ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??

Antworten: 9
  14-12-2010 10:16  JM1983
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
Ich habe mir Ackerflächen gekauft von insgesamt 12 ha, nur jetzt kam der Pächter der Flächen zu mir und sagte das er beim ÖPUL dabei sei und nicht die ganze Fläche auf einmal abgeben kann bzw. darf. Sonst müsste er Strafe von ca. 10.000EU bezahlen.

Er wollte von mir das ich in nächstes Jahr 7 ha verpachte und das darauffolgende Jahr 3 ha verpachte, da er seine Fläche nur um 5ha auf einmal verringern darf.

Nur da ich die Fläche selber brauche und auch nicht verpachte und dann den Mais von ihm zurückkaufen will, hier meine Frage:

Kann er nicht vorzeitig vom ÖPUL Vertrag aussteigen, dadurch er seine Zahlungen verspätet bekommt??
Bricht der Kauf nicht das ÖPUL??
Besteht sonst eine Möglichkeit??

Danke im vorraus mfg Martin

  14-12-2010 10:26  MUKUbauer
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
Jagi nein
Kauf bricht auch keine gültigen Pachtverträge !

Möglich wäre ev. eine Maßnahmenübernahme - sprich du hälst die Verpflichtung weiter ein dann sollte ihm je nach Maßnahme nix passieren
da seit ihr aber bei der Kammer am besten aufgehoben wegen der Beratung

Und wenn es um 10.000 Euro Rückforderung geht sollte der Pachtpreis für dich in den nächsten 2 Jahren doch auch passen

mfg

  14-12-2010 19:27  dealer
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
Hallo,
wenn du seine ÖPUL Verpflichtungen weiterführts muß er nichts zurückzahlen. Geht das aufgrund der unterschiedlichen Verpflichtungen nicht dann meldet er die Flächen im AMA Bogen und du erntest bzw. bewirtschaftest die Felder (natürlich unter Einhaltung seiner Öpul Auflagen).


  14-12-2010 19:30  carver
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
Das würde mich jetzt auch mal interessieren:
Frage an die juristisch Gebildeten:
Bricht der Kauf jetzt den Pacht oder nicht?

Bzgl Maßnahmenübernahme:
Wenn der neue Bewirtschafter bis jetzt nicht die gleichen Maßnahmen hat wird er nachher auch nicht mehr einsteigen können!

lg carver


  14-12-2010 20:03  0815
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
Kauf bricht Pacht! Aber der neue Besitzer muss innerhalb von 6 Monaten dem Pächter kündigen mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist. Bin mir zwar nicht mehr ganz sicher, ob diese Fristen stimmen noch stimmen.
Sollte aber der Pachtvertrag im Grundbuch drinnen stehen, muss der neue Besitzer des/der Ackers bzw. Wiese das Ende der Pachtdauer abwarten.

  14-12-2010 20:09  0815
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
Gilt detto auch, wenn der Verpächter stirbt, und die Erben an dessen Stelle treten. Können auch den Pächter kündigen. Wäre bei uns so gewesen, aber die Erben haben den Pachtvertrag 1:1 übernommen.

  14-12-2010 20:18  JM1983
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
Habe bei meinen Betrieb kein ÖPUL, kann ich jetzt für diese Teilstücke ÖPUL weiterführen??

  14-12-2010 20:42  0815
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
Ja, kannst weiter führen! Bekommst natürlich die Prämien, und der vorherige Bewirtschafter braucht sich dann keine Sorgen machen wegen einer Rückzahlung, weil ja die ÖPUL-Vorschriften weiter geführt werden. Außer du baust Sch..., dann seit ihr Beide dran! Musst halt wissen, auf was du dich da einläßt, ob du die Bestimmungen auch einhalten kannst, sonst wäre es besser, es bleiben zu lassen. Wäre dann auch schlecht für den bisherigen Bewirtschafter, weil er ja dann nicht den Verpflichtungszeitraum einhalten kann. Ausnahme wieder, der Flächenabgang fällt noch unter die Toleranzgrenze bezüglich Flächenabgang. Kann aber nur einzelbetrieblich berechnet werden.

  14-12-2010 21:58  Hirschfarm
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
@0815 Kauf bricht Pacht nicht! Wenn du etwas Verpachtetes kaufst , kaufst du prinzipiell den Pachtvertrag auch mit!! Du kannst dich darauf berufen nichts vom bestehenden Pachtvertrag gewußt zu haben , dann gilt der Pachtvertrag nicht mehr. In diesem Fall kann jedoch der Pächter zum alten Eigentümer der Fläche gehen und sich bei Ihm schadlos halten, da er dich darüber informieren hätte müssen daß die Fläche verpachtet ist.
mfg

  25-01-2012 13:26  Haa-Pee
ÖPUL Ausstieg durch verzögerte AMA Zahlungen möglich??
die antworten die hier gegeben werden sind alle ausnahmslos falsch!

die klauselstellung bei den ama verträgen sind nicht zu unterschätzen!

mit massnahmen übernahme ist es bei den wenigstens fällen getan!

es drohen hohe rückforderungen an den vorbewirtschafter!

ein klassischen beispielt ist die übernahme der fungizidmassnahme durch einen nicht an der fungizidmassnahme teilnehmenden.

alles kein problem solange die 75 prozent klausel eingehalten wird!

bsp
übergebender betrieb 10 ha acker fungiverzicht

übernehmender betrieb 7ha acker kein fungiverzicht = alles paletti kannst und musst die höherwertigen massnahmen übernehmen!

übergebender betrieb 10 ha acker fungiverzicht

übernehmender betrieb 15 ha acker kein fungiverzicht= hier schlagen die raubritter der ama mit voller härte zu da sie als oberste maxime ausgegben haben möglichst wenig neue prämien auszuzahlen kommt es zur gesamten rückforderung der fungizidmassnahme vom übergebenden betrieb weil die 75 prozent klausel überschritten wurde!

da gibts noch etliche solcher "fallen" die den rahmen hier sprengen würden sie alle aufzuzählen!



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