 Tagebuch
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Schranken und Fahrverbotstafeln auf Forststraßen Das sind Einrichtungen zum Bewirtschaften des Waldes und die Öffentlichkeit hat da nichts verloren. Stell dir vor, du willst im Wald Bäume schlägern und du mußt die LKW-Straßen und Wege absichern wie z.B. bei einer Landes- oder Bundesstraße?!?! Wie soll man bei "Gegenverkehr" Holzrücken :-) Benützen im Sinne von Begehen ist seit der Waldöffnung in den 1970er Jahren erlaubt. Ausgenommen ungesicherte Kulturen bis 3m Höhe. Was würde das wohl für das Wild und seinen Lebensraum bedeuten, wenn diese Straßen und Wege von jedem auf jegliche Art benutzt werden könnten? Die Errichtung von Einfamilienhäuser wird auch gefördert, deswegen kannst du auch nicht in jedem Garten aus- und eingehen und dir dabei vielleicht noch die Erdbeeren pflücken. Die VOEST wurde jahrelang mit Steuergeldern aufgepapperlt, deswegen dürfen auch nicht alle zum Spaß am VOEST-Gelände herumirren sondern man muß sogar einen Schranken passieren! He, Rossz - es ist Samstag, dreh dich auf die andere Seite und schlaf noch eine Runde! :-) @ kernarnold NUR zu Fuß und nicht per Drahtesel! Auch mit Langlaufschi darfst du, zählt als Schiwandern.
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