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Der Bauernsprecher hilft!
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Sind Stiefkinder Stiefkinder?
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Wie kann ich mich als Übergeber absichern, dass die drei Stiefkinder meiner Tochter, im Falle einer Heirat meiner Tochter mit ihrem Lebensgefährten nicht erbberechtigt sind?
Ein Problem, das gemeinsam diskutiert werden sollte. Sowohl Kinder des Lebensgefährten als auch Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) haben KEIN gesetzliches Erbrecht nach der Lebensgefährtin des Vaters oder der Stiefmutter. Wohl aber hätten dieses Erbrecht gemeinsame Kinder.
Sind Stiefkinder immer die Benachteiligten? Würden Sie eine solche Übergabsbedingung tolerieren?
Zur Diskussion
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Autor: Hans Meister
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Veröffentlichungsdatum: 24.11.2005 16:10
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