Holzschlägerung ohne Genehmigung

Antworten: 4
  18-01-2012 18:01  5100R
Holzschlägerung ohne Genehmigung
Kann mir wer sagen was passieren kann wenn man ohne Genehmigung bei 1ha Wald einen Kahlschlag macht??

  18-01-2012 18:20  Schaf_1608
Holzschlägerung ohne Genehmigung
kommt drauf an wo der ha ist... in kärnten wird dir wenig passieren, da man erst ab 2 ha eine genehmigung braucht, und ab einen halben eine meldung machen muss, und das wirst wohl schaffen....

aber davon abgesehen: ist es sinnvoll einen kahlschlag zu machen? zweifelsohne gibt es flächen wo ein kahlschag eine gute und einfache möglichkeit ist, aber in der regel ist es sinnvoller mit einer naturverjüngung zu arbeiten und keine so großen flächen kahl zu schlagen.... so sparst dir nicht nur das kaufen und setzen der pflanzen sondern auch das ausmähen....
musst aber selbst entscheiden....

ps: in kärnten läuft ein computerprogramm über luftbilder bei der forstbehörde und markiert auffällige flecken, der bezirksförster kann dann leicht alle schläge kontrollieren und wenn sie nicht genehmigt sind massnahmen setzen (vermutlich strafen, ist ja immerhin ein verst gegen ein gesetz)

glg

  18-01-2012 18:33  5100R
Holzschlägerung ohne Genehmigung
Naja es ist in Kärnten, das problem ist das ich meldung auch keine gemacht hab. Hab gedacht das brauchst erst ab 2 ha. Mhhh muss dann eh mal abwarten was passieren wird.
Ich hab mich für den Kahlschlag entschieden weil der ha schon großes holz drinnen hatte, das meiste eh schon braun weil es schon abgestanden ist.
Will den Fleck im nächsten Jahr eh neu ansetzen
Aja Danke für deine Antwort


  18-01-2012 18:59  Schaf_1608
Holzschlägerung ohne Genehmigung
aso dann ist eh nicht so schlimm....
ja bei braunfäule ist schwer....
naja die meldung kannst ja auch nachholen, brauchst nur den bezirksförster anrufen....



  18-01-2012 19:44  Fichtenbauer
Holzschlägerung ohne Genehmigung
Ich muss euch leider beide widersprechen Fällungen ab einen halben Hektar sind bewilligungspflichtig. Und es gilt in ganz Österreich dasselbe Forstgesetz. Ich würde sagen du meldest dich bei deinen Bezirksförster dann kommst vielleicht ohne Strafe davon.Kannst aber genauer im RIS nachlesen § 85 Österreichisches Forstgesetz.



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