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Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
Ich habe leider erfahren müssen, dass wir selbstständige Landwirte im Falle einer schweren Erkrankung sozialversicherungsrechtlich nicht ausreichend abgesichert sind. Habe vor 2 Jahren eine Hirnblutung (kein Arbeitsunfall) erlitten und war dadurch mehrere Monate im Krankenhaus bzw. auf Rehab - auch danach langer Arbeitsausfall. Mein Antrag an die SVB auf Erwerbsunfähigkeit wurde abgelehnt, da ich lt. SVB auch mit starken körperlichen Einschränkungen auf die Tätigkeit als Telefonist, Tellerwäscher oder Tischabräumer verweisbar wäre. Laut SVB darf ich nur mehr leichte Tätigkeiten durchführen - bekomme aber trotzdem keine Erwerbsunfähigkeitspension. Ich glaube nicht, dass die selbstständigen Landwirte in Österreich über den fehlenden Berufsschutz vor dem 57. Lebensjahr Bescheid wissen...
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
Eisenbahner solltest sein, da wärst mit 57 schon einige Jahre in der "wohlverdienten" Pension.
Und als Postler (Telekom) hättest auch noch einen sechsstelligen "Golden Handshake" gekriegt, steuerbegünstigt, versteht sich!
Irgendwas mach ma falsch...
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
Naja, ich würd da mal gern wissen, ob's selbstständigen Einzel- oder Kleinstunternehmen besser geht ... wohl kaum ...
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
@textad4091
ja - denn dort gilt der berufsschutz ab dem 50sten lebensjahr
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
Ja das weis ich sehr woll, aber wo ist unsere Vertretung die wir bei Wahlen Unterstützen sollen.Und dan Schlafen sie wieder bis zur nächsten Wahl.Deren ihre Pension ist ja Gesichert vor dem 57 Lebensjahr.!!!!!!!!!!!!!
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
Trotz der Tragik des Falles habe ich schmunzeln müssen darüber, dass diese Tatsache für manche eine Neuigkeit darstellt.
Bei meiner Mutter war es Ende der Neunziger Jahre auch so: Mit 54 körperlich komplett fertiggefahren, laut ärztlichen Gutachten so gut wie keine körperliche Tätigkeit mehr zulässig.
Ablehnung des Pensionsansuchens (38 Versicherungsjahre) mit der selben, fast wortgleichen Begründung wie bei Steiermark15.
LÖsung: Erfolgreich eingeklagt.
Hat halt 2 Jahre gedauert und inzwischen war dann ein Darmkrebs dazugekommen.
Übrigens: Bei der Pensionsuntersuchung gepflegt aufzutreten und sich zu bemühen, bzw. geistige Vollständigkeit vorzuweisen ist ein schwerer Nachteil für die Chance auf Pension. IN diesem Zustand ist man nämlich eben noch vermittelbar.
Deutliche Anzeichen von lockerem Leben sind da vorteilhafter.
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
Einem Nachbarn ist es auch so ergangen.......schwerer Arbeitsunfall, da war er noch keine 50,danach Rehab, Kur und was ich noch.......dann nochmals einer, wohl auf das sich schwertun zurückzuführen,Reha, usw..... und mit 57, siehe da, da gings dann auf einmal.
Mfg, Helga
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
@fgh
wie alt war damals deine mutter
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
Auch in Bayern wissen sie nichts. Jetzt gehts nämlich erst los.
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
@ hafibauer
bei solch dämlichen meldungen wie deinem ruf nach "unserer vertretung" kann ich nur jedesmal den gleichen rat geben:
dein köpferl kann mehr als nur hut tragen, vielleicht besinnst du dich vor der nächsten wahl darauf dass du auch ein gehirn hast - benutze es auch.
Fehlender Berufsschutz f. selbstständige Landwirte vor d. 57. Lebensjahr
@soamist bist leicht auch ein Vertreter der hohen Garte.Oder machst auch schon lange das meine nicht hinzugehen.
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