EU erhöht Exportsubventionen für Milchprodukte
In Reaktion auf die schwere Krise am Milchmarkt hat die EU-Kommission vergangene Woche die Exporterstattungen für Molkereiprodukte angehoben. Nur die Käsesubvention bleibt unverändert bei 22 Euro pro 100 Kilogramm.
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Exporte in Entwicklungsländer weiter nicht eingeschränkt
Lieferungen in Entwicklungsländer sind entgegen früheren anders lautenden Bekundungen aus den Mitgliedstaaten nicht eingeschränkt. Die Entscheidung zur Erhöhung der Exporterstattungen soll in einer Phase für Marktentlastung sorgen, in der die Eröffnung der Intervention für 30 000 t Butter und 109 000 t Magermilchpulver zum 1. März unmittelbar bevorsteht. Befürchtet wird, dass sich die staatlichen Lager angesichts der Angebotsüberhänge schnell füllen.
Die Kommission hat daher eine so genannte 5-Tage-Regel erlassen, mit der sie einem möglichen Überangebot beikommen will. Sollte die angediente Menge die beschränkten Kapazitäten übertreffen, kann die Kommission die Angebote auch zurückweisen oder prozentual kürzen. Bei solch prozentualer Kürzung kann der Anbieter im Umkehrschluss ganz auf die Übernahme in die Intervention verzichten, wenn er beispielsweise der Meinung ist, der Verkauf einer relativen kleinen Menge lohne nicht. (AgE)
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