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Landwirt Forum
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Es sind 13031 Diskussionen online
SVA der Bauern
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Name: breiti 26-07-2008 12:41 |
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 Tagebuch
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SVA der Bauern habe die möglichkeit einen betrieb zuzupachten, würde den betrieb gerne offiziell pachten da ich die fläche dazu brauche. die besitzerin muß sich aber erst informieren wegen der beitragszahlung, ob diese freiwillig weiterbezahlt werden kann, oder ob dies nicht möglich ist, ansonsten wär mir damit wenig geholfen. hat da jemand eine ahnung ob es mit freiwilliger beitragszahlung klappt? würde mich über antworten freuen mfg. breiti |
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Name: baeuerin1 antwortet um 26-07-2008 12:57 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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SVA der Bauern Hallo, frag mal nach ob das ev. mit einer Nutzungsvereinbarung gehen könnte. Du nutzt die Flächen und der Besitzer zahlt SVB - glaub ich zumindest. |
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Name: helmar antwortet um 26-07-2008 14:20 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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SVA der Bauern Nutzungsvereinbarug ist möglich, die kannst da auch eventuelle MFA Verpflichtungen übernehmen oder aufnehmen. Mfg, helmar |
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Name: Christoph38 antwortet um 26-07-2008 14:30 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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SVA der Bauern Kann ich mir nicht vorstellen, dass das geht einen Betrieb pachten und der Verpächter zahlt weiterhin freiwillig die SV. Wer Flächen bewirtschaftet ist damit pflichtversichert, da gibts kein freiwillig. Höchstens kann der Verpächter sich freiwillig weiterversichern, dass ist dann aber zusätzlich zur SV des Pächters. Ich verstehe aber auch das Problem nicht ganz. Wenn der Pächter die SV zahlen muss, wird halt die Pacht vermindert, beim Verpächter fällt ja keine SV mehr an. Was ist da so schwierig oder zahlst Du sowieso nichts ? |
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Name: breiti antwortet um 26-07-2008 14:49 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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SVA der Bauern da gibt es nur das problem wegen der weiterzahlung der sozialversicherung, aber nicht meinerseits sondern die verpächterin hat noch 8 jahre bis zur pensionierung und will weiter einbezahlen, nur wissen wir beide nicht ob es eine freiwille beitragszahlung gibt, damit sie nicht ihren pensionsanspruch verliert |
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Name: Christoph38 antwortet um 26-07-2008 14:57 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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SVA der Bauern Eine Weiterversicherung in der Pensionsversicherung gibt es und muss beantragt werden. |
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Name: muk antwortet um 26-07-2008 21:47 auf diesen Beitrag |
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Tagebuch
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SVA der Bauern ja, du kannst offiziell pachten mit pachtvertrag . dürfen halt beide keine meldung an die svb machen. und im pachtvertrag schreibst rein : svb beiträge zahlt der verpächter. - den der svb ists egal ob sie das geld vom pächter oder verpächter bekommt. |
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Name: helmar antwortet um 27-07-2008 08:35 auf diesen Beitrag |
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 Tagebuch
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SVA der Bauern Ich habe selber mit einem Nachbarn eine Nutzungsvereinbarung über 1 Parzelle, zu welcher ich eine nur sehr selten zu brauchende Zufahrt dorthin habe und er daneben angrenzt. Auch ist es so weit weg dass ich mein Vieh dort nicht hintreiben kann. Weil ich selber auch nicht vom EW in der Sozialversicherung runter kommen wollte, haben wir das so geregelt...... Mfg, helmar |
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