Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen

Antworten: 12
Name: rossz 06-09-2008 08:05 nach oben

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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
Warum kann nicht jeder diese Straßen benützen ?
Ich glaube,wenn diese von Bund und Land gefördert werden,
hätte doch jeder das Recht sie auch zu benützen,da es sich
bei den Förderungen um Steuergeld Jederfrau und Jedermann
handelt.

Meinung
Rossz

Name: Kernarnold antwortet um 06-09-2008 08:15 auf diesen Beitrag nach oben
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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
Du darfst sie benützen!!!!!
Aber nur zu Fuß oder per Drahtesel.
MfG Arnold Kern


Name: grafeder antwortet um 06-09-2008 08:18 auf diesen Beitrag nach oben

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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
Das sind Einrichtungen zum Bewirtschaften des Waldes und die Öffentlichkeit hat da nichts verloren. Stell dir vor, du willst im Wald Bäume schlägern und du mußt die LKW-Straßen und Wege absichern wie z.B. bei einer Landes- oder Bundesstraße?!?! Wie soll man bei "Gegenverkehr" Holzrücken :-)
Benützen im Sinne von Begehen ist seit der Waldöffnung in den 1970er Jahren erlaubt. Ausgenommen ungesicherte Kulturen bis 3m Höhe.

Was würde das wohl für das Wild und seinen Lebensraum bedeuten, wenn diese Straßen und Wege von jedem auf jegliche Art benutzt werden könnten?

Die Errichtung von Einfamilienhäuser wird auch gefördert, deswegen kannst du auch nicht in jedem Garten aus- und eingehen und dir dabei vielleicht noch die Erdbeeren pflücken.

Die VOEST wurde jahrelang mit Steuergeldern aufgepapperlt, deswegen dürfen auch nicht alle zum Spaß am VOEST-Gelände herumirren sondern man muß sogar einen Schranken passieren!


He, Rossz - es ist Samstag, dreh dich auf die andere Seite und schlaf noch eine Runde! :-)


@ kernarnold

NUR zu Fuß und nicht per Drahtesel!

Auch mit Langlaufschi darfst du, zählt als Schiwandern.

Name: ALADIN antwortet um 06-09-2008 08:33 auf diesen Beitrag nach oben

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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
Genau Rossz!
Vielleicht ist dein Haus auch mit Wohnbauförderungsmitteln gebaut worden. Deswegen darf nicht jeder in dein Wohnzimmer spazieren. Was ist, wenn der Weg nicht mit Förderungen gebaut wurde?

Name: farmboy antwortet um 06-09-2008 08:40 auf diesen Beitrag nach oben
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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
hey leute, heut wird gegrillt beim ROSSZ!!! Bitte alle kommen gg

Name: browser antwortet um 06-09-2008 08:54 auf diesen Beitrag nach oben
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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
an rossz

darf ich auf deinen wiesen und äckern auch gehen bzw befahren sind ja auch gefördert !!!!!

Name: sturmi antwortet um 06-09-2008 09:34 auf diesen Beitrag nach oben

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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
Hallo Rossz!
Ja so dachte sich auch mein Herr Nachbar, der hat sein Haus neben meinem Wald! Warum soll ich zu meiner Gartenhütte auf meinem Rasen fahren wenn doch Sturmis Forstweg da ist?! Warum soll ich nicht meinen Sperrmüll, meinen Unrat auf Sturmis Waldstück entsorgen?! Warum soll ich nicht Sturmis Waldrandweg als Parkplatz benützen?! Irgendwann war dann der Bogen für meine Frau und mich überspannt! Verhandlung!
Ergebnis: Ich verlor mein Fahrtrecht am Waldrand und wir reden nicht mehr miteinander.
Verbotstafeln, Schranken und ein Zaun "sichern" seidher mein Eigentum.
Manche meinen eben sie sind alleine auf der Welt und der Zweck heiligt die Mittel bzw. Frechheit siegt o. s. ä.!!! Dabei betonte er immer, gute Nachbarschaft sei ihm sehr wichtig.
MfG Sturmi

Name: rossz antwortet um 06-09-2008 09:42 auf diesen Beitrag nach oben

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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
Wenn ich keine Förderung beantrage,ist es mein Recht niemanden fahren zu lassen.

Was ist für ein unterschied der Gefahr ob ich mit dem Auto,Motorrad oder Mountainbike
fahre,ich sehe ja ein das bei Schlägerungsarbeiten die Forststraße gesperrt
werden muß,ist aber egal mit was für einem Verkehrsmittel du dort fährst.

Meinung
Rossz

Name: Kathi antwortet um 06-09-2008 09:47 auf diesen Beitrag nach oben

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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
Hallo Rossz

eben - deswegen gar kein Fahrzeug - nur zu Fuss.

und wenn ich mir anschaue, was sich die Waldbesucher innerhalb kürzerster Zeit alles ausnehmen, ist das auch Richtig so.

Lg nach NÖ

Kathi

Name: walterst antwortet um 06-09-2008 09:47 auf diesen Beitrag nach oben
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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
@Rossz
Musst mal den UNterschied ausprobieren, wenn dir bei der Holzabfuhr ein Fußgänger oder ein Autobus entgegenkommt.

Auch wenn Du keine Förderung beantragst, ändert das nichts an den Rechten oder Pflichten im Wegerecht.

WAlter

Name: Nobody antwortet um 06-09-2008 11:20 auf diesen Beitrag nach oben

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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
Seit wir unseren Wald durch Schranken absichern haben wir keine Motocross und Quadfahrer mehr die alles durchpflügen und Verschnittholz - Energieholz am Wegesrand wird auch nicht mehr regelmäßig gestohlen.
An die Fahrverbotstafeln hielten sich die wenigsten...

Privatbesitz bleibt Privatbesitz auch wenn der Wegebau gefördert wird.

mfg
Nobody


Name: helmar antwortet um 06-09-2008 21:46 auf diesen Beitrag nach oben

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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen
Eine sehr zweischneidige Geschichte.........denn bei Waldwegen kann ja auch passieren dass, wenn jemand dann mal mit seinem Vehikel eine Wegböschung runterpoltert, der Waldwegeigentümer verantwortlich gemacht wird. Und bei den Bundesforsten gibt es Schranken, da gibt es keine Debatte drüber. Und in der Jagdsaison würd ich bei mir unbekannten Wäldern sicherheitshalber lieber draussen bleiben.......
Mfg, helmar

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