neue Kennzeichnungsvorschriften für Fleisch
Die EU einigt sich auf neue Kennzeichnungs-Vorschriften für Fleisch. Demnach ist ein Verkauf nur mehr unter Angabe des Ursprunglandes möglich.
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lange Prüfungszeiten für definitive Neukennzeichnung
Das Europäische Parlament forderte weitergehende Vorschriften, scheiterte aber am Widerstand der EU-Mitgliedstaaten. Nach einem Kompromiss wird die Kommission im Rahmen einer zweijährigen Studie klären, ob auch Angaben des Herkunftslandes in Verarbeitungsprodukten aus Fleisch möglich sind. Das Gleiche gilt für Molkereiprodukte. Hier hat die Kommission drei Jahre Zeit um die Kennzeichnung von Milch und Milchprodukten zu prüfen, die einen Anteil von mindestens 50% im Endprodukt haben.
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