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Aktuelle Ausgabe
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Der Bauernsprecher hilft!
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Vertragsproduktion und Kommissionsverkauf
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Die Vertragsproduktion zwischen Produzenten und Händler verpflichtet einerseits den Bauern für eine bestimmte Menge bzw. Fläche- unter Berücksichtigung des Wetters- einer landwirtschaftlichen Frucht anzubauen und diese auch dem Vertragspartner zu dem im Vorhinein vereinbarten Preis anzubieten.
Der Kommissionsverkauf verpflichtet den Bauern eine bestimmte Menge einer landwirtschaftlichen Frucht an den Händler zu liefern. Hingegen ist der Händler nicht verpflichtet die gesamte Menge endgültig zu übernehmen und zu bezahlen.
Welche Erfahrungen haben Sie mit der landwirtschaftlichen Vertragsproduktion und mit dem Kommissionsverkauf gemacht?
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Autor: Hans Meister
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Veröffentlichungsdatum: 09.09.2005 12:39
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