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Es sind 13843 Diskussionen online

Mistausbringung

  Antworten: 19

Name: tooni 11-02-2008 20:38 nach oben
Tagebuch
Mistausbringung
Traut Ihr euch schon mistausbringen?
Das wettter wär ja optimal für Steilere Grünlandflächen da es im Frühjahr meist zu naß ist

Name: zimme24 antwortet um 11-02-2008 20:50 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Mistausbringung
momentan wärs mir zu teuer, falls man angezeigt wird. aber nach d 15. feb könnte ich es mir schon vorstellen. obwohl einen nachbarn habe ich schon vor ca 3 wochen streuen gesehen im grünland.

günter
Name: mulifahrer antwortet um 11-02-2008 21:04 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Mistausbringung
mir wärs derzeit noch zu rutschig am Hang, abgesehen vom 15.ten - ist nicht ganz ungefährlich wenns noch leicht gefroren ist
Name: zachei1 antwortet um 11-02-2008 21:23 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
Griaß enk!!!
I schau das i nechste Woch mein Mist doni bring!! Bei mia is zwoa a steil oba i bi a Sunnseitnbaua und vo dem hea is ba mia glei amoi trockn drum wos do is, is do!!!


Mfg.

Zachei
Name: Puehri antwortet um 12-02-2008 13:54 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
Hab gestern 2 Fuhren ausgefahren - war schon so voll da Misthaufen.....
Name: farmboy antwortet um 12-02-2008 16:41 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
da das wetter weiterhin so bleibt, hab ich für montag den miststreuer bestellt. eigenanschaffung wär ein luxus. optimaler zeitpunkt jetzt, da durch die fröste der mist gut ausgefroren wird, und sich dann auf den wiesen hervorragend verteilen lässt.
Name: Asterix250 antwortet um 12-02-2008 21:35 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
Mich würde es auch schon reizen denn das wetter wer ja ideal, ihn der früh noch gefroren da macht man keine spuren ihn den acker.
Aber zahlt sich nicht aus .... dann kommt einer schaun und schon wars ein sehr teurer mist.
Wart noch bis ende des monats damit ich ihn dann gleich am 2 märz einarbeiten kann oder kommt noch ein schnee .... dann lassen wir es halt schnein *gg*

mfg
Asterix
Name: jge antwortet um 12-02-2008 22:03 auf diesen Beitrag nach oben
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Mistausbringung
hast du einen dativschaden oder nur ein stummes h?
Name: Puehri antwortet um 13-02-2008 07:49 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
@Asterix (oder wer auch immer)

Ich hätte geglaubt, dass man am 1. Februar schon ausbringen darf??? Oder nur auf bestimmte Flächen? Wir bringen ihn immer auf das alte Feldfutter, das wir im Frühjahr umbrechen,.... - ist das genehmigt zu dieser Zeit?

mfg
Name: Asterix250 antwortet um 13-02-2008 08:27 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
Morgen Puehri!

Am 15 Feb glaub ich darf man erst fahren, mit 1 Feb ist nur eine ausnahme für Winterrabs und Wintergerste.
Und das alles auch nur dann wenn es das Wetter erlaubt. Also kein schnee, nicht gefroren und nicht wassergesätigt aber wer kann da schon reinfahren *g*

Ich darf erst am 2 März fahren weil ich die D Begrünung hab ... also umgrubbern... streun könnt ich früher.

mfg
Asterix
Name: Puehri antwortet um 13-02-2008 08:42 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
Ich habe da einen Link gefunden, wo nichts steht, dass man erst ab 15.Februar den Mist ausbringen darf:
Schaut ihn euch an und sagt mir was ich da falsch verstehe,...
http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1109583_l2/index.html

mfg
Name: leitnfexer antwortet um 13-02-2008 08:49 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
du hast zwar richtig gelesen, aber halt auf den falschen seiten. oder willst du deien mist nach baden-würtenberg bringen? du schreibst du bist aus oö, dann lies halt such die gesetze und bestimmung für (ober)österreich!!!
auch wenn wir in der eu sind gibts immer noch unterschiede. (nitratrichline heißt das in ö)
mfg
Name: leitnfexer antwortet um 13-02-2008 09:02 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
hier ein link für die österreichische gesetzeslage(steht aber auch in den cc unterlagen)
http://www.gumpenstein.at/publikationen/umweltprogramme_2006/poetsch.pdf
mfg
Name: Puehri antwortet um 13-02-2008 09:21 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
Finde ich diese cc-unterlagen auch im Internet?
Name: Puehri antwortet um 13-02-2008 09:44 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
Ich weiß nicht,.......... ich glaube ich bin zu blöd für das Internet und seine Informationen!!

Von euch erfahre ich hier, dass ich erst ab 15. Februar Mistausbringen darf.
Also man darf ab 1. Februar auf Gerste u Raps Gülle ausbringen und erst ab 15. Feb auf andere Sorten und auch den Mist darf man erst ab 15. Februar ausbringen.


Warum sagen dann bekannt von mir dass man ab 1. Februar auf FELDFUTTER schon den mist ausbringen darf?? Bitte helft mir, ich drehe sonst durch!

mfg
Name: leitnfexer antwortet um 13-02-2008 09:45 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
die sollten zwar, wie eigentlich alle kontrollunterlagen, immer griffbereit sein, aber gibts natürlich auch im www:
http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.36330&Merkblatt_Cross_Compliance_2007.pdf
viel spaß beim durchlesen, sollte eigenlich jeder lw kennen?
Name: lacusfelix antwortet um 13-02-2008 09:51 auf diesen Beitrag nach oben
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Mistausbringung
Hallo, also durchdrehen brauchst deswegen nicht, aber den Mist darst auf Feldfutter trotzdem erst am 15 ausbringen.....
Mußt halt schnell Schwader und Ladewgen auspacken und den Mist wieder heimfahren.;-)

Name: Puehri antwortet um 13-02-2008 09:53 auf diesen Beitrag nach oben

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Mistausbringung
Ja weist dort wo ich den Betrieb übernehme, ist der Bauern nicht immer geduldig mit mir,..... un der hat gesagt ab 1. Februar, wahrscheinlich nur, um zu sagen dass er eh nichts falsch gemacht hat!!!
Name: Hofjurist antwortet um 13-02-2008 11:13 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Mistausbringung
Das Verbot gemäß WRG und CC gilt bis 15. Februar, das heißt am 15. Februar ist das Ausbringen absolut verboten!!! Ausnahme mit 1. Februar wie Asterix beschrieben stimmt - nur für Wintergerste und Winterraps!!! Glaubt mir und haltet diesen Termin unbedingt ein. Ab Samstag ist das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern erlaubt, sofern der Boden nicht wassergesättigt, durchfrohren und/oder schneebedeckt ist. Wenn Ihr noch immer unsicher seid, dass fragt bei eurer zuständigen BK nach.
Name: hp1 antwortet um 13-02-2008 12:26 auf diesen Beitrag nach oben
Tagebuch
Mistausbringung
@ Pühri

auf Wintergerste u. Winterraps dürfen N-hältige Düngemittel ab 01.Februar ausgebracht werden(auch Mist u.Gülle); Ausnahme: auf schneebedeckten, wassergesättigten Böden
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