Gebrauchtmaschinen: 18804, Termine: 68, Kleinanzeigen: 1948 / 1, 25723 reg. User, online: 36
 
Home Gebrauchte Gebrauchtmaschinen Kleinanzeigen Landtechnik Schwein Live dabei Links Termine Forum Versteigerung Spiel
Aktuelle Ausgabe

 weitere Web-Portale
Singlebörse
- Flirttipps
Bücherquelle
Stocker Verlag
Bienenaktuell
Kochenundkueche
Hochzeit

© by Werbeagentur Indesign
with ez.no

 
OPTIEREN - Wann macht es Sinn?
Der fünfjährige Ausstieg aus der Umsatzsteuerpauschalierung wird auch als Option bezeichnet. Die Frage einer Option stellt sich immer bei erhöhten Aufwendungen, beispielsweise bei Investitionen. Aber Vorsicht: Nicht immer macht das Optieren Sinn!
Der Einstieg in die Option kann auch nachteilig sein, vor allem dann, wenn in der Investitionsplanung die späteren Mehreinnahmen aus der Investition nicht genügend berücksichtigt wurden.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpauschalierung, wenn ihr Einheitswert nicht mehr als € 150.000.- beträgt, bzw. der jährliche Umsatz € 400.000.- nicht übersteigt. Dies bedeutet, dass sie für ihre Lieferungen und Leistungen grundsätzlich die Umsatzsteuer (USt. - oft auch als Mehrwertsteuer bezeichnet) verrechnen dürfen, diese aber nicht an das Finanzamt abführen müssen.

Regelbesteuerung bei Investitionen
Ein (zeitlich begrenzter) Einstieg in die Regelbesteuerung wird in erster Linie bei geplanten größeren Maschinen- oder Gebäudeinvestitionen sinnvoll sein, wo mit hohen aufwandswirksamen Umsätzen gerechnet werden kann. Während landwirtschaftliche Erlöse bei pauschalierten Betrieben zumeist 12 % Umsatzsteuer (bei Verkauf an Unternehmer) beinhalten, sind Kosten aus dem Stallbau hingegen mit 20 % Umsatzsteuer belastet. Gleiches gilt für betriebliche Aufwendungen wie z.B. Maschineninvestitionen und Reparaturen oder Pflanzenschutz- und Düngemittel, welche in Handel und Gewerbe ebenso mit 20 % Umsatzsteuer verrechnet werden.

Vorsteuerüberhang oder Umsatzsteuerzahllast
Wenn die Summe der in Einkaufsrechnungen enthaltenen Umsatzsteuern (=Vorsteuer) höher ist, als die Summe der in Verkaufsrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuer, besteht ein so genannter Vorsteuerüberhang. Dieser kann jedoch nur im Rahmen der Regelbesteuerung in Anspruch genommen und vom Finanzamt zurückgefordert werden. Umgekehrt allerdings, wenn die Umsatzsteuer einen höheren Betrag als die Vorsteuer ergibt, entsteht eine Zahllast, welche an das Finanzamt abzuführen ist.
Jeder umsatzsteuerpauschalierte Landwirt kann aus eigenem Entschluss freiwillig auf die Umsatzsteuerpauschalierung verzichten, indem er bis spätestens 31. Dezember jedes laufenden Jahres eine diesbezügliche schriftliche Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgibt. Damit verpflichtet er sich, die allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes rückwirkend für das laufende Kalenderjahr und die nächsten 4 Jahre zu befolgen. Eine Rückkehr in die Umsatzsteuerpauschalierung kann erst durch schriftlichen Widerruf nach Ablauf von 5 Jahren Regelbesteuerung erfolgen (Termin 31. Jänner). Anzumerken ist, dass die Option keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung zur Einkommenssteuer hat.
Die Bindung für mindestens 5 Jahre Regelbesteuerung bedeutet für die Praxis, dass sich der Betriebsführer zum Zeitpunkt eines allfälligen Wechsels des Besteuerungsmodells schon für zumindest 5 Wirtschaftsjahre über die Umsatzsteuer- und Vorsteuersituation des Betriebs im Klaren sein

Finanzplanung
Die Entscheidung, ob ein Verzicht auf die Umsatzsteuerpauschalierung erfolgen soll, bzw. ob ein Einstieg in die Regelbesteuerung Vorteile bringt, kann nur im Einzelfall getroffen werden und bedarf einer genauen Finanzplanung.
Das vereinfachte Beispiel in Tabelle 2 stellt eine mögliche Kalkulation über einen 5-jährigen Betrachtungszeitraum bei Regelbesteuerung dar. Der landwirtschaftliche Betrieb investiert in die Schweinemast und erhöht die Kapazität von derzeit 225 auf 725 Mastplätze. Die Summe aller prognostizierten Umsätze der nächsten fünf Jahre zeigt, dass sich in diesem Beispiel der Umstieg in die Regelbesteuerung rechnen würde.

Autor: DI Michael MEISSINGER, LK Niederösterreich, St. Pölten


Ihr Landwirt-Probeheft jetzt kostenlos anfordern

Autor: Rudolf Hoenle Veröffentlichungsdatum: 21.03.2008 11:44
druckendrucken      sendenArtikel weiterempfehlen      zurueckzurück      PDFPDF
 
 
Passwort vergessen
Neu registrieren
Agrarwetter 13.10.2008
Wetter in Österreich
 
Max: 19 °C
Min: 9°C

[ Impressum ] [ Datenschutzerklärung ] [ Geschäftsbedingungen ] [ Sitemap ] [ Index ] [ Diashow Sitemap ] [ Traktor ] [ Gebrauchtmaschinenmarkt ]
Gebrauchtmaschinen [ Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge ]
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews

Der fortschrittliche Landwirt, Hofgasse 5, A-8011 Graz, Tel: 0 316/82 16 36, Fax: 0 316/83 56 12

Alle Angaben ohne Gewähr - Druck und Satzfehler vorbehalten

redaktion@landwirt.com