Biowein: Herstellung erstmals von EU geregelt
Bisher konnten Biowinzer auf ihren Flaschenetiketten lediglich "Wein aus ökologisch hergestellten Trauben " angeben. Ab der kommenden Ernte dürfen sie ihre Ware als "Biowein " kennzeichnen. Die EU-Kommission verspricht sich von der Neuregelung vor allem Vorteile für die Vermarktung in Drittländern.
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Mit den neuen Bestimmungen, die ab der Ernte 2012 gelten werden, dürfen Bio-Winzer den Begriff "ökologischer Wein " beziehungsweise "Biowein " verwenden. Die Etiketten müssen außerdem mit dem EU-Bio-Logo und der Codenummer der Zertifizierungsstelle versehen sein. Auch die sonstigen Kennzeichnungsvorschriften für Wein sind einzuhalten. Zwar gibt es bereits Vorschriften für "Wein aus ökologischen/biologischen Trauben ", diese beziehen sich allerdings nicht auf die önologischen Verfahren - von der Traube bis zum fertigen Wein.
Der Weinsektor ist der einzig verbleibende Bereich, der nicht vollständig von den EU-Vorschriften über die Normen des ökologischen Landbaus gemäß Verordnung Nr. 834/2007 erfasst wird.
Önologische Verfahren geregelt
Mit den neuen Bestimmungen wird eine Untergruppe von önologischen Verfahren (Weinbereitungsverfahren) und Stoffen für ökologischen Wein festgelegt, die in der EU-Verordnung Nr. 606/2009 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein bestimmt wurden. So werden beispielsweise weder Sorbinsäure noch die Schwefelung erlaubt sein. Der Sulfitgehalt in Biowein muss mindestens 30 bis 50 mg/Liter unter dem von herkömmlichem Wein liegen.
Konkret beträgt im Biobereich der zulässige Höchstgehalt an Sulfit bei Rotwein 100 mg/Liter (150 mg bei herkömmlichem Wein) und bei Weiß- oder Roséwein 150 mg/l (200 mg bei konventionellem Wein), wobei eine Abweichung von 30 mg/l zulässig ist, wenn der Restzuckergehalt über 2 g/l liegt. Neben diesen spezifischen Vorgaben gelten für Biowein auch die allgemeinen Vorschriften für die Weinbereitung gemäß der entsprechenden EU-Marktordnung.
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