Entkoppelung Milchprämie – Diskussion zur Kompression
Die Milchprämie wird mit 1. April 2007 in die Einheitliche Betriebsprämie eingerechnet. Derzeit werden Vorteile bzw. Nachteile einer möglichen Kompression diskutiert.
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Diese Anpassungen können in Vorbereitung auf die Entkoppelung getroffen werden (bis 30. April 2007):
- Betriebe mit zuwenig beihilfefähiger Fläche: Zupachtung von Flächen ohne ZA mit dem Ziel die ZA in vollem Umfang nutzen zu können.
- Anpassung bestehender Pachtverträge im Jahr 2006, zB Vereinbarung von Rückgabemodalitäten von ZA inklusive Milchprämie und deren Wert nach Beendigung des neuen Pachtvertrages oder Neuregelung des Pachtvertrages bis 2013. Diese Anpassungen können auch im Hinblick auf die neue ÖPUL-Periode erfolgen.
- Übertragung von ZA an den Flächeneigentümer bzw. Folgebewirtschafter bei Pachtende.
- Verkauf von ZA ohne Fläche, wobei 50 % in die nationale Reserve verfallen (ab 2008 30 %).
- Rotation von Flächenbezogenen ZA: Mind. 1x in drei Jahren nutzen, um sie vor dem Verfall zu schützen.
- Endgültige, freiwillige Abtretung der ZA an die nationale Reserve.
Autor: DI Johannes FANKHAUSER, Landwirtschaftskammer Österreich, Wien
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