Antworten: 23
  05-09-2011 22:41  schellniesel
GKK und SVB
es geht um einen Arbeitsunfall bei der SVB geltend zu machen!

Vorne weg es ist nix all zu schlimmes passiert!

Folgendes am Samstag bei einer Tätigkeit die mit der LW zu tun hat hab ich mir einen Eisensplitter im Linken Auge eingefangen!

So um mich bei meinem Dienstgeber als krank zu melden muss ich das ganze über die Gkk abwickeln!
Das ganze wird also als Freizeitunfall behandelt!

So zahl aber ja brav für beide Versicherungen ein!

Wie kann ich den Arbeitsunfall jetzt auch der SVB melden bzw dass ich von dieser Seite auch eine Entschädigung oder dergleichen bekomme?

Schließlich befinde ich mich jetzt in einer Haupterntezeit und und so darf ich kein Kfz lenken also Verdienstentgang?

Mfg schellniesel


  06-09-2011 06:24  tch
GKK und SVB
Hallo Schellniesel

So wie Du es beschreibst handelt es sich um einen Arbeitsunfall in Deinem Nebengewerbe.....
Kann mir kaum vorstellen das die SVB auch noch etwas bezahlt wenn du schon bei der GKK den "Unfall" gemeldet hast.
Verdienstentgang- bleiben die Früchte jetzt am Acker liegen?

lg
tch

  06-09-2011 07:00  pepbog
GKK und SVB
wenn du im krankenstand bist bekommst doch krankengeld oder ?
jetzt möchtest auch deine unfallversicherung der bauern "anbohren" ?
nicht dumm - nur: wer soll dies bezahlen?
wäre nicht rechtens: die SVB (weil unfall bei deiner landwirtschaftlichen tätigkeit) muss zahlen und dein unschuldiger arbeitgeber kriegt deinen arbeitausfall ersetzt? schließlich ist ja auch er der geschädigte durch dein "freizeitvergnügen"
im übrigen wickelt sämtliche unfälle die AUV ab

  06-09-2011 07:07  wecker
GKK und SVB
Auch wenn du nur bei der SVB versichert wärst, würdest du den "Verdienstentgang" nicht erstattet bekommen. Dafür müsstest extra eine Betriebsausfallsversicherung abschließen und diese ist sauteuer.


  06-09-2011 08:47  ALADIN
GKK und SVB
Du musst das unbedingt bei der SVB als Arbeitsunfall melden. Das hat nichts mit der "Abwicklung" zu tun. Es geht da um Spätfolgen. Bei einem Arbeitsunfall hast du eine um Häuser bessere Ausgangssituation für eine Invalidenrente als sonst. Ein Arbeitsunfall ist ein Arbeitsunfall, wenn er von der zuständigen Stelle als solcher anerkannt wird. Man kann gegen einen ablehnenden Bescheid auch berufen.

  06-09-2011 10:17  50plus
GKK und SVB
@schellniesel

Hör auf Aladin und nicht auf die anderen Neider hier!

  06-09-2011 11:09  schellniesel
GKK und SVB
Ja das mit dem Verdienstentgang hab ich mir ja gedacht das die SVB den nicht deckt!
Geht ja auch nicht Ausschließlich nicht um die eigene Erntetätigkeit.....

Deshalb auch die Fragestellung ob man da eventuell noch was bekommt aber das wurde ja beantwortet.....


Was aber den Arbeitsunfall angeht ja um das ging es mir schon eher den wenn ich schon eine Versicherung verpflichtend haben muss dann will ich die auch irgendwie nutzen und wenn schon mal ein Arbeitsunfall passiert dann bezahlt den erst wieder die andere Versicherung weils ja in meiner "Freizeit" passiert ist und ich aber so dann viel weniger Ansprüche!


Mfg schellniesel





  06-09-2011 11:26  rwinkler
GKK und SVB
vorweg mal gute Besserung, dass nix zurückbleibt.

Auf den Seiten der SVB steht folgendes:

Zu melden ist jeder Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist.

Daher würd ich - egal ob oder wie lange man bei der GKK als arbeitsunfähig gemeldet ist - auf jeden fall den Unfall der svb melden - geht sogar online via http://www.sozialversicherung.at/mediaDB/673449_SVB_0-U-001_Unfallmeldung.pdf

Ich denke bei einem Arbeitsunfall ist zumindest versicherungstechnisch alles klar, was man bei Freizeitunfällen nicht immer behaupten kann. Ich denke da an Aladins Argument, aber auch an möglicherweise auftauchenden "Folgeschäden", die auf diesen Unfall zurückzuführen sind und einer Behandlung bedürfen.

Ich hoffe deine Arbeitsunfähigkeit dauert nicht allzu lange. Daher dekne ich - vorausgesetzt du bist nicht ein allzugroßer ungustl ;-) - dass sich für die unaufschiebbaren Tätigkeiten am Hof vermutlich jemand aus der Nachbarschaft finden wird.

Nochmals gute Besserung
rw

  06-09-2011 11:37  schellniesel
GKK und SVB
Danke!

Zum Glück habe ich ja zwei Augen auf dem einen ist halt alles ein noch wenig verschwommen aber sonnst nicht weiter schlimm...

Lese mich auch gerade durch die Seite des SVB...

und denke werd da mal ein Telefonat führen....

Den die Ärtze konnten mir da nicht wirklich weiterhelfen die sehen immer nur die zwei Versicherungen auf der E-card und wenn ich dann sage das ich ja zum krankschreiben auch bin dann heißt es immer ja dann können wir über die Svb eh nix machen...

Mfg schellniesel

  06-09-2011 11:59  rwinkler
GKK und SVB
Wäre super, wennst das Ergebnis posten würdest.
Da ich selbst auch GKK und SVB versichert bin,
fände ich es gut zu wissen, was im Fall der Fälle zu beachten ist.

lg,
rw

  06-09-2011 15:23  ruckensteia
GKK und SVB
Achtung Kollegen !!!! Habe einen ähnlichen Fall gehabt . Ich habe mir bei Messerwechseln in den Finger geschnitten . Kleinigkeit mit 3 Haft war alles erledigt und ich dachte mir auch da soll mal die SVB zahlen . Ergebnis war das ich ca. € 20 Selbstbehalt zahlen durfte . Man lerne daraus bei Kleinigkeiten wo keine Spätfolgen zu befürchten sind vergiss die SVB m. f. G Alois

  08-09-2011 22:16  schellniesel
GKK und SVB
So gebe jetzt mal einen Lagebericht ab!

Man muss für beide Versicherungen voll bezahlen jedoch nur von einer eine Leistung beziehen und das muss man wissen von welcher man die Leistung verlangt in dem Moment in dem man sie in Anspruch nimmt!

Heißt sobald die E Card gezückt wird muss man auch die Versicherung nennen über welche dann auch verechnet werden soll!

Im nach hinein kann ich max noch was machen wenn die GKK den Unfall nicht als ihre Zuständigkeit ansieht!

Was sie auch bereits hinterfragt..

Mfg schellniesel

  08-09-2011 22:48  rwinkler
GKK und SVB
servus,

das überrascht mich jetzt nicht wirklich, ist aber dennoch recht interessant.

Dein "Fehler" war also, dich beim Onkel Doc verwählt zu haben ;-)

Interessant wirds allerdings dann, wenn sich die Arbeitgeber auf die Füße stellen und die Lohnfortzahlung verweigern.

mfg
rw

  08-09-2011 22:53  schellniesel
GKK und SVB
Gut das jetzt war alles nur eine Kleinigkeit aber was is wenn man mal was grobes hat?

Da wärs schon besser wenn man nur eine Versicherung hat!.


Mfg schellniesel

  08-09-2011 22:59  rwinkler
GKK und SVB
jo, ist so wie zwischen zwei stühlen - machts nicht grade einfacher...

Ja, dem vernehmen nach bist eh wieder voll einsatzfähig.
wünsch da noch frohes schaffen und - eh scho wissen - a bissl aufpassen ;-)

  08-09-2011 23:13  schellniesel
GKK und SVB
Ja danke geht scho wieder!

A wenige unscharf is noch auf dem Aug aber wird von tag zu tag besser.

die Heilung Ginge normalerweise eh schneller aber weil der Spann genau vor der Pupille war kann des noch ein paar Tage dauern bis ich wieder 100% scharf sehe...


Mit der flex arbeiten is aber echt a bisserl komisch gworden man wird etwas Unsicher und man schaut ziemlich verzwickt:-)

Mfg schellniesel




  09-09-2011 08:27  rwinkler
GKK und SVB
oje, ich tippe mal keine Brille verwendet...
Ich bin da auch nicht konsequent genug, muss man aber sein.
Wenn ich denk, seit dem LW-Meisterkurs geh ich mit Schnittschutzhose Holz machen
und heuer - nach 15 Jahren - wars das erste mal, dass ich sie wirklich braucht hab,
bin einfach beim entasten mit dem Oberschenkel in die laufende Kette gestiegen.

mfg rw

  09-09-2011 09:48  helmar
GKK und SVB
Hallo rwinkler.......ja die Schutzbrille......hab sie auf die Nasenspitze geschoben, damit ich besser sehe und dann, Resultat a la.....und was die Schnittschutzhose betrifft, die hab ich sogar beim Holzschneiden mit der Kreissäge an und den Helm auf. Ich kenne die Röntgenbilder eines Mannes, dem das Sägeblatt gesprungen ist. Vorsicht, würde ich sagen ist besser als Nachsicht...
Mfg, Helga

  09-09-2011 10:48  AnimalFarmHipples
GKK und SVB
Es gibt aber noch eine Steigerung :
Nach Unfällen schicken die GKKs gern ein Formular, wo sie mehr zum Unfallhergang wissen möchten.
Wenn Schnellniesel nun bekannt gibt, daß im Rahmen seiner NE-Landwirtschaft passiert, und die GKK daraufhin via Hauptverband feststellt, daß eine SVB-Unfallversicherung vorliegt, holt sich die GKK das Geld bei der SVB wieder und die SVB von Schnellniesel den Selbstbehalt (der bei der GKK nicht angefallen wäre).

  09-09-2011 11:02  helmar
GKK und SVB
Ein Arbeitsunfall auch in der NE-Landwirtschaft muss binnen einer Woche an die SVB gemeldet werden. Und bei unaufschiebbaren Arbeiten hat, wenn am Hof keine Ersatzarbeitskraft vorhanden ist, auch der NE-Landwirt die Möglichkeit um einen Kostenzuschuss für einen Helfer anzusuchen.
Mfg, Helga

  09-09-2011 11:09  AnimalFarmHipples
GKK und SVB
Vermutlich lautet die Steigerung von der Steigerung dann :
Die SVB holt sich von Schnellniesel alles zurück, weil ja wegen Verletzung der Meldepflichten im Innenverhältnis nicht leistungspflichtig.
(Wobei allerdings die Meldepflicht wohl nur primär den Sinn hat, daß die Versicherung rasch Maßnahmen zur Schadensminderung/Leistungsbeschränkung ergreifen kann, dh. sie hätte auch bei rechtzeitiger Mitteilung wohl kaum gescheiter als die GKK agieren können, sodaß es im Endeffekt wohl doch nur beim Selbstbehalt und beim Regreß für Leistungen bliebe, die zwar von der GKK bezahlt werden, nicht aber von der SVB ...)

  09-09-2011 11:26  ALADIN
GKK und SVB
hallo schellniesel!

Ich wiederhole mich!
Du musst das unbedingt bei der SVB als Arbeitsunfall melden. Das hat nichts mit der "Abwicklung" zu tun. Es geht da um Spätfolgen. Bei einem Arbeitsunfall hast du eine um Häuser bessere Ausgangssituation für eine Invalidenrente als sonst. Ein Arbeitsunfall ist ein Arbeitsunfall, wenn er von der zuständigen Stelle als solcher anerkannt wird. Man kann gegen einen ablehnenden Bescheid auch berufen.
Gerade beim Auge kann es Folgeschäden geben, oder du brauchst Heilbehelfe. Du könntest auch im Falle eines Selbstbehaltes, diesen von der SVB zurückholen. Du kannst einen Betriebshelfer zumindest teilweise ersetzt bekommen.
Also unbedingt melden!!!!!!!!!!!!
Übrigens: Deine Kinder und Enkelkinder sind ebenfalls mitversichert.

  09-09-2011 11:33  helmar
GKK und SVB
Lieber Aladin.......manchmal frage ich mich schon, wie "blauäugig" manche Leute sind. Solange wir dieses System der Sozialversicherungen haben, hilft es nicht darüber in Foren zu zetern. Aber das tun manche scheinbar lieber als entweder eine Onlinemeldung zu machen oder aufs Gemeindeamt zu gehen und dort das Formular ausfüllen zu lassen.
Hast alles vorm Regen noch klar bekommen?
Liebe Grüsse, Helga

  10-09-2011 23:00  schellniesel
GKK und SVB
na hobala ich bin da mal ein paar tage nicht hier....

Beruhigen iSchden wurde rechtzeitig gemeldet und die SVB hat mir auch schon ein Briefchen zukommen lassen

Das ganze wird als Arbeitsunfall anerkannt mehr auch nicht....

Ja aber die Gkk will jetzt auch wissen wie und wo und was!

da kann es jetzt sein das sich die das Geld wirklich von der Svb holen wie das ausgeht ist noch auständig......


Und ja ich hab auch eine Schutzbrille getragen leider weil wie so oft die Dinger Zerkratzt sind schaut man halt etwas dran vorbei bzw setzt dien schon so halb nur auf....

Oft hat man kein Glück und dann kommt eben das Pech auch noch dazu und so wie er will fliegt so ein Mini funke direkt ins Aug. zuerst gar nicht so richtig bemerkt und die Nacht darauf gings dann los. Oh das ist nicht so angenehm wenn es bei jedem Blinzeln reibt....

Nun ja alles wieder gut und beim Alten jetzt muss man sich nur mehr mit der Bürokratie ärgern!

Mfg schellniesel



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