Erbhof

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Name: fredl0699 31-12-2008 06:42 nach oben
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Erbhof
Bei uns findet im Jahr 2009 eine Erbhoffeier statt. Da ist unser Hof auch dabei. Was bringt eigentlich ein Erbhof. Was für Vor-und Nachteile hat man damit. Muß man die Erbhofverleihung auch annehmen. Gibt es viele Erbhöfe in Österreich. Wer verleiht eigentlich die Urkunde
lg
fredl

Name: Nobody antwortet um 31-12-2008 07:33 auf diesen Beitrag nach oben

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Erbhof
Hallo
Mein Hof war bereits in der Zeit der Grundherrschaft also vor 1848 ein Erbhof, auch im Grundbuch nach 1848 steht " eingetragen in die Erbhöferolle von...."

Ich kenn mich da auch nicht so besonders aus, aber Erbhof heisst heute dass der Hof so viel einkommen bringen muss, dass er eine Familie ernähren kann um ein Erbhof zu sein.
Wenn ein Hof vererbt wird bedeutet dass dann er kann nicht geteilt werden und der Hoferbe muss den weichenden Erben nur eine angemessene Abfindung zahlen, die darf nur so hoch sein dass der Hoferbe mit den Hof wohlbestehen kann.

MfG
Nobody

Name: realist antwortet um 31-12-2008 08:36 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo Nobody, da liegt ein kleiner Irrtum vor. Was Du meinst, heißt bei uns "Geschlossener Hof" das sind jene, die bei uns (im Westen) eine 5 stellige Einlagezahl haben und mit 90xxx beginnen. Da treffen jene Sachen zu, von denen Du geschrieben hast.

Ein Erbhof bringt "sozusagen" (vom Geld) nicht viel. Es bedeutet eigentlich nur, dass der Hof mindestens 200 Jahre von der gleichen Familie in Besitz ist.
Es bedeutet, dass die "Familienvorfahren" es immer geschafft haben, den Hof auch in schlechteren Zeiten "über Wasser" zu halten und er immer wieder in der Familie weitervererbt wurde.
Bei uns ist der Hof mit nächstem Jahr 400 Jahre im Familienbesitz. Wir haben eine Familienchronik, wo bis 1609 jede Familie mit den Kindern angegeben sind. Ist schon recht interessant, welche Kinderzahlen dass es da früher mal gegeben hat.
"Abbeißen" kann man von der Erbhof-Tafel nicht, manche sind stolz, dass der Betrieb in dieser Zeit nie verkauft werden musste, für andere ist es vielleicht auch eine "Belastung", wenn man sich gezwungen "fühlt", dass die Kinder den Hof unter allen Umständen weiterführen sollen. (weil sich womöglich sonst Einer als "Versager" fühlt- wenn die Kinder nicht mehr weitermachen wollen und verkaufen)

Name: tria antwortet um 31-12-2008 08:43 auf diesen Beitrag nach oben

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Erbhof
Hallo Fredl, im Anschluss eine umfangreiche, detaillierte Antwort auf deine Frage aus dem Handbuch des Agrarrechtes von Hrsg. Roland Norer:

Ein Erbhof ist nach dem AnerbenG ein mit einer Hofstelle versehener landwirtschaftlicher Betrieb im Eigentum einer Person, von Ehegatten oder eines Elternteiles und eines Kindes mit einem Durchschnittsertrag, der nach den örtlichen Verhältnissen zur angemessenen Erhaltung von zwei Personen ausreicht, das 20-fache davon jedoch nicht übersteigt. Der Durchschnittsertrag errechnet sich aus dem Reinertrag zuzüglich der Lohnansprüche der Besitzerfamilie abzüglich der Schuldzinsen und Versorgungslasten. Reine Forstwirtschaftsbetriebe zählen nicht zu den Erbhöfen, wohl aber Wein-, Obst- und Gemüsebetriebe.
Wesentlich ist die enge Verbindung der Bodennutzung mit der Hervorbringung pflanzlicher Erzeugnisse. Bei Tierhaltung sollte das Futter überwiegend selbst erzeugt werden können und ein wesentlicher Teil des organischen Düngers selbst verwertbar sein. Reine Mastbetriebe (Hühnerfarmen etc.) fallen nicht unter die Kategorie Erbhof. Ausschlaggebend ist die objektive Eignung. Es stört also nicht, wenn der Erblasser kein Bauer war oder der Hof im Zeitpunkt seines Ablebens verpachtet war. Zum Erbhof zählen jedenfalls die Grundstücke, die Zwecken der Landwirtschaft dienen und eine wirtschaftliche Einheit bilden, die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie das Zubehör und die Einrichtung des Hofes, sowie Nutzungsrechte und Anteile an Agrargemeinschaften. Keine Hofbestandteile sind Flächen, die nicht mehr landwirtschaftlich verwendbar sind, zB Sportplätze. Die Flächenwidmung ist nicht entscheidend, die Hofstelle muss auch kein Wohnhaus aufweisen. Bargeld und Forderungen, insb Sparguthaben, gehören dann zum Hof, wenn sie für die laufende Wirtschaftsführung bestimmt und auch erforderlich sind. Am Erbhof betiriebene Unternehmen (wie zB Fremdenverkehrsbetriebe) gehören dann dazu, sofern sie nicht die Hauptsache bilden und vom Betrieb nicht oder nur mit unwirtschaftlichen Folgen getrennt werden könnten. Nur wenn sich die Parteien über die Qualifikation als Erbhof nicht einigen können, hat das Gericht darüber nach Anhörung der Parteien und Einholung einer Stellungnahme der LWK sowie allenfalls unter Beiziehung von Sachverständigen einen Beschluss zu fassen.

Es gibt noch zwei Sondergesetze die eine andere Definition des Erbhofes beinhalten und zwar das Kärntner Erbhöfegesetz und das Tiroler Höfegesetz. Nachdem du aber aus Oberösterreich stammst, ist die obige Definition für dich zutreffend.

Hoffe dir damit weitergeholfen zu haben, wünsche dir ein erfolgreiches neues Jahr und viel Spass bei der Erbhoffeier, lg tria

Name: Christoph38 antwortet um 31-12-2008 08:52 auf diesen Beitrag nach oben

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Die Erbhoffeier und die Verleihung der Erbhofurkunde steht aber in keiner Verbindung zum Anerbengesetz. Letzteres ist eine konkrete Regelung für Erbfälle, während Erbhofurkunden für langjährige Bewirtschaftung in einer Familie verliehen werden und vorwiegend nostalgischen Charakters sind.

Eine Bauernehrung die nicht viel kostet und materiell nichts bringt. Im Prinzip wie die Verleihung eines Ordens. Ein Schulterklopfen des Landes für treue Dienste.

Name: helmar antwortet um 31-12-2008 08:55 auf diesen Beitrag nach oben

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Also ich werd meinen Hof vererben.........was aber nicht heisst, dass der dann auch von den Erben bewirtschaftet wird.
Mfg, helmar

Name: tria antwortet um 31-12-2008 09:09 auf diesen Beitrag nach oben

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Hallo Christoph38, ist mir schon klar, dass die Erbhofurkunde nicht in Verbindung mit dem Anerbengesetz steht. Ich habe nur versucht, auf die Frage von fredl zu antworten, was ein Erbhof bedeutet. Ich hoffe unsere beiden Antworten haben zur Klarheit und zur konkreten Trennlinie zwischen AnerbenG und Verleihung der Erbhofurkunde beigetragen.
Übrigens, in unserer Gegend ist mir nichts bekannt, dass es solche Urkunden bzw. Feiern gibt. Auch unser Hof ist schon seit Generationen in Familienbesitz.
lg tria

Name: Christoph38 antwortet um 31-12-2008 09:20 auf diesen Beitrag nach oben

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Erbhof
Mein Grossvater hat sich auch bis zu seinem Tod nicht von seinem Besitz trennen können, wie es auch der helmar vorschwebt.

Ich bin der Meinung, dass es besser ist den Hof beizeiten (ca. 60 -65 Jahre alt) zu übergeben, als bis zum Erbfall zu warten. Soll die nachkommende Generation auch die Chance haben etwas gestalten zu können, als erst mit 50 das Eigentum zu übernehmen.

Ich hoffe, dass ich nicht mit zunehmenden Jahren umso mehr "klammern" anfange.

Name: Kathi antwortet um 31-12-2008 10:09 auf diesen Beitrag nach oben

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Hallo

Erbhof bedeuted, dass über 200 Jahren der Betrieb an die eigenen Kinder weitervererbt wurde und bewirtschaftet. Dazu muss man die Übergabsverträge in den alten Archiven durchforschen.
Die Erbhoffeier auf unserem Betrieb war leider vor meiner Zeit, aber ich forsche weiter und bin derzeit bei 1702.

Es ist ein schönes Hobby, leider auch sehr Zeitaufwändig, in den Archiven herumzustöbern.

lg
Kathi

Name: Nobody antwortet um 31-12-2008 11:09 auf diesen Beitrag nach oben

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Hallo realist
Mein Erbhof bezieht sich auf den von tria erwähnten und sehr gut erläuterten Erbhof nach dem Anerbengesetz. Wenn der Hof ein Erbhof nach dem Anerbengesetz ist dann ist dies so wie von mir beschrieben im Grundbuch erwähnt.

Das hat aber mit dem von Dir beschriebenen geschlossenen Hof wie er im Westen heisst (bei uns im Osten Eintrag in das goldene Ehrenbuch) nichts zu tun.
War ein Missverständniss.
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Meine Familie väterlicherseits hat den Hof auf dem wir leben erst 1890 gekauft. Der Hof wurde bereits 1320 zum erstenmal Urkundlich erwähnt.
Am Hof mütterlicherseits sind meine Vorfahren bereits seit 1635 sesshaft und waren immer Bauern

Ein Zweig meiner Familie väterlicherseits lässt sich bis zum 27.August 1160 in die Babenbergerzeit zurückverfolgen, die waren damals ein kleines Adelsgeschlecht und lebten auf einer Burg von der heute nur noch die Grundmauern im Wald übrig sind. Diesen Zweig der Familie kann ich lückenlos mit Geburts und Sterbedatum aller meiner geradlinigen männlichen u. weiblichen Ahnen bis ins Jahr 1683 zurückverfolgen der älteste auf diesem Stammbaum wurde in seinem Haus von den Türken erhaut. Er war mein 12 fach Urgrossvater.
Über diesen Teil meiner Familie und über die Geschichte meines Hofes habe ich bereits eine 80 seitige Chronik verfasst. Diese Chronik habe ich mit alten Bildern die ich überall in der Familie zusammengetragen habe (das älteste Foto 1880) sowie mit alten Landkartenabbildungen aus der Josefinischen Landesaufnahme1773, dem franziszeiischen Kataster 1821 , mit Abbildungen alter Grundbücher über den Hof und der Theresianischen Fasion 1751 in welcher ich meinen Hof auch fand illustriert.
Ich hab mich bei Verwandten telefonisch vorgestellt zu denen der Kontakt zu meiner Familie bereits vor mehr als 100 jahren aufhörte. Es war und ist ein sehr schönes Erlebnis entfernte Verwandte kennenzulernen und von diesen so freundlich und interessiert aufgenommen zu werden.
Ich stöbere auch sehr gerne in Archiven herum und hätte gerne viel mehr Zeit für dieses Hobby

alles Gute im neuen Jahr
MfG
Nobody

Name: Chrissi antwortet um 26-01-2011 22:40 auf diesen Beitrag nach oben
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Erbhof
Hallo,

ich möchte an diesem alten Thread anschließen weil es mich gerade betrifft.

Wann fällt ein Hof in das Anerbenrecht? Lage Niederösterreich.
Hat damit jemand praktische Erfahrung?
Interessant für mich ist rein die rechtliche Seite im Erbfall.
Gibt es Anmerkungen im Grundbuch die relevant sind?

Danke im Voraus.

MfG,
Franz

Name: Karli_ antwortet um 27-01-2011 06:58 auf diesen Beitrag nach oben
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Anerbenrecht hat nichts mit einem Erbhof zu tun, der 200 Jahre im Familienbesitz ist.

Im Anerbenrecht ist ein Erbhof dann Erbhof wenn sich daraus mind. der Verbrauch von 2 erwachsenen Personen erwirtschaften lässt. Dies ist ein sehr dehnbarer Begriff - landläufig würde ich sagen - der Betrieb muss lebensfähig sein.

lg
karli

Name: Moarpeda antwortet um 27-01-2011 09:15 auf diesen Beitrag nach oben

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was haltet ihr von einer stiftung?

Name: Moarpeda antwortet um 28-01-2011 19:54 auf diesen Beitrag nach oben

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Erbhof
wollte unseren @AFH nicht direkt fragen,
weil er ohnehin schon soviel seiner zeit nutzlos mit mir verplempert.

könnte mir vorstellen, dass es für einige interessant wäre,
da gibt es ja angeblich eine abgespeckte version?

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