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  Antworten: 17

Name: hans1 14-04-2005 08:13 nach oben

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griaß eich
wo gibt es imformation über mehrwertsteuerabschreibung (optieren)
gibt es richtwerte oder zahlen ab welchen jährlichen umsatz oder investitionvolumen diese aufzeichnung berechtigt ist und sich auch auszahlt. danke im voraus
Name: stb antwortet um 14-04-2005 08:43 auf diesen Beitrag nach oben
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> Du bist an die Option für fünf Jahre gebunden. Im ersten Jahr kannst Du bis zum Jahresende beobachten und erst dann Deine endgültige Entscheidung treffen.

Ob es sich auszahlt hängt davon ab wie hoch Deine Einnahmen (ohne Förderungen) sind, da davon die Mehrwertsteuer zu bezahlen ist und andererseits von Deinen Ausgaben, bei denen ein Vorsteuerabzug besteht.

Wenn man die Abrechnung wo machen lässt, habe ich mal gehört das kostet ca. 2000 €/Jahr. Aber das hängt natürlich davon ab wieviel Arbeit Du verursachst. Es ist auch zulässig die Abrechnungen selber zu machen.

Das wesentliche glaube ich sind nicht die Informationen über die Details der Umsatzsteueroption, sondern ob es sich bei Deinen Einnahmen und Ausgaben auszahlt. Diese Daten kann Dir keiner liefern, wenn Du Sie nicht selbst kennst oder sinnvoll berechnen kannst.

Name: franzooe antwortet um 14-04-2005 13:51 auf diesen Beitrag nach oben
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> hallo

ich optiere seit letzem jahr. Die Umsatzsteuervoranmeldung sowie den Jahresumsatzsteuererklärung mach ich mir selber, bin aber absolut kein Finanzprofi, allerding hab ich mir das agris-buchhaltungsporgramm gekauft, damit geht es wirklich sehr einfach!

eine andere Frage ist, ob es sich rentiert: ich mach schon seit 6 Jahren Buchführung, und da kann man dann schon sagen, wies aussieht. Habe letztes jahr viel investiert, (140 PS Traktor, Maschinenhalle), und trotzdem bin ich an der Grenze, dass es sich auszahlt. Zum beachten: beim Maschinenringeinsatz musst du 20% abführen, der Bruttopreis bleibt aber beim klassischen MR-einsatz gleich, anderes bei MR-Service. Für die verkauften Produkte hingegen bekommst du nur mehr 10%. Das sind dinge, die beim Kalkulieren zu beachten sind, weiters Ausgleichzahlungen(ohne Mwst, ist positiv) aber auch SV-Beitrag(Ohne MWst, negativ).
Bei mir wird es sich trotzdem ausgehen, weil ich noch einiges investieren will, und vor allem, im 5. Jahr noch einen 140-PS Traktor kaufen, und den alten im 6. Jahr verkaufen.

Eins noch: mein Vater jammert, weil er jetzt überall Rechnungen verlangen muss, Barkäufe sind da problematisch, und dann soll man genau auf die Rechnungsanschrift hinweisen( meist bei gemeinsamer Bewirtschaftung). Im ersten Jahr bist da schon mal ein paar wochen im winter beschäftigt, das man das alles hinbekommt, aber es geht, ohne Steuerberater.

Ich hoff ich hab euch gedient

lg Franz

Name: milkmaster antwortet um 17-04-2005 10:12 auf diesen Beitrag nach oben
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>
Hallo allerseits!

Wenn ich das richtig verstanden habe, werden also bei Ausgleichszahlungen und Soz.vers.beiträgen keine MwSt. bzw. Vorsteuer berechnet bzw. zurückerstattet. Es werden weiters alle Einnahmen mit 10% versteuert.

Muß man bei kleinen Barverkäufen (Milch-, Eier Direktverkauf) jeweils eine eigene Rechnung schreiben?
Wie sieht die Rückerstattung bei einem Wohnhausbau (mit Hackschnitzelheizung, teilw. ev. Werkstatt) aus?

Danke,
LG Milk.

Name: biolix antwortet um 17-04-2005 17:15 auf diesen Beitrag nach oben
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> Hallo !

klar mußt du abhofverkäufe ebenfalls aufzeichnen, sogar den Eigenverbrauch mit 10% versteuern, betrifft auch holz für die Heizung...
Alles was irgend wie auf den Betrieb zuzurechnen ist, bei uns war das ebenfalls eine Heizungsanlage und eine Photovoltaikanlage kannst du PRozentuell z.b. wir haben 2 Wohneinheiten plus eine ebene WErkstatt udn 2 Fereinewohnungen haben wir zu 70% o.a. die Umsatzsteuer zurückgeholt..
biolix

Name: josef48 antwortet um 18-04-2005 21:43 auf diesen Beitrag nach oben
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> Hallo!
Das Optieren kann ein gutes Geschäft sein, aber man muß auf ein paar Dinge aufpassen:
Die Rechnungen müssen nachvollziehbar sein, daß heißt die gekaufte Ware oder Geräte müssen bei einer UST Prüfung vohanden sein. Dinge die privat auch gebraucht werden könne z.B. Händy oder Fax oder Steuer LKW müssen nachweislich nur für die Landwirtschaft gebraucht werden. Am besten ist, man hat händy oder Fax in doppelter Ausführung und auch Privat noch ein Auto (gebraucht). Bei großen Investitionen ist es vorteilhaft wenn man eine Kopie an das Finanzamt sendet um den Geldrückfluss zu beschleunigen. Mit der UID Nummer kann man vom Ausland Ust frei einkaufen. Man muß umdenken, z.b. wird die Glühlampe im Haushalt oder Landwirtschaft gebraucht. Es ist auch vom Vorteil wenn man reine Privatrechnungen sammelt und aufhebt (Von der ganzen Familie). Ich optiere schon seit einigen Jahren und helfe auch einigen Freunden beim Optieren.
Viel Spaß
Josef


Name: rieghel antwortet um 03-02-2008 19:27 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo Josef,
ich optiere auch ab heuer; - für mich sind ein paar dinge auch noch nicht ganz klar: (ich hoffe, du hast antworten)
gibt es eigentlich richtwerte, wieviel von der Telefonrechnung, von der Stromrechnung usw. betrieblich angesehen werden kann, bzw. Eigenverbrauch; kann ich mir einen liter milch mit 0,4 € "verrechnen" oder muss ich einen plausiblen Einzelhandelsverkaufspreis annehmen???


Name: riener antwortet um 03-02-2008 20:21 auf diesen Beitrag nach oben
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bei der telefonrechnung mache ich halbe - halbe.
von der stromrechnug rechne ich 4000 KW ( im jahr) als eigenverbauch weg, den rest verrechne ich als strom für die LW .
für den eigenverbrauch verrechnet man natürlich nur verkaufspreise ab hof
Name: mail_fra_bauer antwortet um 05-02-2008 17:36 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo
Werde ab heuer auch optieren. Mache seit drei Jahren Buchführung und habe daher einen
kleinen Überblick wie es auf meinem Betrieb aussieht.
2005 Ust Guthaben ca. 7000.- ( neues Stalldach investiert)
2006 Keine aussergewöhnliche Einnahmen und Ausgaben (normales Jahr) ca.2000.- Guthaben.
2007 ca. 2000.- Steuerschuld wegen erhöhter Einnahmen durch Kyrill`
Wenn man bedenkt daß ja nur ca. 60 % der Einnahmen (12% Ust bei den lw.Produkten)
wieder betrieblich ausgegeben werden müssen(20% Ust. bei den meisten Zukäufen) so würde sich die Optierng für viele Betriebe rechnen. Steuerfreie Ausgleichszahlungen werden ja auch meistens betrieblich investiert. lg Franz
Weil heute noch Fasching ist eine lustige aber doch ernst gemeinte Frage an die Spezialisten. Wie sieht es eigentlich mit der Ust.bei Hunde und Katzenfutter aus. Kann man sich die Steuer zurückholen( Haus und Hofhund - bzw.Mäusefressende Katzen -- - -Schädlingsvernichter für den Betrieb).
Name: riener antwortet um 05-02-2008 18:14 auf diesen Beitrag nach oben
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schade das du die die 7000€ im jahr 2005 nicht "geholt" hast.
war die damals die möglichkeit der mwst optieren noch nicht bekannt???

zum thema tierfutter.:
wenn du es im falle einer prüfung gaubhaft ( katzen für die mäuse - hund bewacht die werkstatt ) machen kannst sollte es gehen( meine meinung!!!).
aber da bewegst du dich auf dünnen eis.
Name: frischauf antwortet um 05-02-2008 18:14 auf diesen Beitrag nach oben
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Bei der Direktvermarktung reicht eigentlich die Tageslosung bei den Einnahmen .. oder :-D
Name: mail_fra_bauer antwortet um 05-02-2008 18:35 auf diesen Beitrag nach oben
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riener
Du hast recht ,schade um die 7000.- aber zu diesem Zeitpunkt habe ich mich überhaupt nicht beschäftigt mit diesem Thema. Leider
Zu Hund und Katz dachte ich eher auf halb Betrieb halb privat.
lg Franz
Name: krampus antwortet um 05-02-2008 18:52 auf diesen Beitrag nach oben
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@ frischauf: Ich bin heuer von kompetenter Stelle ( Steuerprüfer vom FA ) hingewiesen worden, dass die bloße Aufzeichnung der Tageslosung ab heuer nicht mehr anerkannt wird, sondern alle einzelnen Geschäftsfälle des Tages genau in unveränderbarer Form und Reihenfolge aufzuschreben sind; genau so wie bei einem Wirten oder z.B. Friseur u.a.
Die Option mache ich schon das 11. Jahr - immer schon ohne Steuerberater und ich habe bisher alle FA - Prüfungen ohne Beanstandung überstanden.
Wenn man viel investiert ist das die best bezahlte Arbeitszeit. Bei der derzeitigen Steuergesetzgebung würde ich nie mehr zur Pauschalierung zurückkehren.
Name: Programmierer antwortet um 05-02-2008 20:14 auf diesen Beitrag nach oben
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@frischauf, @krampus

Die Änderungen der Aufzeichnungspflicht bei Bareinnahmen ergeben sich aus dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006. Ich war kürzlich auf einem Seminar, weil mich die genaue Regelung der sich viele meiner Kunden (Tierärzte) unterwerfen müssen, interessiert hat.
Kurz gesagt: Richtig, normal ist, dass die einzelnen Umsätze aufgezeichnet werden müssen, die Tageslosung alleine reicht nicht. Es gibt aber eine Ausnahme: die sogenannte 'Kalte-Hände-Regelung'. Die bedeutet, wenn Du irgendwas im Freien verkaufst wo nicht zumutbar ist, dass Du einen Computer oder eine Registrierkassa hinstellst, dann genügt die Tageslosung ohne genauere Aufschlüsselung. Beispiel: Christbäume verkaufen, Eisverkäufer am Strand, Schirmbar. Wenn Du aber schon solche technischen Hilfsmittel hast, dann musst Du trotzdem die einzelnen Umsätze aufschreiben. Beispiel: Tierarzt mit Laptop im Auto, wenn er bei einem Kunden den Laptop gar nicht braucht, weil es keine Zettel zu drucken gibt, muss er trotzdem die einzelnen Beträge aufzeichnen.
Name: frami antwortet um 06-02-2008 18:17 auf diesen Beitrag nach oben

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@ mail_fra_bauer
Obwohl nicht mehr Fasching ist eine kurze Bemerkung.

Bezüglich der "Schädlingsvernichter" werde ich mich mal erkundigen. Ich denke, dass Du eventuell zwei Deiner "Schädlingsvernichter" von einem schon etwas länger optierenden Betrieb erworben hast, und wenn Dir dieser keine Zukaufsrechnung ausgestellt hat, kann es für diesen Betrieb möglicherweise zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.
Name: garant antwortet um 28-03-2008 08:51 auf diesen Beitrag nach oben
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Optieren - Unterlagen
Hallo,
hat jemand Unterlagen zum Thema Optieren, die er mir zur Verfügung stellen könnte? Ich möchte ev. nächstes Jahr der Schritt gehen und mich vorher aber natürlich entsprechend informieren. Bitte Mail an: max32@gmx.at
Danke
Höglinger Siegi
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