Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?

Antworten: 16
  24-01-2012 10:19  Indianerlandwirt
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Bin zur folgenden Info gekommen.

Aufbewahrungspflicht für das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2007 beträgt 10 Jahre. Und gilt für das ganze Paket bis zum 31.12.2023.

Das Paket beinhaltet: Alle Mehrfachanträge -MFA 2007, MFA 2008, MFA 2009, MFA 2010, MFA 2011 und die folgenden MFA 2012 und MFA 2013- inklusive aller Bescheide, Mitteilungen.
Und je nach Maßnahme alle Düngeberechnung, Rechnungen für Saatgut, .............................................

Aufbewahrungspflicht für das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2000 beträgt 7 Jahre. Und gilt für das ganze Paket bis zum 31.12. 2013.

Das Paket beinhaltet: Alle Mehrfachanträge - MFA 2000, MFA 2001, MFA 2002, MFA 2003, MFA 2004, MFA 2005 und MFA 2006 - .....................

Wäre nett, wenn sich jemand (LWK, Zeitungen, etc.) dieses Themas näher annehmen könnte.

  24-01-2012 10:29  kirro
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Hallo
Das ist aber wirklich nichts neues. Steht auf der Verpflichtungserklärung, die du mit jedem MFA unterschreibst.
mfg
kirro

  24-01-2012 12:04  Indianerlandwirt
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Ah doch. Wir alle kennen die Verpflichtungserklärung beim Mehrfachantrag!

Und das wir den Mehrfachantrag aus dem Jahre 2007 inkl. aller Beilagen bis zum 31.12.2023 aufhalten müssen ist für euch keine Bemerkung wert?

Also mir missfällt es:

a) dass ich Unterlagen länger Aufhalten muss, als das Finanzamt von uns Österreichern verlangt.
b) die Originalunterlagen (wir haben ja Durchschläge) sowieso bei der AMA aufbewahrt werden. Wahrscheinlich rückverfolgbar bis zum Jahre 1995. Und nicht nur als Unterlage, sondern auch in digitaler Form am Computer. Also alles doppelt und dreifach gehortet wird bis zum Jüngsten Gericht. Und man bei der Aufbewahrungspflicht, besonders Antragsteller älterer Jahrgänge, entgegenkommen könnte.
c)das Gruppen wie "Anonymous" solche Daten hacken können.

  24-01-2012 16:33  kst
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Indianer, ich geb dir recht!
mfg. kst


  24-01-2012 17:04  ALADIN
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Ich geb dir auch recht! Ich habe das schon gewusst und bin erschüttert aber machtlos.

  24-01-2012 17:18  Fallkerbe
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
@indianerlandwirt,
es ist doch immer besser eigene Unterlagen zu haben als sich auf die Unterlagen des Vertragspartners verlassen zu müssen. Wenn die AMA irgendwann mal etwas "falsches" behauptet, kannst du mit deinen Unterlagen deine Sicht der Dinge untermauern.
Digitale Unterlagen sind eventuell schnell mal verändert, gehackt oder sowas.


Davon abgesehen wundere ich mich immer wieder, das scheinbar viele alljährlich Verträge unterschreiben, die sie nicht gelesen haben.


  24-01-2012 18:36  MUKUbauer
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Ich versteh den Sinn so auch nicht aber ob ich die Ordner jetzt 3 Jahre früher oder später vernichte ist eigentlich nicht weiter tragisch

aber weißt du echt noch was im MFA 2000 gewesen sein könnte wenn du 2013 das was gefragt wirst ?

Krank ist es ja irgendwie und die Datenflut (oder Datenwut`???) wird nicht weniger ...


  24-01-2012 20:01  helmar
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Also im Baumarkt eine wasserdichte Kiste kaufen und diesen Schatz sicher aufbewahren und um ganz sicher zu gehen, an einer markierten Stelle vergraben?
Mfg, Helga

  24-01-2012 22:33  179781
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Das eigentliche Problem ist nicht, dass man diese Unterlagen noch drei Jahre länger aufbewahren muss als beim FA.
Es ist vielmehr die Tatsache, wie die AMA mit ihren "Untergebenen" umgeht. Es werden am laufenden Band überzogene Forderungen gestellt, mehrjährige Verpflichtungen während des Verpflchtungszeitraumes willkürlich geändert, drakonische Strafen für völlilg unwesentliche Vergehen verhängt, von denen nirgendwo veröffentlicht wird, wie sie berechnet werden (die Sanktionen) usw.
All das muss man sich gefallen lassen, weil man freiwillig gezwungen ist, das Kleingedruckte in der Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.
Ich bin mir sicher, wenn man das mit ein paar guten Rechtsanwälten durch die Instanzen anfechten würde, dann würde das wegen Sittenwidirigkeit, Knebelungsverstrag oder was weiß ich zusammenklappen.

Gottfried

  25-01-2012 10:18  Indianerlandwirt
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Danke für die Antworten.

PS:
Die internationale Standard ISO 15489 für Schriftgutverwaltung bietet einen Norm-Leitfaden für die Verwaltung von Unterlagen in öffentlichen und privaten Organisationen.

Die Bundesabgabenverordnung (Finanzamt Österreich) sieht eine 7 jährige Aufbewahrungspflicht vor.

Der Datenschutz ist ein menschliches Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Datenschutz ist ein internationales Recht mit folgenden Hauptprinzipien:
-Datensparsamkeit
-Datenvermeidung
-Erforderlichkeit
-Zweckbindung

  25-01-2012 11:45  Haa-Pee
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
früher gabs die leibeigenschaft---heute gibts die AMA&consorten.....!

mehr ist dem nicht hinzuzufügen........die gängelung und "knechtung" seitens der behörden basiert auf dem prinzip der abhängigkeit!
für viele ist das schleichend und nicht sofort zu realisieren.....!

  25-01-2012 11:54  Indianerlandwirt
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Mist, wieder etwas vergessen.

Der Zeitraum der Aufbewahrungspflicht = Kontroll- und Prüfungszeitraum = Zeitraum für Rückforderungen und Sanktionen.

Zum Beispiel: Ein Prüfer stellt im Jahre 2023 fest, das der Antragsteller in der Düngeberechnung einen Fehler gemacht hat. Die AMA kann nun eine Sanktion verhängen für den gesamten Zeitraum von 2007 bis 2023. Dies kann einen Bauernhof an den Rand der Existenz führen. Darum beschränkt das Finanzamt auch den Zeitraum der Aufbewahrungs- und Prüfzeitraumes.

Euer Indianerlandwirt

  25-01-2012 12:18  0815
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Es sind ja auch viele User aus Deutschland heir im Forum. Wie ist das eben in Deutschland mit der Aufbewahrungspflicht?

  26-01-2012 11:55  biolix
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Zum Thema, das könnte man doch unterstützen !

lg biolix

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00148/index.shtml?portlet=ebi&confirm=on&gpCode=XXIV&ityp=PET&inr=148&zukz=&ebiId=3217218&umbruch=-&ebiMailKey=DA4A229BA1344AAB98AC94B16E4723
 

  31-01-2012 10:47  0815
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Im neuen Newsletter wird wieder über die Aufbewahrungsfristen von den Aufzeichnungen hingewiesen! Ist, wie schon erwähnt worden, komplett irrsinnig! 10 Jahre ab Ende der jeweiligen ÖPUL-Periode. Ergibt also 15-17 Jahre, je nach dem wie lange man dabei ist. Müssen päpstlicher sein als der Papst! Wie immer halt in Austria. Warum wird das Ganze nicht wie bei Finanzamtsunterlagen angeglichen, 7 Jahre Frist, und dann ab in den Rundeimer! So gesehen muss ich mir dann womöglich die ganzen AMA-Kram ins Altersheim mit nehmen. Wer weiß nämlich, ob der Hof nicht schon in fremde Hände ist.

  31-01-2012 11:23  biolix
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
Na dann 0815 hast schon die Petition unterschrieben, bzw. die Verantwortlcihen deiner Partei die du wählst gefragt warum sie das so beschlossen haben und nicht ändern ?

lg biolix

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00148/index.shtml

  31-01-2012 11:27  soamist2
Kennt ihr eure Aufbewahrungspflicht für das ÖPUL 2007?
euer problem lässt sich, zumindest für zukünftige programme leicht lösen: einfach nicht mehr daran teilnehmen. kein antrag, keine förderung - keine aufbewahrungsfrist.

ausserdem: 2023 haben wir es dann schwarz auf weiss wie gut die gute alte zeit war.



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