst, war nur der Untätigkeit deines Finanzamtes zu verdanken, denn du hättest die Einkünfte aus dem Weinbau (und nur dort!) so berechnen müssen. Als die 0,6ha Teilpauschalierung eingeführt wurde sind z.B. in meiner Nachbarortschaft sämtliche Weinbauern aus dem Bauernbund ausgetreten.

Nun zum Thema Obstbau und Teilpauschalierung: Angeblich (wurde mir auf einer Schulung in der LK gesagt), ist die SPÖ in Ihrem Verhandlungspapier davon ausgegangen, dass der Obstbau mit dem Weinbau gleichgestellt wird, sprich ebenfalls ab 0,6ha teilpauschaliert. Die (Teil-)Pauschalierung ist übrigens eine KANN-Bestimmung, welche der Finanzminister per Verordnung erlassen KANN, er muss nicht, hat jedoch den gesetzlichen Rahmen dazu (Pauschalierungsverordnung).
Falls es nun so kommt wie es kommt muss man ab 5ha Obstbaufläche seine Einkünfte aus der land und Forstwirtschaft für die Sparte Obstbau per Teilpauschalierung (70/30) ermitteln. Dazu ist weder eine Einnahmen-Ausgabenrechnung noch eine doppelte Buchführung erforderlich. Einzig und allein eine Einnahmenaufzeichnung muss durchgeführt werden. Die Steuer wird jährlich per Einkommenssteuererklärung berechnet und abgeführt. Das hat NICHTS mit der Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung etc. zu tun.
Wieder ein kleines Rechenbeispiel: Betrieb mit 5ha Apfel, 40.000kg/ha Schnitt mit 0,30€/kg - ergibt pro ha 12.000€ Umsatz *5 = 60.000€ Einnahmen. Davon 70% als Ausgaben abgezogen ergibt 18.000€ Einkünfte aus land und Forstwirtschaft. Davon wiederum SVB, Pachtzins, Schuldzins, Ausgedinge abgezogen und dieser Wert wird je nach Steuerprogression mit einem gewissen Prozentsatz versteuert.

Abschließend möchte ich feststellen, dass ich bei dieser Neuregelung auch selbst betroffen bin (Obstbau) und sie nicht verteidigen möchte sondern nur die vielen Gerüchte und Falschinformationen die hier herumkursieren ausräumen möchte. Weiters bin ich nicht Mitglied des BB und hab auch nicht vor es zu werden. Meine Fachkenntnisse beziehe ich aus Vorlesungen auf der BOKU und Kursen auf der BBK/LK. Pflichtlektüre zu diesem Thema: http://www.dbv.at/buecher/steuer-_und_wirtschaftsrecht/einkommen-_und_koerperschaftssteuer/die_besteuerung_pauschalierter_land-_und_forstwirte_4_auflage/

mfg bletschi



  05-11-2012 09:45  bletschi
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
Liegt sicher am fehlenden Vollzug durch das Finanzamt!

Die Kannbestimmung bezieht sich hier natürlich auf alle Betriebe, also nicht einzeln bezogen. Der Finanzminister erlässt die Verordnung, die sodann für ganz Österreich gilt.

Eine volle Buchführung halte ich für etwas überzogen, ich mache gerade Einnahmen/Ausgabenrechnung aufgrund der Umsatzsteuer-Option, der Aufwand dafür hält sich sehr in Grenzen (ca. 10h pro Jahr), Steuerberater leiste ich mir keinen.

  05-11-2012 10:23  bletschi
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?


  05-11-2012 12:22  soamist2
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
@g007
"Nebenerwerbsbetriebe sind die grossen Verlierer. Alle Einkünfte werden zusammengezählt."

ich schätze du hast noch nie eine einkommensteuererklärung gemacht. die einkunftsarten wurden schon immer zusammengezählt. scheinbar verstehst du unter pauschaliert - steuerfrei. dem ist aber nicht so



  05-11-2012 21:02  G007
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
@soamist2
"Alle Einkünfte werden zusammengezählt"
Das war meine Antwort auf eine Leseranfrage.

Mach dir keine Sorgen um meine Einkommensteuererklärungen!

Steuerliche Gewinnermittlung im Weinbau.

http://www.wiso.boku.ac.at/fileadmin/_/H73/H733/pub/BWL_allgemein/2008_WI_30-32_Peyerl_Endversion.pdf

  05-11-2012 21:24  bletschi
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
Ich denke da steht alles drinnen, übrigens eine Weltklasse Vorlesung bei Hermann Peyerl auf der BOKU!

  06-11-2012 10:00  Christoph38
Weinbau - ab 0,60 ha nur mehr Teilpauschalliert?
Vom Weinbau verstehe ich nichts,soviel vorab.

Bin aber ganz baff was die Weinbauern offenbar für sagenhafte Gewinne einfahren, dass die Finanz schon ab 0,6 ha keine Vollpauschalierung mehr will. ;-)

Verdient ihr wirklich so einen Batzen Geld oder seids ihr nur ein "(Wein)Bauernopfer" ?



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