Zahlungsansprüche - GAP

Antworten: 5
  16-12-2004 17:48  donauprinz
Zahlungsansprüche - GAP

hallo forumsteilnehmer,


bitte um eure mithilfe bei der berechnung folgendes Zahlungsanspruchs.

Landwirt verpachtet im Jahr 2000 vorher als KPA-Fläche genutztes Ackergrundstück im Ausmaß von 1,9 ha an einen Pferdehaltungsbetrieb -welcher das ackergrundstück ab 2000 als wechselwiese zur Heugewinnung nutzt.
2003 wird das Pachtverhältnis beendet - der Landwirt möchte nunmehr die Zahlungsansprüche übertragen haben. Wie errechnet sich der Zahlungsanspruch ? wieviele Pferde bzw kilo leberkäse kann/soll/darf alliquot übertragen werden ?

wäre interessant und wichtig zu wissen welche lösungsmöglichkeiten sich die erfinder des systems diesbezüglich einfallen haben lassen - leider konnt ich keinem merkblatt konkret anwendbares entnehmen.
wie wirds wirklich berechnet - jemand eine ahnung ????


übrigens: wäre es als grundentwertung anzusehen und klagbar, sollte sich der pferdehaltungsbetrieb weigern die alliquoten ZA zu übertragen ?
oder sollte man es schicksal nennen, oder schweinerei in der pferdehaltung, oder wie sonst?


lg

ausm donautal ;-)




  17-12-2004 09:32  kst
Zahlungsansprüche - GAP
Lieber stb!
Es geht in dem ganzen ZA Problem nicht darum, dass der Verpächter keine Zahlungen erhält, sondern dass es Fälle gibt wo der tatsächliche Bewirtschafter nichts erhält, während der vorige Bewirtschafter fürs Nichtstun Geld bekommt. Das ist Grundentwertung und müßte nach Meinung von Rechtskundigen einklagbar sein. Nur hat sich noch niemand gefunden der einen solchen Prozeß riskiert.
Was das immerwiederkommende Argument betrifft, dass jetzt endlich der Verpächter keine Prämie bekommen kann: der Verpächter verlangt einen Preis, ob man diesen Preis jetzt in Form von Prämien bezahlt oder ihn als Pachtpreis bezeichnet ist doch gänzlich uninteressant, wenn der Pächter zusätzlich zum Pachtpreis auch noch eine Prämie hergibt, dann ist eben der Pachtpreis höher und hat überhaupt nichts damit zu tun, dass jetzt die ZA´s an den bezahlt werden, der zufällig in bestimmten Jahren, zufällig eine ZA auslösende Maßnahme gesetzt hat. mfg. kst


  20-12-2004 10:22  biolix
Zahlungsansprüche - GAP
>
Hallo !

stb bitte wo ist da der unterschied zum gehabten system... da sind die pachtpreise auch nicht gestiegen... die sollen nicht beim verpächter bleiben sondern den bewirtschafter zustehen.. wenn sich ein verpächter im alten system ausgekannt hat, hat er genauso gewußt was du kassierst.. wenns dem bewirtschafter zusteht brauhct man keine handelbarkeit udn keine spekulationen..
mfg. biolix



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