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| Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich fordert eine kräftige Nachzahlung. |
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Mitte August haben die Getreidebauern für Weizen auf Basis der damaligen Preissituation und Markteinschätzung je nach Qualität zwischen 150 und 170 Euro pro Tonne Weizen erhalten. Mittlerweile sind die Getreidepreise an den Börsen stetig gestiegen, die Landwirtschaftskammer NÖ fordert eine erste Nachzahlung für die Bauern bereits im Herbst. Johann Rohringer, Obmann des Ausschusses für Pflanzenbau, Garten- und Gemüsebau der LK NÖ: „Die Anzahlungspreise für Getreide, die Anfang August festgelegt wurden, wurden von den Marktpreisen rasant überholt. Eine erste Nachzahlung steht den Bauern daher zu“.
Nachzahlungen für Weizen und Roggen fällig
Die Notierungen für Premium,- Qualitäts-, Mahl- und Futterweizen sind von Mitte Juli bis Mitte September an der Produktenbörse in Wien um rund 70 Euro pro Tonne gestiegen. So notierte Qualitätsweizen beispielsweise am 25. Juli 2007 mit rund 194 Euro pro Tonne, am 21 August 2007 mit 224 Euro pro Tonne und aktuell bereits mit 268 Euro pro Tonne. Hermann Schultes, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ: „Diese Preisentwicklung rechtfertigt jedenfalls bereits jetzt eine erste Nachzahlung für Getreide. Zu den bisher erhaltenen Anzahlungen von rund 165 Euro netto pro Tonne erwarten sich die Bauern zu recht bald eine kräftige Nachzahlung“. Bei Roggen sei die Situation ähnlich.
Endauszahlung für Ethanolweizen auf hohem Niveau
Für Ethanolweizen wird Anfang Oktober auf Basis der Preisvereinbarung der endgültige Vertragspreis für die Auszahlung eruiert. Dabei werden die vier September-Notierungen der Produktbörse in Wien gemittelt und eine Aufkäuferspanne von 18 Euro pro Tonne abgezogen. Aus heutiger Sicht würde dies einen Preis für Ethanolweizen für die Bauern von cirka 230 Euro netto pro Tonne ergeben. Schultes: „Die Preisfixierung für Ethanolweizen in der vereinbarten Form garantiert für uns Bauern einen fairen marktkonformen Preis und eine rasche Auszahlung nach der Ernte. Dieses Modell könnte Vorbildwirkung auch für andere Getreidevertragsmodelle haben“.