Antworten: 2
  19-01-2012 09:24  Noro
Privilegierung
Hallo,

folgendes zu meiner Situation. ich bin ein Hobbybetrieb in Bayern, habe vier Pferde mit denen ich meine Landwirtschaft betreibe und nebenher n bissl schwarz ins Holz geh. Ich hab 0,5 ha eigen und bewirtschafte 3,5 ha inoffiziell, d.h. ohne Pachtvertrag und Möglichkeit der Nachweissung im Antrag.
Ich besitze eine Betriebsnummer und der Betrieb liegt im Aussenbereich.

Da ich nun jedoch mit den Pferden weitermachen möchte und unsere alten Stallungen zu klein sind und ich darüber hinaus auch noch Platz für zum Unterstellen von Geräten, Wägen und Anhängern brauche, möchte ich zwei Hallen bauen, die jeweils unter 100m² liegen.
Als Landwirtschaftlicher Betrieb ist man in der Regel priviliergiert und benötigt für diese Größe keine Baugenehmigung.
Nun stellt sich für mich die Frage: Bin ich trotz meiner Größe priviligiert oder kann ich damit rechnen Ärger mit der Stadt zu bekommen?

Ich hätte schon vor mir eine Baugenehmigung zu holen, damit das auch 100%ig Wasserdicht ist, allerdings interessieren mich dazu halt auch die rechtlichen Bedingungen.

Danke im Vorraus
gruß
th

  19-01-2012 13:29  leitnfexer
Privilegierung
Hallo!

Kann ja nur von NÖ sprechen, aber ohne Bauverhandlung geht da bei uns nichts. Nur ohne Betrieb wird man für so ein Vorhaben keine Genehmigung bekommen, was bei betrieblicher Notwendigkeit kein Problem sein sollte(auch auf Grünland).
"schwarz Bauen" tät ich bei uns auf kar keinen Fall, da kann es schon passieren, das "der Urzustand wiederhergestellt werden muss"!

  20-01-2012 23:22  Noro
Privilegierung
schad, dass nicht noch mehr antworten gekommen sind, speziell halt aus Bayern. aber Danke Leitnfexer.

Ich hab mittlerweile durch n bisschen rumgooglen, was gefunden.

Nur weil man ein Betrieb hat, ist man nicht priviligiert egal welcher größe, die Stadt hat da immer noch n mitsprache recht, je nach dem, was die halt noch vorhaben. leichter wird´s natürlich, wenn der Betrieb auf Gewinn aus ist und nicht nur als Liebhaberei angesehen wird oder werden muss, darüber hinaus muss einiges an Land je GV nachgewiesen werden, wo Betriebseignes Futter produziert werden kann. Genaueres kann man bei der LfL nach lesen. Für die, dies interessiert.



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