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| Grundsätzlich ist das Ausbringen von N-hältigen Düngemitteln seit heute wieder möglich. |
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Die Agrarmarkt Austria weist darauf hin, dass laut Nitratsonderrichtlinie das Ausbringungsverbot für N-hältige Düngemittel am 15.02.2011 geendet hat. Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz " hat jedoch ein generelles Stickstoffausbringungsverbot auf Ackerland bis einschließlich 28.02.2011 gegolten. Ausgenommen davon sind Durum-, Erdbeer-, Gemüse-, Gerste- und Rapsflächen - hier ist eine Düngung seit dem 16.02.2011 zulässig. Die generellen Ausbringungsverbote auf wassergesättigten, überschwemmten, durchgefrorenen und schneebedeckten Böden sowie die Mindestabstände zu Oberflächengewässern sind dabei einzuhalten. Zusätzlich müssen die einzelnen Landesgesetze beachtet werden (Quelle: AIZ).