Ferkelkastration: Lassen sich Eisen und Schmerzmittel kombinieren?

Kategorien zum Thema: Tiergesundheit Schweine Schweinezucht
Die Verwendung von Schmerzmitteln ist eine mögliche Alternative zur derzeitigen Form der chirurgischen Ferkelkastration. Vor dem Hintergrund des damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsaufwands stellt sich die Frage, ob Schmerzmittel mit Eisenpräparaten kombiniert werden dürfen.
Die Verabreichung von Meloxicam hat sich den Untersuchungen zu Folge als eine geeignete Möglichkeit erwiesen, den kastrationsbedingten Schmerz nach der Operation zu reduzieren.
Die Verabreichung von Meloxicam hat sich den Untersuchungen zu Folge als eine geeignete Möglichkeit erwiesen, den kastrationsbedingten Schmerz nach der Operation zu reduzieren.
In vielen Ländern ist die Kastration männlicher Saugferkel eine Routinemaßnahme. Bis zum siebten Lebenstag ist dieser chirurgische Eingriff in Österreich derzeit ohne Narkose erlaubt, danach muss er unter Schmerzausschaltung durch einen Tierarzt erfolgen. In Deutschland wird die chirurgische Kastration beim Ferkel seit April 2009 entsprechend dem Beschluss der „Düsseldorfer Erklärung“ nach Gabe eines Schmerzmittels empfohlen. NSAIDs (nichtsteroidale Antiphlogistika, im Folgenden vereinfacht als Schmerzmittel bezeichnet) wurden bereits in verschiedenen Studien vor der chirurgischen Kastration eingesetzt und untersucht. In diversen Versuchen wurde unter anderem der Wirkstoff Meloxicam vor dem Eingriff verwendet.

Fazit
In dieser Studie gab es keine Hinweise auf Unterschiede zwischen der Resorption von Eisen gemischt mit Meloxicam und der Resorption von Meloxicam allein. Auch nach Kombination beider Wirkstoffe wurde ein Eisenspiegel im Serum über dem Referenzwert erreicht. Die gemischte intramuskuläre Verabreichung von Meloxicam und Eisendextran stellt durch die einmalige Injektion pro Tier und die dabei gleichzeitig zu erreichende Schmerzbehandlung und Versorgung der Ferkel mit Eisen eine Verbesserung des Tierschutzes bei der Kastration dar. Allerdings muss beachtet werden, dass, dem Arzneimittelgesetz nach, weder der Landwirt, noch der Tierarzt beide Präparate mischen darf. Somit bleibt abzuwarten, ob die Industrie ein Kombinationspräparat auf den Markt bringt.

Autorin: Dr. Andrea BARZ, Klinik für Schwein der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Die Untersuchung wurde durchgeführt von der Klinik für Schweine der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Andrea Barz, Mathias Ritzmann, Iris Breitinger, Rebecca Langhoff) in Zusammenarbeit mit der Klinik für Schweine der Ludwig-Maximilians-Universität München (Susanne Zöls, Andreas Palzer, Karl Heinritzi)

veröffentlicht: 21.04.2010 17:22

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