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Milchtankwagerl

  Antworten: 10

Name: Inge 18-10-2008 15:47 nach oben

Tagebuch
Milchtankwagerl
Wer weiß da genau Bescheid ? Muß man ein Milchtankwagerl für das Auto anmelden oder
genügt eine 10 km Tafel.
Danke für Eure Antworten.
Inge
Name: fredl0699 antwortet um 18-10-2008 18:26 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Milchtankwagerl
Hallo
Wie wilst Du den das Tankwagerl anmelden, Du hast doch keinen Typenschein dazu. Wenn Du eine 10 km Tafel auf den Wagerl gibst, darfst Du auch nicht schneller Fragen. Befrag Dich doch einmal bei der Polizei, die werden Dir das genau erklären.
lg
fredl
Name: johndeere antwortet um 18-10-2008 19:36 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Milchtankwagerl
Hallo Inge !

Ohne ein typisierungsfähiges Fahrgestell kannst sicher nicht legal und praxisnah am Straßenverkehr teilnehmen.
Allgemein z. Bsp. zahlt im Falle eines Unfalles mit einem zugelassenen PKW Anhänger dessen Haftpflichtversicherung nur dann, wenn z.Bsp. sich der Hänger abhängt, teile der Ladung verloren gehen und Schaden anrichten usw.

Fährst Du z. Bsp. in einer Kurve mit dem Hänger jemanden übern Fuß oder streift der Hänger sonst irgendwo so ist die Versicherung des Zugfahrzeuges zuständig.
Eine Anhängerhaftpflichtversicherung ist auch deshalb so billig.

Eine 10 km/h Tafel mit dem Auto als Vorspann, lockt sicherlich die Aufmerksamen Blicke der Exekutive noch schneller auf dies Gespann.
Und im Falle eines Schadens, welcher während des Hängers angehängten Zustandes passiert hast sicherlich keinen Zugfahrzeugversicherungsschutz.
Denn die Versicherung wird sich schleichen.
Anders wenn mit dem gleichen Hänger im n i c h t angehängtem Zustand ein Schadensfall passiert, so zahlt wohl zumindest die Betriebshaftpflicht Deines Hofes.

Ich würde an Deiner Stelle einen PKW Anhänger mit Typenschein erstehen, diesen dementsprechend Umbauen, und dann Einzelgenehmigen lassen.

schöne Grüße Sepp
Name: Inge antwortet um 18-10-2008 19:51 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Milchtankwagerl
Hallo fredl 0699,

die Polizei ist ja grad das Problem ;-)

Unsere Strasse die in den Ort und auch zur Milchsammelstelle führt ,wurde plötzlich wegen einer Baustelle in eine Einbahn umgewandelt, leider hab ich das übersehen und bin praktisch gegen die Einbahn gefahren und wurde auch prompt von der Polizei gesehen und angehalten.
Ich war ganz erstaunt und hab gesagt, ja wie ? soll ich jetzt immer so einen Umweg machen, auch mit dem Milchwagerl, worauf der Polizist erwiderte...warum nicht ? und außerdem ?ist das Milchwagerl überhaupt angemeldet ? Ich sagte ,Nein, angemeldet nicht, aber eine 10 km Tafel habe ich drauf...er sagte das gilt nur wenn ich es am Traktor angehängt habe, aber lassen wir das jetzt momentan geht es eh um die Einbahn.
Hab übrigens eine Anzeige bekommen weil ich nicht einsichtig war.
Jetzt hab ich natürlich ein bisserl ein blödes Gefühl wenn ich mit dem MIlchwagerl unterwegs bin. Die anderen Nachbarn haben auch eine 10 km Tafel drauf.
Vielleicht weiß da jemand genau Bescheid ?

Name: antach antwortet um 18-10-2008 21:05 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Milchtankwagerl
Hallo
Du kannst bei deinem Milchwagerl schon eine 10 kmh Tafel draufgeben aber dann mußt Du mit dem Traktor fahren landwirtschafliches Fahrzeug und nicht mit dem Auto muß nicht Typisiert sein ist auch bei einem Anhänger so.
Name: Fadinger antwortet um 18-10-2008 23:18 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Milchtankwagerl
Hallo Inge!

Das Problem dürfte lediglich an einen übereifrigen Sheriff liegen, der in Kenntnis von KFG und StVO noch ein Defizit aufweist .... ;-)
Bleib bei der 10km/h-Tafel, damit bietest Du den "Freunden" wesentlich weniger Agriffspunkte (Pickerl, Beleuchtung, Befolgen der StVO, ....). Weil mit einer Wirtschaftsfuhre lt. StVO, § 30 brauchst Dich in gewissen Fällen nicht daran halten.
.... wenn die Erreichung des Zieles nur unter Zurücklegung eines unverhältnismäßig großen Umweges möglich ist ....
Daher würde ich sowieso raten, gegen die Anzeige zu berufen. Meistens schlampen die Polizisten sowieso bei der Anzeige, es muß die Tat, der Tathergang und die Tatzeit genau beschrieben worden sein, das war mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Fall, sonst wären sie da bereits draufgekommen, daß Du im Recht bist.
Übrigens, es ist unerheblich, ob die Wirtschaftsfuhre mit dem Auto oder Traktor durchgeführt wird, im Gesetz steht lediglich: ....gelten für die Beförderung eigener Erzeugnisse mit eigenen Fahrzeugen bis zur nächsten Eisenbahn- oder Schiffsstation oder bis zur nächsten Sammelstelle land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse .... Allerdings ist die Höchstgeschwindigkeit von 10km/h auch einzuhalten. Und in der Regel ist es nätürlich einfacher, sich mit einer land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschine auf eine Wirtschaftsfuhre zu berufen. Das dürfte jedoch mit dem Milchtank auch nicht schwer sein. Natürlich ist zu beachten, das man für ein nichtzugelassenes Fahrzeug selbst voll verantwortlich ist!

Gruß F
Name: Inge antwortet um 19-10-2008 11:26 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Milchtankwagerl
Habs ja gewußt ...

Dr. Fadinger weiß Rat...DANKE :-)

Übrigens ! Danke auch den anderen die sich meines Themas angenommen haben.
Schönen Sonntag,
lg, Inge
Name: Jaki antwortet um 19-10-2008 16:41 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Milchtankwagerl
Hallo Inge! Hast schon wieder mal in die Ferne gschaut und dabei die Einbahn übersehn.
Liebe Grüße jaki
Name: edi_1 antwortet um 19-10-2008 19:37 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Milchtankwagerl
@inge...
ein sehr guter Eintrag, Danke...
....also gegen den Verstoß, Fahren gegen die Einbahn, würde ich nicht berufen...
da waren sicher Verkehrszeichen und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...
leider... da würde ich zum zuständigen Amt BH gehen, und die Strafe zahlen, vielleicht nehmen sie die Anzeige, unter besonderen Umständen zurück, dann wär´s billiger...
wenn jetzt die Einbahn- Regelung aufrecht bleibt, müstest du den weiteren Umweg fahren, mit dem Milchwagerl, aber vielleicht gibt´s auch die Möglichkeit, Anzusuchen um eine Ausnahmeregelung für euren Hof, was die Milchanlieferung betrifft, da müßte auch die Molkerei drauf reagieren, meine ich... das ist ja nicht zumutbar, die sollen sich das anschaun !!! sollen selber mit einem vollen Wagerl fahren, dann geht´s sicher leichter ...
und das mit 10 Km Tafel müßte passen, ansonsten wär das ein Fall für den Volksanwalt, sind in Österreich sicher viele betroffen...
.....
weiterhin alles Gute
und liebe Grüße
ed
Name: zimme24 antwortet um 19-10-2008 19:41 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Milchtankwagerl
@fadinger
mit dem auto das 10km/h milchwagerl ziehen ist sicherlich dünnes eis da es versicherungstechnisch zu problemen kommen könnte bei gewerblicher bzw lw nutzung des privat angemeldeten kfz.

günter
Name: Inge antwortet um 20-10-2008 08:27 auf diesen Beitrag nach oben

Tagebuch
Milchtankwagerl
@ edi
die anzeige werde ich nicht berufen.
Ist eh meine erste in meiner fast 30ig jährigen Autofahrerkarriere.

Aber das mit dem Milchtankwagerl wär ein Fall für die landwirtschaftskammer.
werd vielleicht ein Mail an die Rechtsabteilung der landeslandwirtschaftskammer in sbg. senden.

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