Antworten: 11
  22-04-2010 17:23  unicorn
Die GAP nach 2013
Hallo Redaktion,
habe mir mal die Tabellen angesehen. Bei den 4 AK in Tabelle 5 stehe ich an.
280*,9*1,2*80=24192 und nicht 26140,8 gilt analog auch für die anderen Kulturen.
Das Delta von 1948,8 kann ich anhand der anderen Tabellen nicht erklären.

Weiters fehlen mir die Bodenpunkte sowie die Niederschlagsmengen, welche in die Berechnung nicht eingehen. Ist für mich wichtig, da mit dieser Tabelle nicht unterschieden wird, ob einer 30t oder nur 10t Mais erntet.

Zu guter letzt ist es noch wichtig, wer die Richtwerte festlegt.
Wenn ich mit die vielen realitätsfremden Entscheidungen der Vergangenheit ansehe, so sehe ich schwarz.

unicorn


  22-04-2010 19:23  Hirschfarm
Die GAP nach 2013
solche Vorschläge können nur von einem pragmatisierten Beamten kommen. Seit 1995 gibt es keinerlei Anpassung der Prämienhöhe an die Inflation. Zuerst sind die degressiven Ausgleichszahlungen weggefallen. Dann wurde entkoppelt mit der Folge, daß sich bei nahezu allen aktiven Betrieben die Förderhöhe verringerte. Dann wurde die Modulation eingeführt die uns mittlerweile 7% der Fördersumme kostet. Nebenbei wurde die Förderhöhe durch die Inflation seit 1995 um mehr als 40% reduziert.
Die Erhöhung der Beamtengehälter machte 2008 fast 400 Millionen € aus. Die Landwirte bekommen aus der GAP insgesamt 600 Millionen.
Mein Vorschlag: Die bestehenden Förderungen so lassen wie sie sind ohne Kürzungen und Erhöhungen. Durch die Inflation sinkt die tatsächliche Förderhöhe sowieso automatisch.
Damit einhergehend Öffnung aller Märkte und Abbau der unnützen Bürokratie.


  23-04-2010 20:27  Bauernprofi
Die GAP nach 2013
Es muss erst einmal 2013 erreicht werden. Das sind noch 3 volle Antragsjahre, wo noch einiges passieren wird! Die Trefferquote der Rückzahlungen wird erhöht! Und wenn 2013 vorbei ist, fällt den Beamten im Ministerium und Landesbauernkammern ein, das da noch was war. Also mindenstens wieder ein Jahr Aufschub und dann kommt die rückwirkende Verpflichtung mit Rückzahlung, da der Bauer die Pflicht nicht erfüllt hat. Wo war den unsere Bauernvertretung aus Bauernbund und Bauernkammer bei der letzten Aktion?

  23-04-2010 21:12  0815
Die GAP nach 2013
Man muss auch dazu sagen, dass auch im Jahre 2022 noch die Möglichkeit einer Rückzahlung von ÖPUL 2007 besteht. „Die Aufzeichnungspflicht bzw. Unterlagen müssen 10 Jahre nach Beendigung des ÖPUL 2007 noch bereit gehalten werden für eine Kontrolle!“ Das heißt, erst mit Ende des Jahres 2022 bzw. 2023 dürfen die Unterlagen in den Reißwolf kommen. In den 10 Jahreszeitraum kann man noch viel von Förderungen zurück holen! Somit ergibt das für das erste Antragsjahr 17 (!) Jahre Aufbewahrungspflicht! Im Finanzbereich kann man nach 7 Jahren alles in den Rundordner wandern lassen. Aber in der Landwirtschaft sind wir päpstlicher als der Papst!
Beim Kindergeld hat man auch erst kurz vor der Verjährung viele Bezieher „aufgeklopft“, weil man Geld zurück haben wollte. Genau so wird es in der Landwirtschaft sein. Man braucht ja gar nicht die Fördersätze verringern, man braucht bloß die Kontrollen verschärfen, um sich Gelder wieder zurück zu holen. Und wenn die Kontrolleure was finden wollen, finden sie was! Denn, wenn man einen Hund prügeln will, findet man immer einen Stecken!



  24-04-2010 08:00  tree_01
Die GAP nach 2013
stimmt, das ganze ist ein witz.
wir haben rückgang durch modulation UND inflation.
die gehälter jener, die uns das leben schwer machen, sind hübsch jedes jahr der inflation, oder darüber hinaus angepasst worden. und nun ein noch komplizierteres modell, mit niedrigeren ausgangswerten?

Quod licet Iovi, non licet bovi

lg, wp

  01-05-2010 18:40  208
Die GAP nach 2013
wir bauern sind selber schuld wenn der bauernbund bei den letzten wahlen solch gute ergebnisse einfährt dann sind ja alle zufrieden wenn aber die die in den gremien und ämtern um ihre jobs zittern müßten dann würde schon was gemacht so wie bei uns bauern die interessensvertretung aussieht wo nix gemacht wird nur alles schöngeredet wird müssen wir uns so abschläge gefallen lassen wenn das bei der arbeitnehmerschicht gemacht würde da läuft die arbeiterkammer die sind für ihre leute da bei den bauern sind das nur sesselkleber und postenschacherer die selbst nur abkassieren aber für unsere landwirte nix tun

  02-05-2010 21:10  amastier
Die GAP nach 2013
Das erstmals ein voraussichtliches Berechnungsmodell veröffentlicht wird, in dem wir Landwirte eingeladen werden Vorschläge zu unterbreiten, die letztendlich über das zukünftige Überleben unserer Betriebe nach 2013 entscheiden werden ist eigentlich positiv zu bewerten.Das der Zeitpunkt erstmalig so gewählt wird, dass wir nicht vor vollendeten Tatsachen gestellt werden wie wir es in der Vergangenheit oft erlebt haben.Das Berechnungszeiträume Rückwirkend festgesetzt wurden. Dies lässt mich Hoffen das man aus fehlern der Vergangenheit gelernt hat und diesmal nicht die Rechnung ohne die Bauern macht, den ohne Landwirte braucht man ja auch keine Standesvertretung es wird sich wohl keiner Selbst Wegrationalisieren wollen. Eines steht für mich als Rindermäster nämlich ausser Frage, in diesem Modell sind wir die grössten Verlierer. Das Modell ist sehr übersichtlich und die zukünftige Prämienhöhe einfach zu ermitteln. Die Vorschläge müssen aber weitaus höher in Verhandlung gehen.
Der Auszahlungwert je ha viel zu niedrig.
BHK /100 ist 1, verlieren die meisten Betriebe die eine AZ erhalten haben die Zuschläge für das benachteiligte Gebiet zu dem sich nach meiner Meinung und nach europäischem Vergleich Österreich fast im gesamten zählen kann.
Zu Beispiel 1. Mastbetrieb Landwirte die ihre Erzeugnisse am Betrieb Veredeln und Hochwertige heimische Lebensmittel erzeugen schneiden bei diesem Modell am schlechtesten ab bei Ihrem Beispiel um 3690€.
Mein Betrieb würde bei den angenommenen Zahlen von ca 15000€ auf 6700€ zurückfallen und mit 91 BHK Punkten auf 650 m Seehöhe wegen scheinbar zu kleiner Betriebsstrukturen keine Berücksichtigung von Wirtschafterschwernissen erlangen.
Investitionen wären kaum mehr möglich, Qualitativ hochwertiges Österreichisches Rindfleisch wird kaum mehr produziert werden können, wenn man die Veredelungsbetriebe nicht in so ein Modell mit einbezieht, denn auch vor und nachgelagerte Wirtschaftszweige brauchen uns für ihr Überleben. (Milch u. Mutterkuhbertiebe bis zu Schlachtung und Vermarktungsorganisationen) .
Darum möchte ich empfehlen mit Arbeitskreisen Betriebe durchzurechnen um Lösungen für solche massiven ja fast schon existenziell bedrohlichen Kürzungen abzuwenden.



  02-05-2010 22:19  sepperl2
Die GAP nach 2013
wenigstens einer der auch mal den Nagel auf den Kopf getroffen hat.
Der Bauernbund ist doch nur Steigbügelhalter von der ÖVP und wird somit immer alles gutheißen was unsere Herren Politiker beschliesen. Nur keinen Aufstand machen gegenüber den eigenen Parteibonzen

  04-05-2010 17:01  sepp26
Die GAP nach 2013
Hallo allerseits!

Habe mir gerade meinen Betrieb zu Hause durchgerechnet und analysiert, woher unser Betrieb die Förderungen, die jetzt großteils entkoppelt sind, bezieht.

Habe selbst einen gemischten landwirtschaftlichen Betrieb im Berggebiet mit rund 120 BHK Punkten, Milchviehhaltung mit Stiermast. Obwohl wahrscheinlich kein Weg an Förderkürzungen vorbeiführen wird, habe ich mir ein System überlegt, dass einfacher als jetzt aufgebaut ist und trotzdem gleichviel an Prämie ausmachen würde, wie das jetzige System.

Jetziges Ausgleichszahlungssystem:
Auf unserem Grünlandbetrieb sind rund € 200/ha in der Einheitlichen Betriebsprämie aus der Flächenbewirtschaftung entstanden

Aus der Tierhaltung (Schlacht-, Stier-, Milchprämie) sind jetzt ca. 250 €/ ha in der Einheitlichen Betriebsprämie enthalten. Im Schnitt der Jahre hatten wir einen Viehbestand von 1,6 GVE/ha

Aus der Ausgleichszulage beziehen wir zurzeit rund 242 €/ha.


Wenn wir das auf das zukünftige Modell umwandeln wollen, ist die Berechnung ganz einfach.

Pro ha bewirtschafteter Fläche eine Grundprämie von € 200/ha

Für die Tierhaltung sollte eine Prämie für GVE/ha eingeführt werden, damit der zeitliche Aufwand der Tierhaltung gegenüber dem Ackerbau entschädigt wird. Dabei kann der Zuschlag mit 2 GVE/ha begrenzt werden. Prämie z. B. € 150/GVE
Betrieb mit 1,8 GVE hat einen Prämie aus Tierhaltung von € 270/ha

Für die Ausgleichszulage soll der Betrag der Grundprämie multipliziert mit dem Faktor Berghöfekatasterpunkte/100 ausbezahlt werden: Beispiel: Betrieb mit 120 BHK Punkten:
200*120/100 = € 240 Ausgleichszulage


Altes System Neues Modell
EBP- Fläche € 200 Grundprämie/ha bewirtschafteter Fläche € 200,-
EBP- Tiere € 250 Tierhaltungszuschlag 1,7 GVE/ha * 150 = € 255,-.
Ausgleichszulage (AZ) € 242 AZ: € 200 Flächenprämie*120 BHK Punkte/100 = €240,-
Summe € 692,- Summe € 695,-

Wichtig ist vor allem, dass wir uns von einem historischen Modell verabschieden, damit die Subventionen gegenüber der nichtbäuerlichen Bevölkerung wieder gerechtfertigt sind.

lg Sepp


  04-05-2010 17:04  sepp26
Die GAP nach 2013
Hallo allerseits!

Die letzte Darstellung ist nicht deutlich erkennbar im vorigen Beitrag

Altes System
EBP- Fläche € 200
EBP- Tiere € 250
Ausgleichszulage (AZ) € 242
Summe € 692,-


Neues Modell
Grundprämie/ha bewirtschafteter Fläche € 200,-
Tierhaltungszuschlag 1,7 GVE/ha * 150 = € 255,-.
AZ: € 200 Flächenprämie*120 BHK Punkte/100 = €240,-
Summe € 695,-


  04-05-2010 17:18  Else
Die GAP nach 2013


http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/debate/index_de.htm





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