Gebrauchtmaschinen: 17767, Termine: 89, Kleinanzeigen: 1535 / 28, 24363 reg. User, online: 181
 
Home Gebrauchte Gebrauchtmaschinen Kleinanzeigen Landtechnik Schwein Live dabei Links Termine Forum Versteigerung Spiel
Aktuelle Ausgabe

 weitere Web-Portale
Singlebörse
Bücherquelle
Stocker Verlag
Bienenaktuell
Kochenundkueche
Hochzeit

© by Werbeagentur Indesign
with ez.no

 
Der Bauernsprecher hilft!

Hofübergabe?
Was ist besser?
Übergeben - Schenken - Kaufen - Adoptieren
Welche Erfahrungen haben Sie bei der Hofübergabe gemacht? Wo gab es Probleme?


Autor: Hans Meister Veröffentlichungsdatum: 12.03.2005 09:38
druckendrucken      sendenArtikel weiterempfehlen      zurueckzurück      PDFPDF
[ 13.11.2005 16:40 ]
raps
Kenne 3 ähnlich gelagerte Fälle.
Ein Übernehmer etwa 40 ist nach mehrjährigen Problemen samt Familie ausgezogen und hat sich ein Einfamilienhaus gekauft.Ein Jahr hat er noch weitergewirtschaftet, 5Jahresverpflichtung ist im Oktober abgelaufen, hat seinen Vater mitsamt den Kühen sitzen lassen, dann hat der Vater (70) nachgegeben. Leider auch zu spät. Jetzt sieht es so aus, als ob der Sohn den Betrieb evtl. viehlos weiterführen würde.

Beim 2. Betrieb hat der Sohn durchgehalten, trotz katastrophaler psychischer und physischer Belastung für sich und seine Familie. Vater ist nach 2 Jahren Krieg verstorben.

Fall 3 -Übergabe auf Leibrente
Junge Familie hat Betrieb auch gut geführt, konnte dem Übergeber nichts recht machen und ist dann nach mehreren Jahren wieder gegangen und in die Stadt gezogen.
In allen drei Fällen war der ausschlaggebende Grund der geplante Bau eines eigenen Wohntraktes für die Jungbauern, was für den Übergeber anscheinend ein unlösbares Problem darstellt.

Fazit: Leider gibt es kein Einlenken durch den Übergeber. Das Leid, das sie bei ihrer Hofübernahme erlebt haben muss anscheinend weitergegeben werden.
Der erste Tag an dem man geht ist meist der Beste.
Wünsche dir aber von ganzem Herzen, dass sich alles noch einmal zum Guten wendet
mfg
raps
nach oben 
[ 13.03.2005 11:37 ]
helmar
Eine Hofübergabe sollte spätestens dann erfolgen wenn die Übergeber in Pension gehen. Dazu wurde ja die Bauernpension geschaffen damit die Übergeber in der Pension ihr finanzielles Auskommen haben. Meist ist in den Übergabeverträgen auch die freie Wohnung und Verpflegung festgeschrieben, und es bleibt den Übergebern mehr als jenen Pensionisten welche mit ihrer Pension ihren gesamten Lebensunterhalt bestreiten müssen. Es sollten aber die Gesetze soweit verschärft werden
dass die Verpachtung an Kinder nur in Ausnahmefällen für einen Maximalzeitraum, z.B. 3 Jahre möglich ist. .....und sollte , wichtige Gründe ausgenommen,dann keine Übergabe erfolgen, dann müßten die Verpächter auch wieder zur vollen Beitragszahlung herangezogen werden. Dann gäbe es sicher mehr keine "Langzeitpächter", welche selber schon bald in Pension gehen können.
nach oben 

[ zum Forum ]
 
 
[ Passwort vergessen ]
[ Neu anmelden ]
 
Web
Landwirt
Buecherquelle
Agrarwetter 06.07.2008
Wetter in Österreich
 
Max: 23 °C
Min: 16°C

[ Impressum ] [ Datenschutzerklärung ] [ Geschäftsbedingungen ] [ Sitemap ] [ Index ] [ Diashow Sitemap ] [ Traktor ] [ Gebrauchtmaschinenmarkt ]
Gebrauchtmaschinen [ Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge ]
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews

Der fortschrittliche Landwirt, Hofgasse 5, A-8011 Graz, Tel: 0 316/82 16 36, Fax: 0 316/83 56 12

Alle Angaben ohne Gewähr - Druck und Satzfehler vorbehalten

redaktion@landwirt.com