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Mist Feldlagerung
Hallo
Ist die Lagerung von Mist auf Feld oder Wiese
erlaubt ? Wir möchten unseren Pferdemist zwischenlagern .
Gruss Klauso
Mist Feldlagerung
Hallo!
Grundsätzlich ja, aber nur der Mist, der auch wirklich auf der Fläche, auf der gelagert wird, ausgebracht wird.
mfg
wgsf
Mist Feldlagerung
ich habe nur in einem deutschen Forum etwas gefunden, aber wird ähnlich sein.
http://www.agrowissen.de/de/forum/index.php?topic=4916.0;wap2
vielleicht hilft es dir.
mfg. kst
Mist Feldlagerung
Laut CC gelten diese Bestimmungen:
Für die Zwischenlagerung von Stallmist in Form von
Feldmieten sind folgende Auflagen einzuhalten:
– Verbringung des Mistes vom Hof frühestens nach
3 Monaten
– Miete möglichst auf flachem, nicht sandigem
Boden
– 25 m Abstand zu Oberflächengewässern
– der mittlere Abstand zwischen dem Grundwasserspiegel
und der Geländeoberkante beträgt mehr
als 1 m
– Sickersaft darf nicht in Oberflächengewässer
gelangen
– keine Mieten auf staunassen Böden
– jährliche Räumung der Miete und anschließender
Wechsel des Standortes
– Die Stickstoffmenge in dem auf der Feldmiete zwischengelagerten
Stallmist darf nicht die – in Punkt
2.4.2. angeführte – Menge an Stickstoff übersteigen,
die auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche
des Betriebs, auf der sich die Feldmiete befindet
oder die an die Feldmiete unmittelbar angrenzt,
ausgebracht werden darf.
Mfg Andreas
Mist Feldlagerung
Hallo Andreas!
Wo hast denn das gefunden, ich fand nichts, aber Gott sei dank brauchen wir keinen Stallmist mehr auf dem Feld lagern. Immer mit einem Fuß die Vorschriften übertreten. mfg Kst
Mist Feldlagerung
Im Köpfchen....
Hab einige Punkte schon auch noch auswendig gewusst aber bevor ich was halbwahres reinschreib hab ich mal das CC Pdf durchgeblättert!
mfg Andreas
Mist Feldlagerung
Nabend
Ok , besten Dank , dann werde ich die Sache
mal so angehen ... Euch noch einen schönen Abend .
Mfg Klauso
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