Tagebuch
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Fischlers Gut so -Siegel Ein paar Punkte aus Fischlers Anforderungskatalog für "Gut so" 1. Der Betrieb ist Mitglied des Österreichischen Tiergesundheitsdienstes in dem jeweiligen Bundesland. 2. Der Betrieb erfüllt die Anforderungen und führt regelmäßig eine Selbstevaluierung unter Verwendung des "Handbuches Tierschutz-Selbstevaluierung" durch. 1. Im Laufstall ist der Boden für alle Tiere zu mindestens 50 % der Gesamtfläche ohne Spalten oder Gitterkonstruktionen ausgeführt. 1. Im Laufstall steht jedem erwachsenen weiblichen Rind eine Fläche von 6,0 m² zur Verfügung 2. Im Zuge von Stallumbauten werden Anbindeställe für Bestände von über 12 Milchkühen auf Laufstallsysteme umgestellt. 3. Die Tiere erhalten an mindestens 180 Tagen pro Jahr freien Auslauf, darunter auch im Winter 4. Die freie Bewegungsfläche im Auslauf beträgt pro Milchkuh mindestens 4,5 m². 1. Die Fensterfläche des Stalls beträgt mindestens 5 % der Bodenfläche, wodurch im Aufenthaltsbereich der Tiere an mindestens 8 Stunden pro Tag eine Lichtstärke von mindestens 40 Lux erreicht wird. 2. Die Tiere weisen einen hohen Tiergesundheitsstatus auf. 3. Der Betrieb nimmt an dem Projekt "Gesundheitsmonitoring Rind" der Zentralen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter teil und erfasst sämtliche Erstdiagnosen. 1. Die Tiere werden auf Lebensleistung gezüchtet. Der Stalldurchschnitt an Abkalbungen pro Kuh beträgt mindestens 4. 2. Es werden außer der künstlichen Besamung keine Fortpflanzungstechniken eingesetzt. 1. Die Tiere erhalten während der gesamten Grünfutterperiode Grünfutter, welches zum großen Teil unvergoren ist. Für die Trinkmilchproduktion wird auf Silagefütterung gänzlich verzichtet. 1. Zugekaufte Futtermittel (v.a. Heu) werden entsprechend der Verfügbarkeit in folgender Reihenfolge priorisiert: Lokaler Bereich vor Region, Region vor Großraum. 1. Es wird die Art und Menge der anfallenden Abfälle sowie deren Entsorgung dokumentiert. Anmerkung: In dem Entsorgungsplan wird z.B. auf die Entsorgung der anfallenden Kunststofffolien Bezug genommen. 2. Die im Betriebsgelände befindlichen Biotope und anderen ökologisch sensiblen Zonen werden erhalten und gepflegt. 5. Die traditionellen bzw. landschaftstypischen Feld- und Wiesenränder (Hecken, Steinmauern etc.) werden gepflegt. 1. Bei Neu- und Umbauten sowie bei der Anschaffung neuer Maschinen und Geräte wird die Energieeffizienz in hohem Maße berücksichtigt (durch Abwärmenutzung, Solar, Biogas etc.). 2. Bei Neu- und Umbauten werden die verwendeten Materialien entsprechend ökologischen Kriterien ausgewählt. Anmerkung: Die verwendeten Fenster, Türen und Rollläden sind PVC-frei. Die verwendeten Wärmedämmstoffe für Gebäude und Haustechnik (inkl. Montageschaum) sind HFKW-frei. Die verwendeten Wärmedämmplatten sind polyurethanfrei. Die verwendeten Metall- und Holzanstriche enthalten maximal 5 % Lösemittel und sind aromatenfrei. Die verwendeten Fassadenanstriche sind lösemittel- und biozidfrei. Die verwendeten Bitumenvoranstriche sind lösemittelfrei. 1. Zugekaufte Baustoffe (v.a. Holz) werden entsprechend der Verfügbarkeit in folgender Reihenfolge priorisiert: Lokaler Bereich vor Region, Region vor Großraum, Großraum vor Europa. 1. Für betriebsfremde MitarbeiterInnen bestehen geregelte Arbeitsverhältnisse sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Nichtdiskriminierung. 1. Der Betrieb ist bereit, seine Produktionsmittel und -verfahren gegenüber der Bevölkerung bzw. Konsumenten offen zu legen (Auskunft gegenüber Interessenten, Tage der offenen Tür, Informationstafeln etc.). Nur ein paar Auszüge aus den RILI Milch. Gentechnilkfreiheit von Futter, Dünger usw ist sowieso gefordert
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